Bern (seco) - Zwischen den Delegationen der Schweiz und der EU hat am 12.07.
in Zürich eine zweite Verhandlungsrunde zu einem Abkommen über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich
stattgefunden. Die angestrebte Zusammenarbeit soll auf beiden Seiten die Effizienz bei der Durchsetzung kartellrechtlicher
Bestimmungen verbessern, dies insbesondere dank der Möglichkeit, zwischen Wettbewerbsbehörden vertrauliche
Informationen auszutauschen.
Nach einer ersten Runde im vergangenen März und auf der Grundlage der seither getätigten Folgearbeiten
erlaubte die zweite Runde den Delegationen die Diskussion verschiedener Abkommenselemente, namentlich des Austauschs
vertraulicher Informationen zwischen Wettbewerbsbehörden sowie der Verfahrenskoordination. Die Gespräche
fanden in einer konstruktiven Atmosphäre statt und behandelten insbesondere die Bedingungen, denen der Informationsaustausch
unterliegen soll.
Die angestrebte Zusammenarbeit soll dazu beitragen, Doppelspurigkeiten in den Anstrengungen zu vermeiden und die
Tätigkeit der jeweiligen Wettbewerbsbehörden zu stärken, um damit eine effizientere Bekämpfung
grenzüberschreitender Wettbewerbsbeschränkungen zu ermöglichen. Mit diesem Abkommen werden die Schweiz
und die Europäische Union ein Kooperationsinstrument erhalten, das der bestehenden Verflechtung ihrer Wirtschaft
entspricht. |