Besseres Sozialrecht für BürgermeisterInnen, Gesundheitsthemen
Wien (pk) - Ein Pflegegeldreformgesetz 2012 und ein Pflegefondsgesetz machen den Weg frei für
die Einrichtung eines Pflegefonds beim Sozialministerium und für die Bündelung der Zuständigkeiten
bei der Gewährung und Auszahlung des Pflegegeldes. Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
und anderen Gesetzen werden eine intensivere Bekämpfung des Sozialbetrugs am Bau ermöglichen.
Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) kündigte an, dass die FPÖ sowohl das Plegegeldreformgesetz als auch
das Pflegegeldfondsgesetz ablehnen werde. Er wertete es zwar als positiv, dass die Zahl jener Stellen, die für
die Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld zuständig sind, erheblich reduziert wird, brachte gleichzeitig
aber eine Reihe von Kritikpunkten vor. Unter anderem bemängelte Brückl, dass Personen Sozialleistungen
in Anspruch nehmen könnten, die selbst nie Beiträge in das österreichische Sozialsystem geleistet
hätten. Auch über die Vertretungsregelung für den weisungsfreien Behindertenanwalt äußerte
er sich unzufrieden. Generell urgierte Brückl eine Gesamtreform des Gesundheits- und Pflegesystems.
Bundesrat Gerald KLUG (S/St) hielt fest, mit dem Pflegegeldreformgesetz werde ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsreform
geleistet. Mit dem Gesetz komme man Empfehlungen des Rechnungshofs nach und stelle eine Reduktion der Entscheidungsträger
sicher, skizzierte er. Es komme zu einer deutlichen Kompetenzbereinigung. Klug erwartet sich außerdem eine
Beschleunigung der Pflegegeld-Verfahren.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) begrüßte die Einrichtung des Pflegefonds und die massive Reduzierung
der für die Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld zuständigen Stellen. Die Grünen seien froh,
dass die Kompetenz für das Pflegegeld künftig allein beim Bund liegen werde, sagte er. Generell wertete
es Dönmez als gesellschaftliche Pflicht, Pflegebedürftige adäquat zu betreuen. Zur Sicherstellung
der Finanzierung der Pflege plädierte er für eine Wiedereinführung der Vermögen- und der Erbschaftssteuer
mit großzügigen Freigrenzen.
Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER warf der FPÖ Polemik vor und wies darauf hin, dass Pflegegeldansprüche
für Ausländer in mehreren Landesgesetzen verankert seien, u.a. in Kärnten. Der Bund habe diese gesetzlichen
Bestimmungen im Zuge der Kompetenzverschiebung übernehmen müssen, erklärte er. Seiner Meinung nach
wäre es außerdem unrealistisch, jenen PflegegeldbezieherInnen, die keinerlei Sachleistung wie Essen
auf Rädern oder mobile Pflegedienste in Anspruch nehmen, das Pflegegeld zu streichen.
Gegen das Pflegegeldreformgesetz 2012 erhob der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch. Gleichzeitig erteilten
die BundesrätInnen dem Gesetz ausdrücklich die verfassungsmäßige Zustimmung.
Debatte über die Einrichtung eines Pflegefonds
Bundesrat Reinhard TODT (S/W) führte aus, dank der guten Gesundheitspolitik würden die ÖsterreicherInnen
immer älter und fitter. Trotzdem komme einmal der Punkt, an dem sie auf Hilfe angewiesen seien. Todt zufolge
sind sich alle einig, dass pflegebedürftige Menschen optimal betreut werden müssten. Er begrüßte
in diesem Sinn die Einrichtung des Pflegefonds. Damit sei die Pflegefinanzierung für die nächsten vier
Jahre abgesichert. Er zeigte sich auch zuversichtlich, dass über das Jahr 2014 hinaus eine gute Lösung
gefunden werde. Generell wertete Todt eine steuerfinanzierte Absicherung der Pflege für unerlässlich,
wobei er für die Einhebung vermögensbezogener Steuern plädierte.
