Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 liegt dem Parlament vor
Wien (pk) - Der Lebensmittelsicherheitsbericht 2010, der nunmehr dem Parlament vorliegt, soll, wie
Gesundheitsminister Alois Stöger in seinem Vorwort ausführt, nicht nur als fundiertes Nachschlagewerk
für alle Interessierten fungieren, sondern auch zur Vertrauensbildung beitragen und die großartigen
Leistungen jener Menschen herausstellen, die tagein tagaus für die Sicherheit von Lebensmitteln, Spielzeug
und Kosmetikprodukten verantwortlich zeichnen. Dabei enthält er erstmals auch eine kompakte Darstellung der
österreichweit erhobenen Daten zu jenen Waren, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
(LMSVG) unterliegen.
Daten, Zahlen & Fakten zum Thema Lebensmittelsicherheit
2010 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 43.529 Betriebskontrollen durchgeführt
und 31.052 Proben von der AGES und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten Wien, Kärnten und Vorarlberg analysiert.
Des Weiteren führten die Landesveterinärbehörden 23.114 Kontrollen in Fleisch und 3.501 in Milch
erzeugenden Betrieben durch.
Rund 78 % der gezogenen Planproben gaben keinen Grund zur Beanstandung. 4,5 % wurden hingegen als nicht für
den menschlichen Verzehr geeignet bewertet, 0,6 % sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft. Die Beanstandungsquote
lag bei 22 %, wobei Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben am häufigsten Grund zur Kritik
gaben. Der größte Anteil der als gesundheitsschädlich eingestuften Proben entstammte der Warengruppe
Spielzeug (9 %). Dabei verzeichnete man in Hinblick auf Gebrauchsgegenstände, Lebensmittelkontaktmaterialien
und Nahrungsergänzungsmittel auch insgesamt die höchsten Beanstandungsraten, heißt es im Bericht.
Was die Ziehung der zu untersuchenden Proben anbelange, erfolge sie ganzjährig und routinemäßig
über das gesamte Warenspektrum verteilt, wodurch repräsentative Gesamtaussagen zur Lebensmittelsicherheit
ermöglicht werden. Außerdem berücksichtige der Probenplan auch sogenannte Schwerpunktaktionen,
in deren Rahmen man spezifische Warengruppen gezielt überprüfe. 2010 habe man solche Kontrollen unter
anderem in Hinblick auf Bisphenol A in Babyfläschchen und Schnullern, Planzenschutzmittelrückständen
an Lebensmitteln, Dioxine, gentechnisch veränderte Organismen, EHEC- und VTEC-Keime sowie Listerien durchgeführt.
Des Weiteren würden auch im Falle des Vorliegens von Verdachtsmomenten entsprechende Proben gezogen, informiert
der Bericht: Diese können durch Wahrnehmungen der Lebensmittelaufsicht, durch Ergebnisse von Routineuntersuchungen,
durch Beschwerden von KonsumentInnen sowie durch Meldungen über das Schnellwarnsystem begründet werden.
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 6.347 solcher Verdachtsproben gezogen, wovon 38,9 % Grund zur Beanstandung gaben.
Dass man damit deutlich über dem Prozentsatz der Beanstandungen bei den Planproben lag, wertet der vorliegende
Bericht als Indiz für die Effizienz der verdachtsorientierten Probenziehung.
Werden aufgrund der Betriebsrevisionen oder Begutachtungen Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Auflagen
evident, muss die zuständige Lebensmittelaufsicht Maßnahmen setzen, damit die Mängel umgehend behoben
werden. Im Falle der Feststellung einer Gesundheitsschädlichkeit eines Produktes ist der verantwortliche Betrieb
umgehend zu informieren und verpflichtet, die Ware von sich aus vom Markt zu nehmen oder die Bevölkerung zu
warnen, sollte das Produkt bereits die EndkonsumentInnen erreicht haben. Seit der letzten Novelle des LMSVG hat
außerdem auch die AGES im Auftrag des BMG über die Beurteilung einer Ware als gesundheitsschädigend
zu informieren, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie im Handel oder in Haushalten noch vorhanden ist,
informiert der Bericht. Im Berichtsjahr 2010 erfolgten insgesamt 47 solcher Informationen: Dabei handelte es sich
um neun Warnungen wegen gesundheitsschädlicher Produkte und 38 Rückrufe durch Unternehmen.
Besonders hohe Beanstandungsquoten bei Nahrungsergänzungsmitteln
Was die Untersuchungsergebnisse der gezogenen Planproben anbelangt, waren im Berichtszeitraum bei Nahrungsergänzungsmitteln
(mit 39,6 %), Lebensmittelkontaktmaterialien (29,7 %), nichtalkoholischen Getränken und Säften (mit 28,9
%), alkoholischen Getränken (mit 22,3 %) sowie Fetten, Ölen und verwandten Produkten (mit 21 %) besonders
hohe Beanstandungsquoten zu verzeichnen, die vor allem auf Kennzeichnungsmängel zurückgeführt werden
können.
In der Warengruppe Wasser wurden insbesondere Eiswürfel auffällig: Man beanstandete hier vor allem hygienische
Mängel und mikrobiologische Verunreinigungen (18,8 % der gezogenen Proben). Derartige Kritik wurden auch an
61,5 % der insgesamt 13 im Rahmen der Planproben begutachteten Arbeitsgeräte geübt. |