Strassburg (europarl) - Die EU-Mitgliedsländer sollen das Recht haben,
den Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) einzuschränken oder zu untersagen, so das Europäische
Parlament. Ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Anbaus soll auch aus Umwelterwägungen möglich
sein, so die Abgeordneten in der heutigen Abstimmung über einen Gesetzesvorschlag, in dem letzteres nicht
vorgesehen war.
Nach der Abstimmung vom 04.07. wird sich nun der Rat mit den vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen befassen.
Die Berichterstatterin des Parlaments, die französische Abgeordnete Corinne Lepage (ALDE) erklärte: "Ich
freue mich, dass das Parlament sich in der schwierigen Frage der GVOs, die seit Jahren die Öffentlichkeit
besorgt, geeinigt hat. Wenn nun der Rat es schafft, eine gemeinsame Position zu verabschieden, wird diese ausgewogene
Lösung den Mitgliedstaaten das Recht geben, keine GVO anzubauen, sollten Sie dies nicht wollen."
Gründe für ein Anbauverbot
Die Kommission hatte vorgeschlagen; dass die Mitgliedstaaten das Recht haben sollen, den Anbau von GVO aus verschiedenen
Gründen verbieten zu können, jedoch nicht aus Gesundheits- oder Umweltgründen. Diese sollen nur
von der Europäischen Lebensmittelbehörde bewertet werden.
Das Parlament möchte jedoch eine sicherere rechtliche Grundlage mit Blick auf internationale Handelsvereinbarungen
schaffen und besteht daher darauf, dass die Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten werden sollen, zusätzliche
Umweltgründe aufzuführen. Als Beispiele hierfür werden u. A. Pestizidresistenz, Erhaltung der
lokalen biologischen Vielfalt und fehlende Daten über eventuelle negative Auswirkungen auf die Umwelt genannt.
Das Parlament ist der Ansicht, dass auch Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen
für ein Verbot anerkannt werden sollen. Dies könnte beispielsweise die Tatsache, dass Koexistenzmaßnahmen
undurchführbar oder mit hohen Kosten verbunden sind, sein.
Kosten für Kontaminierung
Die Abgeordneten fordern, dass die Mitgliedstaaten die geeigneten Maßnahmen ergreifen müssen, um das
unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet und in Grenzgebieten
benachbarter Mitgliedstaaten zu verhindern.
Auch sollen sie ein allgemeines verbindliches System der finanziellen Haftung und der finanziellen Garantien, festlegen,
um sicherzustellen, dass der Verursacher für ungewollte Auswirkungen oder Schäden haftet, die sich aus
der absichtlichen Freisetzung oder dem Inverkehrbringen von GVO ergeben könnten.
Verbesserung der EU Sicherheitsüberprüfung
Die EU Risikobewertung und das Zulassungsverfahren von GVO auf EU-Ebene bleiben auch zukünftig eine
Bedingung für die Zulassung für den Anbau von GVOs. Der existierende Prozess bleibt von den neuen Regeln
unberührt, jedoch betonen die Abgeordneten, dass die entsprechenden Leitlinien verbessert werden sollten.
Derzeit sind auf EU-Ebene zwei genetisch veränderte Anbaupflanzen zur Verwendung in der Landwirtschaft zugelassen:
eine Maissorte sowie eine Kartoffel zur Produktion von Stärke. Nur wenige EU-Mitgliedsländer bauen diese
GVO zu kommerziellen Zwecken an. Österreich, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Deutschland und Luxemburg haben
die "Schutzklausel" der geltenden Gesetzgebung (Richtlinie aus dem Jahr 2001) in Anspruch genommen, um
den Anbau zu untersagen.
Der Bericht von Corinne Lepage (ALDE, FR) wurde mit 548 zu 84 Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen. |