Einkommensgrenzen werden angehoben – EPUs-Altersgrenze bei Förderung fällt
Wien (bmask) - "Die heute im AMS-Verwaltungsrat beschlossenen Änderungen bei den Beihilfen
für Ein-Personen-Unternehmen bringen weitere Verbesserungen mit sich", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer
am 28.06. Die Altersbeschränkung von 30 Jahren fällt. Damit können Ein-Personen-Unternehmen (EPUs)ohne
Altersbegrenzung einen 12-monatigen Lohnkostenzuschuss für den ersten Arbeitnehmer erhalten. "Nunmehr
können auch ältere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefördert werden", so Hundstorfer. Seit
Einführung der Maßnahme im Rahmen des zweiten Arbeitsmarktpakets der Bundesregierung wurden 829 Arbeitsplätze
geschaffen. Durch diese zusätzliche Ausweitung erwartet sich Hundstorfer eine erhöhte Inanspruchnahme
durch die EPUs.
"Auch bei den Beihilfen des AMS kommt es zu Verbesserungen", so Hundstorfer. Ab Juli 2011 werden die
monatlichen Bruttoeinkommensgrenzen, bis zu denen eine Förderung gewährt werden kann, um 300 Euro auf
nunmehr 2300 Euro angehoben. Damit können zum Beispiel Beschäftigte, die sich in Berufen mit Fachkräftemangel
qualifizieren, mehr als bisher von den Aus- und Weiterbildungsbeihilfen des Arbeitsmarktservice profitieren. Vorteile
ergeben sich durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auch für Eltern, die eine Kinderbetreuungsbeihilfe in
Anspruch nehmen. "Besonders Frauen, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, kommt diese Maßnahme
zu Gute", so Hundstorfer.
Auch für die Entfernungsbeihilfe - das ist eine Beihilfe für Arbeitslose, die eine entferntere Arbeitsstelle
annehmen - gilt die neue Einkommensgrenze. "Damit wollen wir die Mobilität der Arbeitnehmer noch mehr
als bisher fördern, so Hundstorfer. Zudem fällt die Übersiedlungsbeihilfe unter die neue Einkommensgrenze.
"In Summe werden künftig rund 4.000 Personen zusätzlich von den höheren Einkommensgrenzen des
Arbeitsmarktservice profitieren können", schloss Hundstorfer. |