Bundesrat Gregor HAMMERL (V/St) machte darauf aufmerksam, dass es großteils Frauen seien, die Pflegearbeit
leisten. Kein Verständnis zeigte er für die Ablehnung des Pflegefonds durch die FPÖ. Es gebe kein
zweites Land in Europa, in dem es sieben Stufen Pflegegeld gebe und flächendeckend mobile Pflegedienste zur
Verfügung stünden, bekräftigte er. Der Pflegefonds ist für ihn eine "großartige
Übergangslösung", der den Beteiligten ausreichend Zeit für ernste Verhandlungen zur dauerhaften
Sicherstellung der Pflegefinanzierung biete. Man müsse sich auch überlegen, wie man weiter gewährleisten
könne, dass ein großer Teil der pflegebedürftigen Personen zu Hause gepflegt werde, betonte Hammerl.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) wies erneut darauf hin, dass es zusätzlicher Mittel bedürfen wird,
um die Finanzierung der Pflege nachhaltig sicherzustellen. Man müsse "die Ärmel hochkrempeln",
um eine Lösung zu finden, betonte er.
Bundesrat Ferdinand TIEFNIG (V/O) wertete die Kompetenzbereinigung im Bereich des Pflegegeldes als größte
bisher im Pflegebereich durchgeführte Reform. Er begrüßte auch, dass die ursprünglich vorgesehene
Befristung der Kompetenzübertragung von den Ländern auf den Bund letztendlich aus dem Gesetz gestrichen
wurde. Tiefnig machte darauf aufmerksam, dass 60 % der Menschen zu Hause gepflegt würden und pflegende Angehörige
oft an die Grenzen ihrer Kräfte gingen.
Auch Bundesrat Josef SALLER (V/S) wies auf den wesentlichen Beitrag hin, den Angehörige im Bereich der Pflege
leisteten. In Salzburg würden 5.000 Personen in Pflegeheimen gepflegt, 3.800 zu Hause von mobilen Diensten
betreut und 14.000 Personen von Angehörigen gepflegt, skizzierte er. Saller erachtet Maßnahmen zur Entlastung
und Unterstützung von pflegenden Angehörigen für notwendig.
Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER erläuterte, dass sich eine Arbeitsgruppe mit der künftigen Pflegefinanzierung
beschäftigen werde. In dieser Arbeitsgruppe sind ihm zufolge auch alle Bundesländer sowie der Städte-
und der Gemeindebund vertreten. Auch andere Gruppen wie der Seniorenbund und Interessenvertretungen der Beschäftigten
würden in den Dialog mit einbezogen. Diskutieren will Hundstorfer neben der Finanzierungsfrage etwa auch über
bundeseinheitliche Qualitätsstandards und über die Frage, welchen Beitrag die Pflegebedürftigen
selbst zur Pflege leisten sollten. Dies sei derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, insgesamt
leisten die Betroffenen laut Hundstorfer derzeit einen Beitrag von 1,6 Mrd. €.
Der Bundesrat erhob gegen das Pflegefondsgesetz mehrheitlich keinen Einspruch.
Baustellen sollen besser kontrolliert werden
Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) legte die wesentlichen Eckpunkte der Vorlage dar und lobte dabei insbesondere
die Aufwertung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Insgesamt stelle die Novelle eine nennenswerte Verbesserung
des Ist-Zustandes dar und gewährleiste eine bessere Kontrolle, weshalb ihre Fraktion diesen Entwurf ausdrücklich
begrüße.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Verbesserungen für GemeindemandatarInnen
Änderungen im Bundesbezügegesetz und in Sozialversicherungsgesetzen bringen Verbesserungen und
Verwaltungsvereinfachungen im Sozialversicherungsrecht der PolitikerInnen und der Erleichterung des politischen
Engagements älterer Menschen. Dazu kommen monetäre Verbesserungen für ParlamentsmitarbeiterInnen.
Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) sah zwar auch Positives in den Vorlagen, so etwa die Besserstellung der
Parlamentsmitarbeiter, da aber nach wie vor keine Gleichstellung der Pensionisten gewährleistet sei und hier
zusätzlich durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze für pensionierte Bürgermeister eine neue Ungleichheit
geschaffen werde, lehne ihre Fraktion die Vorlage ab.
