Europaparlament stimmt für neue und klarere Regeln zur Kennzeichnung
Straßburg (europarl) - Der Verbraucher wird künftig beim Einkauf besser informiert, und
somit gezieltere Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln treffen können, so das Ziel der neuen EU-Regeln
zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die am 06.07. vom Europaparlament angenommen wurden. Unter anderem müssen
der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß
und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden.
Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Etiketten besser lesbar werden. Somit wird es für die Verbraucher
einfacher sein, beim Einkaufen die benötigten Informationen zu finden. Die neuen Regeln werden die Kennzeichnung
von Lebensmitteln innerhalb der EU modernisieren, vereinfachen und klarer machen. Auch soll die Bürokratie
für Hersteller und Betreiber von Lebensmittelunternehmen verringert werden.
Renate Sommer (CDU), die Berichterstatterin und Verhandlungsführerin des Parlaments, erklärte in der
gestrigen Debatte: "Diese Verordnung soll dem Verbraucher mehr und bessere Informationen über Lebensmittel
geben, damit er eine gezielte Kaufentscheidung treffen kann. Aber das ist nicht alles: Auch die europäische
Lebensmittelwirtschaft soll profitieren. Rechtssicherheit, Entbürokratisierung und bessere Rechtsetzung sind
das Ziel. Das ist insbesondere wichtig für kleine und mittelständische Unternehmen, und man muss wissen,
dass der Lebensmittelsektor in der Europäischen Union zu über 80 % aus KMU besteht."
Sie fuhr fort: "Trotz aller Schwierigkeiten, trotz aller politischen und ideologischen Unterschiede im Parlament,
trotz aller nationalen Egoismen der Mitgliedstaaten kann sich der nun erreichte Kompromiss aber sehen lassen....und
die seriösen Verbraucherschützer sind durchaus zufrieden mit dem, was erreicht wurde."
Verpflichtende Nährwertbox
Die neuen Regeln sehen vor, dass zukünftig der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,
Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form auf der Verpackung angebracht
werden. Diese Informationen müssen per 100g oder per 100 ml und können zusätzlich noch per Portion
angegeben werden.
Allergenkennzeichnung
Derzeit müssen alle Zutaten - also auch allergene Stoffe - auf den Etiketten von verpackten Lebensmitteln
aufgelistet werden. In der Zukunft wird es für Verbraucher einfacher zu erkennen sein, ob ein Produkt allergene
Stoffe enthält, da diese in der Zutatenlisten hervorgehoben werden müssen. So kann der Verbraucher die
Informationen auf den ersten Blick finden.
Informationen über Allergene müssen künftig auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden,
so zum Beispiel für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. Hier können die Mitgliedstaaten Maßnahmen
annehmen, um festzulegen, wie diese Information dem Verbraucher zugänglich gemacht werden muss.
Angabe des Herkunftslandes
Die Angabe des Herkunftslands ist momentan nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und
Gemüse verpflichtend und für den Fall, wenn eine Nichtangabe irreführend wäre. Wie vom Parlament
gefordert, wird die Verpflichtung nun auch für frisches Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel
gelten. Später kann eventuell beschlossen werden, die Herkunftslandbezeichnung auf andere Lebensmittelgruppen
auszudehnen, vorher muss die Kommission jedoch entsprechende Folgenabschätzungen durchführen, um die
Machbarkeit und die Kosten zu überprüfen.
Keine Irreführung der Verbraucher
Es wird strenge Regeln geben, um zu vermeiden, dass Verbraucher durch die Präsentation der Verpackung von
Lebensmitteln in die Irre geführt werden. Zudem müssen Lebensmittelimitate, wie beispielsweise "Analogkäse"
gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat, die normalerweise zu erwarten wäre, ersetzt, muss dies künftig
deutlich auf der Vorderseite der Packung in einer prominenten Schriftgröße und neben der Marke angegeben
werden. Auch "aus Fleischstücken zusammengefügtes" Fleisch und "aus Fischstücken
zusammengefügter Fisch" müssen künftig als solche gekennzeichnet werden.
Wann werden die neuen Regeln in Kraft treten?
Sobald die Gesetzgebung auch vom Rat abgenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, werden
die Lebensmittelunternehmen drei Jahre Zeit haben, sich den Regeln anzupassen. Sie haben dann zwei weitere Jahre,
so insgesamt fünf Jahre, um die Vorschriften über die Nährwertkennzeichung anzuwenden.
Der erreichte Kompromiss wurde mit 606 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei 26 Enthaltungen angenommen. |