Neuer Stabilitätspakt und Verlängerung des Finanzausgleichs   

erstellt am
22. 07. 11

Jubiläumszuschüsse für Kärnten und Burgenland, Flugrettung verländert
Wien (pk) - Der Österreichische Stabilitätspakt 2011 enthält die Vereinbarungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Weiterführung einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik. Dazu gehört die Verlängerung des Finanzausgleichsgesetzes und die Einrichtung eines Pflegfonds samt Verwaltungsreform im Pflegebereich.

Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) setzte sich mit der Verschuldung Österreichs auseinander und kritisierte dabei, dass die Regierung auch nach 2014 nicht von einer Neuverschuldung Abstand nehme. Diese Strategie sei gefährlich, wie die Beispiele Italien und Griechenland belegten. Es dürfe nicht sein, dass Österreich beständig nur Schritte rückwärts anstatt vorwärts mache. Die Neuverschuldung müsse Null betragen, darauf sollte die österreichische Wirtschaftspolitik abstellen, unterstrich der Redner.

Bundesrat Harald HIMMER (V/W) warf seinem Vorredner vor, ein zu düsteres Bild der heimischen Finanzpolitik zu zeichnen. Es sei unseriös, permanent neue Maßnahmen für die Bürger zu fordern und dann steigende Schulden zu beklagen. Der vorliegende Pakt sei die richtige Antwort auf die aktuellen Probleme, er sei daher zu begrüßen, denn man setze Schritte in die richtige Richtung.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) schloss an seinen Vorredner an, betonte dabei die geplante Entlastung für die Gemeinden und empfahl gleichfalls die Annahme.

Bundesminister Maria Theresia FEKTER stellte fest, der Stabilitätspakt sei ein völliges Novum für Österreich. Die Länder verpflichteten sich darin erstmalig auf strenge Defizit- und Haftungsobergrenzen. Das schaffe Planungssicherheit für Bund und Länder. Die Länder seien zur Einsicht gekommen, dass es in ihrem eigenen Interesse sei, wenn sie auch ausgelagerte und bisher "versteckte" Schulden transparent machten. Mit einer weiteren Regelung bündle man die bisher 304 auszahlenden Stellen beim Pflegegeld zu acht. Diese Regelung könnte als Vorbild für die Gesundheitsreform dienen, sie sei ein gutes Beispiel der Verwaltungsreform und könne sich sehen lassen, schloss Fekter.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) kritisierte die von Bundesrat Harald Himmer gegenüber Bundesrat Reinhard Pisec gebrauchte Sprache als nicht angebracht.

Gegen den Österreichischen Stabilitätspakt 2011 und die Regelung des Pflegegeldes wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

EU-konformes Investmentfondsgesetz bringt mehr Schutz für Anleger
Ein Investmentfondsgesetz 2011 mit Anpassungen an geänderte Verhältnisse auf dem europäischen Investmentfonds-Binnenmarkt verabschiedete der Bundesrat ohne Einspruch. Die Zustimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar erfolgte mehrheitlich. Einstimmigkeit erzielte eine technische Änderung des Übereinkommens über die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen.

Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) bemängelte, das Investmentfondsgesetz berücksichtige Hedgefonds nicht, obwohl diese die größte und gefährlichste "Black box" auf den Finanzmärkten darstellten. Die Regelung ziele auf Kostentransparenz bei Investmentfonds und eine Regelung der erlaubten Provisionen ab. Das Doppelbesteuerungsabkommen lehne die FPÖ wegen der Aufweichung des Bankgeheimnisses ab.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) meinte, der Vorwurf der Aushöhlung des Bankgeheimnisses sei "Nonsens". Hedgefonds seien deshalb nicht erfasst, weil sie technisch eine gänzlich andere Anlageform darstellten, es brauche hier ein eigenes Gesetz. Der Anlegerschutz stehe bei dem Gesetz im Vordergrund, es werde daher festgeschrieben, dass Prospekte für diese Fonds keine irreführende Werbung enthalten dürfen und regle wichtige Materien des Finanzmarkts, das für mehr Sicherheit und Vertrauen in die Märkte sorge.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) sah es als Hauptpunkt der Novelle, dass die Gesetzeslage nun die Information für KundInnen von Investmentfons und Haftungsfragen genau festlege, auch Verschmelzungen von Fonds würden darin genau geregelt. Es sei wichtig, dass der Gesetzgeber in einem sich ständig ändernden Finanzmarkt stets rasch auf neu entstandene Lücken reagiere.

Das Investmentfondsgesetz 2011 wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar wurde ebenfalls mehrheitlich angenommen. Einhellig war die Zustimmung zur Regelung über die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen.

