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Erleichterung für Familien |
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erstellt am
22. 07. 11
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Fekter/Marek: Bessere steuerliche Absetzbarkeit
Waren bisher nur die Betreuungskosten für Ferienbetreuung von Kindern steuerlich absetzbar,
so gilt dies in Zukunft auch für Essen und Unterkunft.
Wien (övp-pd) - Im Jahr 2009 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
auf Initiative der damaligen Familienstaatssekretärin Christine Marek beschlossen. Bis zu 50 Prozent der Kosten
konnten dabei vom Finanzamt zurückerstattet werden. Nachdem jedoch die Konzipierung nicht treffsicher genug
ausgefallen ist, haben nun Christine Marek und Finanzministerin Maria Fekter eine gute Lösung im Sinne der
Familien gefunden.
Höhere Inanspruchnahme ermöglichen
Das Problem war bisher, dass die Betreuungskosten nur schwer von den Kosten für Unterkunft und Essen zu trennen
waren. Dies führte dazu, dass von den budgetierten 167 Millionen nur 37 Millionen schlagend wurden. Nun wird
die Absetzbarkeit jedoch auch für Essen und Unterkunft vorgesehen sein, was es den Familien wesentlich erleichtern
wird ihre Ansprüche geltend machen zu können. Christine Marek dazu im Gespräch mit dem Kurier: "Viele
Eltern haben während des Jahres keine Kosten, wenn sie nichts in Anspruch nehmen. Die hätten in den Ferien
Geld abrechnen können, bisher ging das aber kaum."
Weitere Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit:
- Maximalbetrag beläuft sich auf 2300 Euro pro Jahr und Kind
- Kind darf das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Betreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen
- Neuer Erlass gilt rückwirkend für das ganze Jahr
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Kitzmüller: Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten erhöhen!
Kosten für Ferienlager finden im aktuellen Rahmen oft keinen Platz
Wien (fpd) - "Es ist zweifellos ein positives Signal, dass auch die Kosten für Ferienlager im
Rahmen des Absetzbetrages für Kinderbetreuung geltend gemacht werden können", erklärt die freiheitliche
Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller, allerdings sei es in diesem Sinne nur konsequent, den Absetzbetrag
von derzeit 2300 Euro pro Jahr zu erhöhen. "Viele Familien geben schon jetzt mehr als das für qualifizierte
Kinderbetreuung aus", erklärt Kitzmüller. Sie würden daher auf den Kosten des Ferienlagers
dennoch sitzen bleiben, wenn sie für Tagesmutter oder Kindergarten bereits den vollen Betrag ausgeschöpft
haben. "Eine Erhöhung des Absetzbetrags um 500 Euro pro Kind wäre jedenfalls nötig, um alle
Familien von der Absetzbarkeit der Ferienlager profitieren zu lassen", stellt Kitzmüller fest. |
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Haubner: Marek verkauft hatscherte Geschichte als Erfolg
BZÖ-Familiensprecherin tritt für unbürokratische Familienförderung
ein
Wien (bzö) - BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner kritisiert die geltende Regelung bezüglich
Abschreibung der Kinderbetreuungskosten. "Viel zu kompliziert", meinte Haubner. "Während im
Budget 167 Millionen Euro pro Jahr für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung vorgesehen sind, wurden beispielsweise
im Jahr 2009 von den Familien nur 37 Millionen Euro vom Finanzamt "abgeholt", erklärt Haubner. Dieser
Umstand belege, dass diese Maßnahme nicht wirklich funktioniere. "Anstatt den Grund zu hinterfragen,
verkauft ÖVP-Marek diese hatscherte Geschichte auch noch als Erfolg, ärgert sich Haubner.
Das BZÖ tritt für eine unbürokratische Familienförderung ein. "Im innovativen BZÖ-Modell
mit einem Kinderabsetzbetrag in Höhe von 9000 Euro pro Kind und Jahr wären alle Kosten als Freibetrag
enthalten. Damit wäre für mehr Transparenz gesorgt und würde den Familien insgesamt mehr bringen",
erläutert Haubner. |
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