Straßburg (europarl) - Der Austausch von Fahrzeughalterdaten zwischen Mitgliedstaaten wird bald zur
Regel werden, um Übertretungen der Straßenverkehrsordnung zu ahnden, gleich wo sie in der EU begangen
wurden. Europaparlament hat am 06.07. neue Vorgaben für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
im Dienste der Verkehrssicherheit verabschiedet.
Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Parlamentarier wollen sicherstellen, dass
gleiches Recht für alle gilt, auch für jene Verkehrssünder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
"Nach mehr als dreijährigen Diskussionen stellt diese Einigung einen ersten wichtigen Schritt in die
richtige Richtung dar, um Verkehrssündern das Gefühl der Straflosigkeit zu nehmen und die Anzahl der
Unfallopfer weiter zu reduzieren", erklärte die spanische Abgeordnete Inés Ayala Sender (S&D),
Berichterstatterin des Parlaments.
Systematischer Austausch von Fahrzeugdaten
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die Lenker- oder Fahrzeughalterdaten im Fall einer schweren Übertretung
auf Anfrage den Behörden eines anderen Mitgliedstaates zur Verfügung zu stellen. Letztere senden dem
Verkehrssünder einen persönlich adressierten, eingeschriebenen Brief, um ihn über das Delikt, die
Strafe sowie die rechtlichen Konsequenzen und Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Strafverfolgung und
Höhe des Bußgelds entsprechen einzig den Regeln des Staates, in dem die Übertretung begangen wurde.
Das Parlament hat den Vorschlag des Verkehrsausschusses für strengere Datenschutzauflagen angenommen. Die
persönlichen Daten dürfen nur zum Zweck verbesserter Verkehrssicherheit gespeichert werden und sind nach
Beendigung des Verfahrens zu löschen.
Nur unfallträchtige Übertretungen werden geahndet
Grenzübergreifende Verfolgung soll in folgenden Fällen systematisch ermöglicht werden: Geschwindigkeitsübertretungen,
Alkohol oder Drogen am Steuer, ein nichtangelegter Gurt, das Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Motorradhelm,
das Befahren eines für den Normalverkehr gesperrten Fahrstreifens (etwa Busspuren) und die illegale Nutzung
von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten.
Nächste Schritte
Die Richtlinie sollte nun gemäß einer informellen Vereinbarung mit dem Parlament in 2. Lesung vom Ministerrat
einstimmig angenommen werden, um unmittelbar nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten zu
können. Die Mitgliedstaaten haben maximal 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Ausgenommen bleiben
vorerst Irland und das Vereinigte Königreich, die sich dem System später anschließen können,
sowie Dänemark, aus verfassungsrechtlichen Gründen. |