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Familienbeihilfe & Pflegegeld |
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erstellt am
07. 07. 11
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Verschärfungen nicht verfassungswidrig
Neue Bestimmungen zur Familienbeihilfe und zum Pflegegeld: Spielraum nicht überschritten
Wien (vfgh) - Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben jene Verfahren - Anträge
der Vorarlberger und der Kärntner Landesregierung - zum Budgetbegleitgesetz, die neue Bestimmungen betreffend
Familienbeihilfe und Pflegegeld zum Inhalt hatten, abgeschlossen:
- Die Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe (vom vollendeten 26. bzw.
27. Lebensjahr auf das vollendete 24. bzw. 25. Lebensjahr) ist nicht verfassungswidrig. Aus der bisherigen Rechtsprechung
des VfGH ergibt sich nämlich, dass es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt, die
Altersgrenze für die Familienbeihilfe nach Maßgabe familienpolitischer Zielsetzungen und budgetärer
Bedeckungsmöglichkeiten hinauf oder wieder herab zu setzen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber bei
der Herabsetzung der Familienbeihilfe 2011 seinen zustehenden Spielraum nicht überschritten. Ebenso wenig
verstößt die neue Regelung gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes: Bei der Familienbeihilfe geht
es hauptsächlich um abgabenfinanzierte Transferleistungen, bei denen ein verfassungsrechtlich geschütztes
Vertrauen auf unveränderten Fortbestand grundsätzlich nicht besteht.
- Auch die – von der Vorarlberger Landesregierung angefochtenen – Bestimmungen des Bundespflegegeld- Gesetzes,
die den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 insofern erschweren, als Pflegegeld nicht schon bei 50 bzw. 75 Stunden
monatlichen Pflegebedarfs besteht, sondern erst 60 bzw. 85 Stunden, sind nicht verfassungswidrig.
Es steht - so der VfGH – dem Gesetzgeber frei, auf eine die öffentlichen Haushalte übermäßig
belastende Nachfrage nach steuerfinanzierten Transferleistungen zu reagieren und den Zugang zu diesen Leistungen
zu erschweren. Ein entsprechender Spielraum besteht selbst bei beitragsfinanzierten Leistungen, wie etwa in der
gesetzlichen Pensionsversicherung. Daher muss ein solcher Spielraum im gleichen oder sogar im verstärkten
Ausmaß für nichtbeitragsfinanzierte Geldleistungen als gegeben angenommen werden. Bei der Frage der
Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung kommt es nicht, wie vorgebracht, darauf an, ob die
Argumente dafür sozialpolitisch stichhaltig sind. Es trifft auch nicht zu, dass – wie behauptet – der Bund
seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für
pflegebedürftige Personen nicht nachgekommen ist. Die Vereinbarung sieht – so der VfGH – keine Bindung des
Bundes vor, Details des Bundespflegegeldgesetzes, wie eben die Zugangsvoraussetzungen zu den jeweiligen Stufen
des Pflegegeldes, unverändert zu lassen.
Zahl der Entscheidungen: G 6/11, G 28/11, G 7/11, F 1/11
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Mitterlehner: VfGH-Bestätigung sichert Sanierung des FLAF ab
Familienminister: Kürzungen sind schmerzhaft, aber notwendig, um Familienlastenausgleichsfonds
auch für kommende Generationen zu sichern
Wien (bmwfj) - Familienminister Reinhold Mitterlehner betont, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) die Vorgehensweise der Bundesregierung bei den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen im Familienbereich
bestätige. "Die aktuelle Entscheidung unterstützt unsere Linie, damit herrscht jetzt Rechts- und
Planungssicherheit. Für die Betroffenen sind die Kürzungen natürlich schmerzhaft, aber die Sanierung
des Familienlastenausgleichsfonds war und ist unausweichlich", betont Mitterlehner. "Somit ist die Handlungsfähigkeit
des FLAF auch für die kommenden Generationen gewährleistet."
Seit dem Jahr 2008 sind für den Familienbereich jährlich rund 940 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet
worden. Von dieser Summe mussten wegen der Folgen der Wirtschaftskrise rund 300 Millionen Euro abgezogen werden.
