Töchterle: Qualitätssicherung NEU stellt Weichen für qualitätsorientierte
Weiterentwicklung der Hochschulen
Wien (bmwf) - "Das Qualitätssicherungsrahmengesetz stellt die richtigen Weichen für
eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung unserer Hochschulen: Die Qualität wird gesichert und weiter
ausgebaut", betont Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle zum Qualitätssicherungsrahmengesetz,
das am 07.07. im Parlament beschlossen wurde und mit 1. März 2012 in Kraft tritt. Zentral sind Qualitätsaspekte,
eine Verwaltungsvereinfachung sowie die verbesserte internationale Vergleichbarkeit.
Künftig wird es für die externe Qualitätssicherung im tertiären Bereich eine neue, sektorenübergreifende
Einrichtung geben: Die derzeit bestehenden drei Agenturen (AQA, Akkreditierungsrat, Fachhochschulrat) werden in
die "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" integriert. Die Studierendenanwaltschaft
wird als "Ombudsstelle für Studierende" gesetzlich verankert. Sie hat einen Informations- und Serviceauftrag.
Das neue Gesetz zielt vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses auch auf die verbesserte internationale Vergleichbarkeit
ab.
Durch die Neuregelung im Bereich der Qualitätssicherung gibt es auch Änderungsbedarf im Fachhochschul-Studiengesetz
und im Universitäts-Akkreditierungsgesetz. Das neue Qualitätssicherungsrahmengesetz umfasst daher das
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), das Privatuniversitätengesetz (PUG) sowie die Novelle des
Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) und des Bildungsdokumentationsgesetzes sowie einige Regelungen für die
Gesundheitsberufe.
Mit dem neuen Bundesgesetz über Privatuniversitäten werden unter anderem Maßnahmen zur Gleichstellung
von Frauen und Männern sowie zur Frauenförderung verankert. Privatuniversitäten wird die Teilnahme
an kompetitiver Forschungsförderung ermöglicht. Durch die Anpassungen im Fachhochschul-Studiengesetz
wird die Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen analog zum Universitätsgesetz (UG) ermöglich,
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