Innenausschuss des EU-Parlaments verabschiedet neue Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch
und Kinderpornografie
Brüssel (övp-pd) - "Wir schaffen einheitliche EU-weite Regeln zur Zerschlagung von Kinderpornographie-Netzwerken
und zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch", erklärt Hubert Pirker, Sicherheitssprecher der ÖVP
im Europaparlament die Verabschiedung der Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie
vom 12.07. "Neueste Erhebungen zeigen, dass jeden Tag rund 200 neue Kinderporno-Bilder im Internet auftauchen.
Wir schaffen jetzt einheitliche Straftatbestände und Mindeststrafen für Kindesmissbrauch, Kinderprostitution,
Kinderpornografie und Kindersextourismus. Neu ist auch, dass juristische Personen - sei es Internetanbieter oder
Reiseveranstalter, die indirekt von den Taten in irgendeiner Form profitieren, belangt werden können. Damit
wird den Missbrauchsnetzwerken der Nährboden entzogen", so Pirker.
Die neue Richtlinie schafft einen Rechtsrahmen zur Bekämpfung, Prävention und Verfolgung aller Formen
von Kindesmissbrauch. Mindeststrafen für 22 verschiedene Straftatbestände werden definiert, gleichzeitig
behalten die Mitgliedstaaten das Recht, schärfere Strafen festzulegen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter einstellen,
die Umgang mit Kindern haben, dürfen Strafregisterauszüge von Bewerbern verlangen. "Zum ersten Mal
wird auf EU-Ebene der Straftatbestand des Kindersextourismus definiert. Kein Gericht in der EU darf sich in Zukunft
mehr für nicht-zuständig erklären, nur weil der Kindesmissbrauch außerhalb der EU stattfand
oder weil das Opfer nicht Anzeige erstattet hat", so Pirker.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen eigene Gesetze erlassen, um Kinderpornoseiten im Inland zu löschen und
den Zugang zu ausländischen Seiten zu blockieren. "Hier wird sehr deutlich, warum es ein Mehrwert ist,
dass die EU gegen Kinderschänder vorgeht", freut sich Pirker. |