"Das ist viel, aber trotzdem liegen wir heuer bei den Familienleistungen immer noch deutlich über dem
Niveau des Hochkonjunkturjahres 2008. Mit den Konsolidierungsmaßnahmen im Familienbereich hat es sich die
Bundesregierung nicht einfach gemacht, sondern wohlüberlegt die notwendigen Schritte gesetzt. Dies wird durch
den Verfassungsgerichtshof bestätigt", betont Mitterlehner.
Angesichts des heute veröffentlichten Rechnungshofberichts zu den unterschiedlichen Familienleistungen bekräftigt
Mitterlehner sein Ziel einer neuen familienpolitischen Datenbank. Noch heuer wird eine im Auftrag des Familienministeriums
vom Institut für Familienforschung (ÖIF) erstellte Datenbank zur Verfügung stehen, die alle familienbezogenen
Leistungen von Bund und Ländern auflistet. |
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Riepl/Binder-Maier: FLAF-Evaluierung als Grundlage für neue Finanzierungskonzepte
Die Regierungseinigung am Semmering sieht die nachhaltige Sicherung der Familienleistungen
vor
Wien (sk) - Wie eine aktuelle Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aufzeigt, wies der Familienlastenausgleichsfonds
(FLAF) Ende 2010 ein Defizit von 3,817 Mrd. aus. "Wir begrüßen es daher, dass die Regierungseinigung
vom Semmering unter anderem vorsieht, den FLAF finanziell auf neue Beine zu stellen. Wir brauchen Konzepte für
eine nachhaltige Finanzierung. Die Evaluierung des FLAF, die von Familienminister Mitterlehner erstellt wird, ist
ein wichtiger nächster Schritt und sollte auch veröffentlicht werden. Dann gilt es, gemeinsam Konzepte
für eine nachhaltige Finanzierung zu erstellen", so der SPÖ-Abgeordnete und Anfragesteller Franz
Riepl und die SPÖ-Familiensprecherin Gabriele Binder-Maier.
Die Regierungseinigung am Semmering sieht die nachhaltige Sicherung der Familienleistungen vor, führte Binder-Maier
weiter aus. Derzeit wird der FLAF aus Beiträgen der unselbständig Erwerbstätigen gespeist. Leistungen
beziehen aber alle Familien unabhängig von ihrer Erwerbssituation. "Ich begrüße es, dass diese
Schieflage nun behoben und die Beitragsgrundlage verbreitert werden soll", so Binder-Maier. |
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Musiol: Unübersichtlichkeit bei Familienleistungen
Aktuell kann keine exakte Aussage darüber getroffen werden, wie viel Mittel Österreich
derzeit für Kinderbetreuung aufbringt.
Wien (grüne) - Die Familiensprecherin der Grünen, Daniela Musiol, teilt die Einschätzung
des Rechnungshofes, dass die Datenlage über die tatsächlichen Ausgaben für Familien in einem mangelhaften
Zustand ist. „Die Grünen haben daher bereits im Mai einen entsprechenden Antrag eingebracht und den Bund aufgefordert
für Transparenz zu sorgen.“
Aktuell kann keine exakte Aussage darüber getroffen werden, wie viel Mittel Österreich derzeit für
Kinderbetreuung aufbringt. „Am Ausbau sowie der laufenden Finanzierung der Kinderbetreuung sind sowohl Bund, Länder
als auch Gemeinden beteiligt. Eine Transparenz über die aufgebrachten Mittel der einzelnen Ebenen ist zum
jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht gegeben“, kritisiert Musiol.
Zielgerichtete Familienpolitik kann nur auf einer umfassenden Datenbasis aufbauen. „Eine Entscheidung über
eine Umschichtung von Geldleistungen in Richtung Sachleistungen, was von zahlreichen ExpertInnen gefordert und
von den Grünen unterstützt wird, kann nur auf Basis von genauem Wissen der Daten stattfinden. Österreich
investiert relativ viel in direkte Geldleistungen an Familien, das Angebot an Infrastruktur wie z.B. Kindergärten
und Horte weisen jedoch erhebliche Defizite auf“, erläutert Musiol und weiter: „Ich befürworte die Einführung
der familienpolitischen Datenbank, die im ersten Schritt die Familienleistungen des Bundes auflisten wird. Unmittelbar
folgen muss jedoch die Integration der Daten der Länder und Gemeinden. Nur so kann die dringend notwendige
Reform des FLAF sowie eine beitragsgerechte Gestaltung angegangen werden.“ |
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