Gesetz zur Stärkung der Gemeinden am 21.07. im Bundesrat   

erstellt am
15. 07. 11

Bessere Gemeindekooperation spart Kosten von 500 Mio. € pro Jahr
Wien (pk) - Auf der Tagesordnung der kommenden (799.) Sitzung des Bundesrates am 21.07. steht auch die Abstimmung über eine vom Bundesrat initiierte Gesetzesnovelle, die zukünftig eine unbürokratische Zusammenarbeit durch moderne Gemeindekooperationen ermöglicht. Dadurch werden die Gemeinden gestärkt, Verwaltungskosten reduziert und ein wichtiger Aspekt der Verwaltungsreform umgesetzt.

Auf Initiative des Bundesrates wird die Verwaltung in den Gemeinden nun durch eine Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vereinfacht, teilte Bundesratspräsidentin Susanne Neuwirth heute der "Parlamentskorrespondenz" mit. Bisher konnten Gemeinden Aufgaben ausschließlich im wirtschaftlichen Bereich, nicht aber im hoheitlichen Bereich gemeinsam erfüllen. Die Streichung der bis dato verankerten Beschränkung für Gemeindeverbände wird sich für rund 90 Prozent der Gemeinden Österreichs positiv auswirken, was eine Erhöhung des Leistungsangebots der Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. "Durch die Gesetzesanpassung können Gemeinden nun unkompliziert, kostensparend und bundesländerübergreifend zusammenarbeiten", betonte Bundesratspräsidentin Susanne Neuwirth.

In Zukunft können also beispielsweise benachbarte Gemeinden in Salzburg und Oberösterreich eine gemeinsame Baubehörde haben. Diese Stärkung der Gemeinden reduziert auch die Verwaltungskosten. Einsparungen zwischen 400 Mio. Euro und 500 Mio. Euro werden erwartet. "Als Präsidentin des Bundesrates freue ich mich über den Erfolg der Initiative der Länderkammer. Wir haben somit einen wichtigen Impuls für eine modernere, sparsamere und leichtere Verwaltung gesetzt", sagte Bundesratspräsidentin Neuwirth abschließend.
     
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