Bundesrat Johann SCHWEIGKOFLER (S/T) sprach von einer Anerkennung der Arbeit von Kommunalpolitikern, weshalb man
der Vorlage ruhig zustimmen könne.
Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) sprach hingegen von ungerechtfertigten Pensionsprivilegien für Politiker.
Mit dieser Lösung schaffe man keine Antwort auf die aktuellen Probleme in den Gemeinden, man schaffe vielmehr
ein neues Problem. Diese Vorgangsweise sei nicht argumentierbar.
Bundesrat Edgar MAYER (V/V) votierte hingegen für die Annahme der Vorlage. Man schaffe hier keine Privilegien,
man trage nur den konkreten Verhältnissen in den Gemeinden Rechnung und sorge dafür, dass die Gemeinden
auch künftig noch Bürgermeister hätten.
Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER erläuterte den legistischen Hintergrund der Vorlagen und meinte, man schaffe
hier keine Privilegien, sondern trage dafür Sorge, dass man auch künftig Menschen finde, die bereit seien,
sich in den Gemeinden zu engagieren.
Kein Einspruch.
Am Ende einer langen Bundesratssitzung: Gesundheitsthemen
Schließlich verabschiedeten die Bundesräte in einem "Gesundheitsblock" zunächst eine
Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, die den PatientInnen transparentere
Wartelisten bei Operationen bringt. Keinen Einspruch gab es auch bei organisatorischen Modernisierungen im Obersten
Sanitätsrat, gegen EU-Anpassungen im Apothekerkammergesetz, Änderungen im Arzneiwareneinfuhrgesetz zur
Erleichterung grenzüberschreitender Blutspenden und bei den Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
zur Verbesserung der Lebensmittelkotrolle.
Transparentere Wartelisten bei Operationen
Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) meinte, es gehe um eine gerechte und solidarische Versorgung im Gesundheitsbereich.
Ein transparent geführtes Register stelle nun dar, wer wann wo operiert wird, womit ein vernünftiges
Wartezeitmanagement geschaffen werde.
Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) würdigte gleichfalls die durch diese Vorlage gewährleistete
Transparenz. Die Menschen würden älter und bräuchten daher öfter Operationen, weshalb es vernünftig
sei, die Wartelisten für diese Eingriffe transparent zu gestalten.
Bundesminister Alois STÖGER unterstrich die Ausführungen seiner Vorrednerinnen.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Ein modernes Gesetz für den Obersten Sanitätsrat
Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) bewertete die Vorlage positiv und signalisierte die Zustimmung zu diesem
Entwurf, werde das Gesetz doch modernisiert und mit neuem Leben erfüllt.
Bundesminister Alois STÖGER erläuterte die Inhalte der Vorlage. Die Materie sei bisher in einem 140 Jahre
alten Gesetz geregelt gewesen, weshalb es nötig gewesen sei, hier eine entsprechende Modernisierung vorzunehmen.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
EU-Anpassungen im Apothekerkammer- und im Arzneiwareneinfuhrgesetz
Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) erläuterte den Hintergrund der vorliegenden Entwürfe,
die auf entsprechende Verordnungen der EU beruhten, und empfahl deren Annahme.
Bundesrat Friedrich HENSLER (V/N) und Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) sprachen sich gleichfalls für eine Zustimmung
zu den beiden Vorlagen aus, nachdem auch sie die Inhalte der Vorlagen erläutert hatten.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Bessere Lebensmittelkontrollen
Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) zeigte sich überzeugt, dass die Novelle mehr Sicherheit im Gesundheits-
und im Ernährungsbereich bringen werde, weshalb man der Vorlage zustimmen werde.
Bundesrätin Martina DIESNER-WAIS (V/N) votierte gleichfalls für mehr Ernährungssicherheit, wozu
die Vorlage einen vorbildlichen Schritt darstelle.
Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) signalisierte gleichfalls Zustimmung zur in Rede stehenden Vorlage.
Es wurde kein Einspruch erhoben. |