Bozen (lpa) - Um den Rechnungshof, die Ladiner und den Staatsrat geht es in den drei Durchführungsbestimmungen,
die am 07.07. vom Ministerrat in Rom im Beisein von Landeshauptmann Luis Durnwalder verabschiedet worden sind.
Schon in der kommenden Woche, so der Landeshauptmann, soll eine weitere Durchführungsbestimmung auf der Tagesordnung
des Ministerrates stehen.
Wie immer, wenn Thema behandelt wird, das Südtirol betrifft, hat Landeshauptmann Durnwalder heute an der Sitzung
des Ministerrates teilgenommen. Auf der Tagesordnung standen heute drei Durchführungsbestimmungen, die sich
auf die Tätigkeit des Rechnungshofes, auf die Identitätskarten für die Ladiner und den Staatsrat
auswirken.
Mit der ersten Durchführungsbestimmung, die heute vom Ministerrat behandelt worden ist, wird die bisherige
Regelung aufgehoben, dass Verwaltungsakte von Landesregierung und -verwaltung mit dem Sichtvermerk des Rechnungshofs
versehen werden müssen. Außerdem übernimmt das Land die Aufsicht über die Einhaltung des Stabilitätspakts
bei Körperschaften wie etwa Gesundheitsbetrieb, Handelskammer, Universität oder den Gemeinden.
Die zweite heute verabschiedete Durchführungsbestimmung betrifft den dreisprachigen Personalausweis für
die Ladiner. „Bisher hatten nur die Einwohner der Gemeinden St. Ulrich, St. Christina, Wolkenstein, Corvara, Wengen,
Abtei und St. Martin in Thurn die Möglichkeit, einen dreisprachigen Personalausweis zu bekommen. Nun ist dieses
Recht auch auf die Bewohner der drei ladinischen Fraktionen der Gemeinde Kastelruth, Pufels, Runggaditsch und Überwasser
ausgeweitet worden“, erklärt Durnwalder die Abänderung, die etwa tausend Bürger betrifft.
In der dritten Durchführungsbestimmung, die heute verabschiedet worden ist, geht es um den Staatsrat. Das
Autonomiestatut sieht vor, dass in den Sektionen des Staatsrates, die in den Berufungsverfahren über die Entscheidungen
des Bozner Verwaltungsgerichts befinden, zwei Staatsräte der deutschen Sprachgruppe angehören. „Mit der
neuen Bestimmung ist ein dritter deutschsprachiger Staatsrat eingeführt worden“, so Durnwalder.
Am Rande des Ministerrates hat Durnwalder die Gelegenheit genützt, um mit einigen Ministern Themen zu erörtern,
die demnächst zwischen dem Land und der Regierung zu vertiefen sind. Zur Sprache kam auch der Übergang
der Verwaltung des Stilfser-Joch-Nationalparks auf das Land bzw. die drei beteiligten Länder Südtirol,
Trentino und die Lombardei. Dieser liegt bereits in Form einer Durchführungsverordnung auf dem Tisch von Staatspräsident
Giorgio Napolitano. Das Staatsoberhaupt will dem Übergang aber erst zustimmen, wenn eine Einigung der drei
Länder vorliegt und bekanntlich bestehen immer noch Differenzen mit der Lombardei. „Auf technischer Ebene
sind noch einige Probleme zu lösen, aber ebenso müssen auf politischer Ebene noch einige Schwierigkeiten
ausgeräumt werden“, weist Landeshauptmann Durnwalder auf die laufenden Verhandlungen hin.
Der Landeshauptmann wird voraussichtlich schon in einer Woche wieder nach Rom zum Ministerrat eingeladen werden,
denn auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung soll eine weitere Durchführungsbestimmung stehen, die
ursprünglich mit den drei heute verabschiedeten hätte behandelt werden sollen. Landeshauptmann Durnwalder:
„Nächste Woche soll die Bestimmung, die die Prozedur zur Besetzung von Richterstellen betrifft, verabschiedet
werden.“ |