Jubiläumszuschüsse des Bundes für Kärnten und das Burgenland
Die 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten und die 90-jährigen Zugehörigkeit des Burgenlandes zu Österreich veranlassen den Bund zu Jubiläumsgaben. Der Bundesrat erhob keinen Einspruch.

Bundesrat Franz PIROLT (F/K) kritisierte die Verteilungsmodalitäten des Bundeszuschusses für Kärnten, dass die deutschsprachige Minderheit in Slowenien nur mehr mit 30.000 € berücksichtigt werde. Deshalb stimme die FPÖ hier nicht zu. Der Zweckzuschuss für das Bundesland Burgenland werde sicher gut eingesetzt, ihm erteile man die Zustimmung.

Bundesministerin Maria Theresia FEKTER erläuterte, dass das eigentliche Jubiläumsjahr zwar schon auf das Jahr 2010 gefallen sei, vor dem Hintergrund der jüngst erzielten Einigung werde aber nun ein besonderer Bundeszuschuss gewährt, der auf die slowenischsprachige Volksgruppe in Kärnten und die deutschsprachige Minderheit Sloweniens aufgeteilt werde und vor allem Projekten zugutekomme, die sich für die Verständigung der Volksgruppen einsetzen. Dies komme auch den Gemeinden in Südkärnten zugute. Es sei bedauerlich, dass die FPÖ dies nun ablehne. Sie freue sich aber, wenn das Hohe Haus der Regelung nun zustimme.

Die Gewährung des Bundeszuschusses für Kärnten passierte den Bundesrat mit Stimmenmehrheit, gegen die Gewährung des Zweckzuschusses für das Bundesland wurde einhellig kein Einspruch erhoben.

EU-Anpassungen im Kriegsmaterialgesetz
Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) erläuterte einen Teil der Einwände der Grünen gegen das Gesetz. Es handle sich um eine völlig unzureichende Umsetzung der betreffenden EU-Regelung. Auch das Wirtschaftsministerium habe auf unzureichende Mindeststandards der Bewilligung und Kontrolle hingewiesen. Die Kriterien der Bewilligungserteilung seien unzureichend, kritisierte sie. Die Intention der EU, zu einer besseren Kontrolle des Waffenhandels zu kommen, werde völlig unterlaufen. Auch die Endverbraucherkontrolle sei nur eine Kann-Bestimmung und damit völlig unzureichend. Es ließen sich insgesamt fünf wesentliche Kritikpunkte anführen, welche die Ablehnung der Grünen begründeten, stellte Kickert fest.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) verwies darauf, dass eigentliche Kriegsmaterialien tatsächlich nur einen kleinen Teil der innerhalb der EU gehandelten Verteidigungsgüter betreffen. Für Waffenexporte selbst habe Österreich sehr hohe Bewilligungskriterien. Die Umsetzung der EU-Richtlinie bringe eine Vereinfachung der Bestimmungen und Bürokratieabbau.

Bundesrat Muna DUZDAR (S/W) sah die wesentliche Änderung der Gesetzesvorlage darin, dass nun innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Bewilligung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial vereinheitlicht werde. Aktuelle Anlässe zeigten, dass die bisherigen Bestimmungen nicht verhindern konnten, dass Kriegsmaterial an Länder geliefert wurde, in denen Menschenrechte verletzt werden, wie Libyen oder Saudi Arabien. Das Thema Abrüstung müsste in Zukunft wieder ein zentraleres politisches Thema werden. Es sei leider festzustellen, dass viele Länder weiter aufrüsten. Österreich sollte den gemeinsamen Standpunkt des Rates in der Frage der Kontrolle von Kriegsmaterialien übernehmen, forderte sie. Gerade als neutrales Land sollte Österreich ein Vorbild in der Kontrolle von Kriegsmaterialien sein und Initiativen zur Abrüstung setzen, forderte die Bundesrätin.

Finanzministerin Maria Theresia FEKTER meinte, in diesem Hause habe man sich schon sehr intensiv mit Kriegsmaterialien auseinandergesetzt, und verwies auf diesbezügliche Untersuchungsausschüsse. Das bestehende Kriegsmaterialgesetz sei sehr restriktiv, doch müsse man es an EU-Auflagen anpassen, was mit gegenständlicher Novelle geschehe. Die Verbringung werde zwar vereinfacht, doch habe sich Österreich vorbehalten, dass eine Weiterverbringung im Falle des Bestehens von Bedenken nicht möglich sei, erläuterte Fekter. Außerdem werde auf das Prinzip der Individualprüfung abgestellt. Ausrangierte Geräte des Bundesheeres würden lediglich in ausgewählte Staaten verbracht, versicherte sie.

