EU-Unterausschuss begrüßt Initiative der EU
Wien (pk) - Der Opferschutz und die Anerkennung von Schutzmaßnahmen bildeten heute weitere
Themen im EU-Unterausschuss. Die geplante Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung - eine Initiative
von 12 EU-Ländern - soll sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen für eine Person, die bedroht ist,
auch in einem anderen Staat vorgenommen werden, sollte sich der oder die Betroffene in ein anderes Mitgliedsland
der EU begeben. Dies ist derzeit nicht der Fall. Während sich der ursprüngliche Entwurf auch auf zivilrechtliche
Schutzanordnungen bezogen hat, sieht der vorliegende Vorschlag aufgrund von Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten hinsichtlich
der Einbeziehung zivilrechtlicher Schutzanordnungen - darunter auch Österreich - eine Einschränkung auf
strafrechtliche Schutzanordnungen vor.
Aus diesem Grund hat die Kommission im Rahmen ihres so genannten und am 18. Mai 2011 vorgelegten Opferschutzpakets
einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die grenzüberschreitende Durchsetzung von Schutzanordnungen, die
in den einzelnen Mitgliedstaaten in Zivilsachen angeordnet werden, ermöglichen soll.
Bundesministerin Beatrix Karl meinte dazu, beide Materien könnten nicht isoliert betrachtet werden, weshalb
auf Expertenebene nochmals eine Prüfung erfolge.
Die beiden Vorlagen wurden von den Abgeordneten grundsätzlich positiv gesehen. So meinte etwa Christine Muttonen
(S), angesichts der Tatsache, dass 95% aller Gewaltopfer Mädchen und Frauen sind, sei es höchst an der
Zeit, ein europaweites Gewaltschutzsystem zu etablieren. Sie bedauerte, dass die Diskussion darüber schon
sehr lange geführt werde, es aber noch nicht zu einer Beschlussfassung gekommen ist.
Seitens der Freiheitlichen befürwortete Abgeordneter Johannes Hübner ebenfalls die Vorlagen, schränkte
jedoch ein, dass es zu einem "Maßnahmenshopping" kommen könnte, indem die Betroffenen dort
Schutzmaßnahmen beantragen, wo sie besonders gut ausgebildet seien. Er drängte daher darauf, überwiegend
am gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen.
Österreich Vorbild beim Opferschutz
Im Rahmen des genannten Opferschutzpakets hat die Kommission auch eine Mitteilung zur Stärkung der Opferrechte
in der EU verfasst, die heute ebenfalls im Ausschuss zur Diskussion stand. Die Kommission will etwa Verjährungsfristen
harmonisieren, einheitliche Standards schaffen und vor allem entsprechende Maßnahmen zum Schutz von besonders
schutzwürdigen Opfern setzen.
In diesem Sinne wurde auch ein Entwurf zu einer Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den
Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe erarbeitet. Neben den direkten Opfern sollen auch
Familienangehörige von Opfern als mittelbare Opfer entsprechend ihrer Bedürfnisse Anspruch auf Anerkennung
und Unterstützung haben. Besonderer Wert wird darauf gelegt, sekundäre Viktimisierung durch das Strafverfahren
zu vermeiden. Dies gilt vor allem für besonders schutzwürdige Opfer und insbesondere Kinder. Opfer sollen
vor, während und nach dem Strafverfahren Anspruch auf rechtlichen Beistand und psychologische Unterstützung
haben. Des Weiteren wird auch auf den Täter-Opfer-Ausgleich geachtet, wobei die Interessen der Opfer berücksichtigt
werden sollen. Für besonders schutzbedürftige Opfer (Kinder, Personen mit Behinderung sowie Opfer von
bestimmten Straftaten wie sexueller Gewalt und Menschenhandel) sollen maßgeschneiderte Maßnahmen zur
Vermeidung von weiterer Traumatisierung zur Verfügung stehen.
Die Justizministerin wies auf die seit Ende der neunziger Jahre gesetzten Schritte zum Opferschutz in Österreich
hin. Vor allem die letzte Strafprozessreform habe umfassende Opferrechte, wie die schonende Vernehmung und die
Prozessbegleitung, gebracht. Die vorgeschlagenen europäischen Maßnahmen würden sich nun an den
österreichischen Regelungen orientieren, die als vorbildlich gelten. Die Initiative der Kommission sei auf
die Tatsache zurückzuführen, dass der bestehende Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im
Strafverfahren von einigen Mitgliedstaaten nicht zur Gänze umgesetzt worden ist, erläuterte Ministerin
Beatrix Karl gegenüber Abgeordneter Silvia Fuhrmann (V).
Dem schloss sich Abgeordneter Johann Maier (S) an, der meinte, in manchen Staaten sei Opferschutz noch immer ein
Fremdwort. Maier vermisste jedoch in den gegenständlichen Vorschlägen jene Gruppe, die Opfer staatlicher
Justiz geworden sind. Auch hier müssten Mindeststandards gesetzt werden, forderte er und kritisierte, dass
in Österreich kaum Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld besteht. Maier wies in diesem Zusammenhang
auf die hohe Anzahl der Untersuchungshäftlinge hin, die letztendlich freigesprochen werden. Dazu bemerkte
Ministerin Karl aus ihrer Sicht, notwendig sei zunächst eine Harmonisierung der Verfahren zur Rechtmäßigkeit
der U-Haft.
Abgeordneter Ewald Stadler (B) thematisierte die große Problematik des Menschenhandels, des Schlepperunwesens
und der illegalen Prostitution und meinte, erst dort werde sich zeigen, was die Richtlinie bewirkt. |