Die Novelle passierte den Bundesrat schließlich mit Stimmenmehrheit.



Die Bundesländer übernehmen die Zuständigkeit für die Flugrettung
Abkommen mit der Schweiz über die Erleichterung grenzüberschreitender Ambulanz- und Rettungsflüge fanden ebenso die Zustimmung des Bundesrates wie die Kündigung der Vereinbarungen des Bundes mit Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg, Wien, Tirol und der Steiermark über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst, durch die die Flugrettung in die Zuständigkeit der Länder übergeht.

Bundesrat Johann ERTL (F/N) meinte, dem Abkommen mit der Schweiz werde seine Fraktion gerne beitreten. Schließlich gelte es sicherzustellen, dass verunglückte Menschen ohne viel Aufwand in die Heimat zurückgeholt werden können. Was den zweiten Debattenpunkt anbelange, der eine Kündigung der 15a-Vereinbarung in Hinblick auf die Flugrettung und damit Einsparung am falschen Ort bedeute, wolle seine Fraktion aber die Zustimmung versagen. Den Einsatzkräften der Flugrettung sprach Ertl seinen herzlichen Dank aus.

Bundesrat Josef SALLER (V/S) hielt seinem Vorredner entgegen, dass die Flugrettung Sache der Länder sei. Diese stellten jedoch gänzlich unterschiedliche Anforderungen an diesen Sektor und seien deshalb nicht mehr in der bislang praktizierten Art und Weise koordinierbar, erläuterte er.

Das Abkommen mit der Schweiz halte man für sinnvoll, meinte Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O), man werde ihm daher auch die Zustimmung erteilen. Gänzlich anders verhalte es sich aber bei der Lösung für die Flugrettung. Mit der heutigen Kündigung der 15a-Vereinbarungen werde schließlich eintreten, was die Grüne Fraktion befürchtet habe: Die "Verländerung" der Materie gehe nämlich mit Verteuerungen für die BürgerInnen einher. Dass man eine möglichst einfache und unkomplizierte Lösung nicht zuwege gebracht habe, sei, so Dönmez, zu bedauern.

Der Mensch stehe auch weiterhin im Vordergrund, versicherte Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B). Schließlich hätten alle Bundesländer zu einer guten und einvernehmlichen Lösung gefunden. Die Länderkammer könne der gegenständlichen Änderung deshalb guten Gewissens zustimmen. Zu hinterfragen gelte es aber, ob Einsätze der Flugrettung immer notwendig sind. Das sei jedoch eine Frage, der man sich unabhängig der kompetenzrechtlichen Verankerung stellen müsse, schloss sie.

Finanzministerin Maria Theresia FEKTER zeigte sich erfreut darüber, dass ein ursprünglich unlösbar erscheinendes Problem heute zufriedenstellend gelöst werden könne und skizzierte die lange Geschichte dieser Einigung. Da mit den Ländern keine schlanke Regelung möglich war, habe man sich zur Kompetenzrückgabe entschlossen, erläuterte sie. Dem Wunsch der Länder, die Fluginfrastruktur möglichst nah an den PatientInnen zu halten, habe man damit Rechnung getragen. Die vorgeschlagene Bundeslösung hätte hingegen auch länderübergreifende Flüge vorgesehen, skizzierte sie.

Das Abkommen mit der Schweiz wurde mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Die Kündigungen der 15a-Vereinbarungen über den gemeinsamen Flugrettungsdienst passierten die Länderkammer mit Stimmenmehrheit.

Ein transparenteres Gesellschaftsrecht
Ein vom Bundesrat ohne Debatte einhellig verabschiedetes Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 bringt mehr Transparenz im Gesellschaftsrecht. Änderungen im Strafrecht und im Staatsanwaltschaftsgesetz bringen mehr Schutz für Vorratsdaten und konzentrieren die Arbeit der neuen Korruptionsstaatsanwälte zunächst auf schwere Delikte.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) hielt fest, die Freiheitliche Fraktion erachte es für sinnvoll, der Korruptionsstaatsanwaltschaft die entsprechende Zeit einzuräumen, um ihre personellen Strukturen aufzubauen. Man werde deshalb der gegenständlichen Novelle der Strafprozessordnung zustimmen. Die Abänderung des Staatsanwaltschaftgesetzes lehne die Freiheitliche Fraktion hingegen ab, da man der Vorratsdatenspeicherung und anderen Überwachungsinitiativen der Europäischen Union insgesamt nicht nähertreten könne. Eine "Bespitzelung" der eigenen Bevölkerung sei grundsätzlich abzulehnen.

Dieser Auffassung konnte sich Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V) nicht anschließen. Was heute beschlossen werde, sei eine Begleitmaßnahme, die der missbräuchlichen Verwendung von Vorratsdaten einen Riegel vorschiebe. Die Politik handle sensibel und nehme deshalb auch die diesbezüglichen Bedenken durchaus ernst. Der Justiz attestierte Brunner, auf einem guten Weg zu sein, was die Wiedergewinnung des Vertrauens der BürgerInnen anbelange.

Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) äußerte sich kritisch zur Vorratsdatenspeicherung, denn diese sei eine Präventivüberwachung von Menschen, die sich nichts zu Schulden kommen haben lassen. Das sei ihres Erachtens verfassungswidrig und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Was heute beschlossen werde, sei zwar ein wichtiger Schritt zur Nachbesserung des Gesetzes, doch blieben wesentliche Problemfelder nach wie vor bestehen. Eine wechselseitige Kontrolle unter den MitarbeiterInnen der Staatsanwaltschaft halte sie, so Kickert, für weniger zielführend als eine richterliche Kontrolle. Die Novelle der Strafprozessordnung wolle die Grüne Fraktion aber mittragen.

Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) erinnerte an die Beschlüsse betreffend Einführung einer Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und erläuterte, dass man mit gegenständlicher Abänderung der Strafprozessordnung sicherstelle, dass ihr Zuständigkeitsbereich nicht über Gebühr ausgeweitet werde. Ihre Fraktion werde die Novelle daher mittragen.

Justizministerin Beatrix KARL hielt die Verankerung eines Vier-Augen-Prinzips in Hinblick auf Auskünfte über Vorratsdaten für einen sinnvollen und notwendigen Schritt. Was die Novelle der Strafprozessordnung anbelange, sehe man vor, dass zunächst nur schwere Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen der neu eingerichteten Staatsanwaltschaft zugewiesen werden können. Das ermögliche die Sicherstellung eines guten Funktionierens der WKStA, erläuterte Karl.

Die Novelle der Strafprozessordnung passierte die Länderkammer mit Stimmeneinhelligkeit. Jene des Staatsanwaltschaftsgesetzes wurde mehrheitlich angenommenen.

Neue Regeln für die Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge
Einen neuen Modus bei der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge bringt ein spezielles Bundesgesetz.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) erläuterte die Vorgeschichte des vorliegenden Gesetzesentwurfs und beanstandete, dass der nunmehr gefundene Kompromiss nicht transparent genug sei. Da nicht die gesamten Mittel der Stiftung an den Bund rücküberwiesen werden, stelle man sich die Frage, was mit dem Restbetrag geschehe. Es handle sich schließlich um Beiträge, die die KonsumentInnen für die Entsorgung ihrer Kühlgeräte aufgebracht haben. Das dürfe man nicht aus den Augen verlieren, konstatierte sie.

Bundesrat Christian JACHS (V/O) stellte fest, dass die Entsorgung von 300.000 Kühlgeräten jährlich mit nicht unwesentlichen Kosten verbunden sei. Dafür habe das "Umweltforum Haushalt" den Restbetrag auch aufgewendet. Die übrigen Mittel würden nun an die KonsumentInnen rückgezahlt, sofern sie ihre Kühlschrankvignetten bis 2035 einlösten. Weder Bund noch Umweltforum behielten etwas ein, versicherte Jachs.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) äußerte sich ebenfalls positiv zum vorliegenden Gesetz. Sie wies darauf hin, dass relativ viel Geld übrig geblieben sei, weil viele KonsumentInnen das für das Kühlschrankentsorgungspickerl gezahlte Geld nicht zurückgefordert hätten. Durch das vorliegende Gesetz wird ihr zufolge sichergestellt, dass das Geld zu den KonsumentInnen zurückfließt. Laut Kemperle können Kühlschrankentsorgungsplaketten noch bis zum Jahr 2035 eingelöst werden.

Justizministerin Beatrix KARL erklärte, mit dem vorliegenden Gesetz werde ein rechtssicherer Transfer von 24 Mio. € vom "Umweltforum Haushalt" in das Bundesvermögen sichergestellt. Gleichzeitig werde die Abwicklung noch offener Rückzahlungsansprüche von KonsumentInnen geregelt. Das "Umweltforum Haushalt" wird Karl zufolge noch bis Ende 2020 diese Aufgabe übernehmen und bis Ende 2013 auch für etwaige Rückzahlungen aufkommen. Durch die gewählte Vorgangsweise erspare sich die Republik jahrelange Rechtsstreitigkeiten, betonte die Ministerin.

Mehrheitlich kein Einspruch.
     
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