Brüssel (ec.europe) - Banken stehen im Zentrum der Finanzkrise, mit der die Weltwirtschaft seit 2008
zu kämpfen hat. Daraus sind Lehren gezogen worden, und die Fehler der Vergangenheit sollten sich nicht wiederholen.
Deshalb hat die Europäische Kommission am 20.07. Vorschläge vorgelegt, die das Verhalten der 8000 in
Europa tätigen Banken ändern sollen. Das übergeordnete Ziel des Vorschlags besteht darin, den EU-Bankensektor
widerstandsfähiger zu machen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Banken weiterhin die Wirtschaft
und das Wachstum finanzieren. Die Kommissionsvorschläge haben drei konkrete Ziele:
Dem Vorschlag zufolge werden Banken mehr Kapital von besserer Qualität vorhalten müssen, um künftige
Schocks aus eigener Kraft bewältigen zu können. Die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute war bei
Ausbruch der letzten Krise sowohl quantitativ als auch qualitativ unzureichend, so dass die betreffenden Staaten
in nicht gekanntem Maße helfen mussten. Mit ihrem Vorschlag setzt die Kommission die auf G20-Ebene vereinbarten
(allgemein als „Basel III“ bekannten) internationalen Eigenkapitalstandards für Banken in Europa um. Indem
es die entsprechenden Regeln auf über 8000 Banken anwendet, die 53 % der weltweiten Vermögenswerte auf
sich vereinen, nimmt Europa hier eine Vorreiterrolle ein.
Die Kommission will außerdem einen neuen Governance-Rahmen schaffen, in dem die Aufsichtsbehörden neue
Befugnisse erhalten sollen, um Banken enger überwachen und mit etwaigen Sanktionen belegen zu können,
wenn Risiken entdeckt werden; z.B. sollen sie die Kredite einschränken können, wenn die Entstehung einer
Kreditblase droht.
Indem die Kommission alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu einem Paket schnürt, schlägt sie auch
ein einheitliches Regelwerk für die Bankenregulierung vor. Dies wird nicht nur für mehr Transparenz,
sondern auch für eine bessere Durchsetzung sorgen.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Finanzkrise hat viele Familien und Unternehmen in Europa hart getroffen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass es noch einmal zu einer solchen Krise kommen kann und unser Wohlstand durch
einige wenige Finanzmarktakteure aufs Spiel gesetzt wird. Deswegen haben wir heute Vorschläge vorgelegt, die
die über 8000 in Europa tätigen Banken stärken werden. Der Bankensektor wird künftig mehr Kapital
von besserer Qualität vorhalten müssen, wenn er Risiken eingeht. Dies ist ein immens wichtiger Schritt,
mit dem Konsequenzen aus der Krise gezogen werden und ein neuer Ansatz für den Umgang mit Risiken eingeführt
wird. Es freut mich, dass Europa erneut den Vorreiter spielt und die G20-Verpflichtungen weltweit als erstes umsetzt.
Erst wenn diese Regeln zur Gänze eingeführt sind, können wir wirklich für uns in Anspruch nehmen,
sämtliche Lektionen aus der Krise gelernt zu haben.“
Hintergrund
Der Vorschlag umfasst zweierlei: eine Richtlinie über die Zulassung zum Einlagengeschäft und
eine Verordnung, die die Tätigkeit der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen regelt. Die beiden Rechtsakte
gehören zusammen und sind als Gesamtpaket zu betrachten. Die Folgenabschätzung zum Vorschlag zeigt, dass
die geplante Reform die Wahrscheinlichkeit einer systemweiten Bankenkrise erheblich senkt.
Die Verordnung enthält die detaillierten Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
und regelt folgende Punkte:
Eigenkapital: Der Vorschlag der Kommission sieht für die von den Banken vorzuhaltenden Eigenmittel
quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen vor. Außerdem enthält er harmonisierte Regeln dafür,
welche Abzüge vom Eigenkapital vorzunehmen sind, wenn die Höhe des Eigenkapitals ermittelt wird, das
nach dem Vorsichtsprinzip für Aufsichtszwecke anerkannt werden kann.
Liquidität: Um die kurzfristige Resilienz des Liquiditätsrisikoprofils der Finanzinstitute zu
verbessern, schlägt die Kommission die Einführung einer Liquiditätsdeckungsquote vor – über
deren genaue Zusammensetzung und Kalibrierung nach Ablauf einer Beobachtungs- und Prüfungsphase im Jahr 2015
entschieden werden soll.
Verschuldungsquote: Damit die Verschuldung in den Bilanzen der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
nicht ausufert, schlägt die Kommission die Einführung einer der aufsichtlichen Überprüfung
unterliegenden Verschuldungsquote vor. Bevor diese dann am 1. Januar 2018 möglicherweise verbindlich wird,
sollen ihre Auswirkungen genauestens geprüft werden.
Gegenparteiausfallrisiko: Entsprechend den Maßnahmen der Kommission für außerbörslich
gehandelte Derivate (OTC-Derivate) (IP/10/1125) sollen die Banken durch bestimmte Neuerungen dazu bewegt werden,
OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien (central counterparties) abzurechnen.
Einheitliches Regelwerk: Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, welche Gefahr von unterschiedlichen
nationalen Regelungen ausgehen kann. Ein Binnenmarkt braucht einheitliche Regeln. Die Verordnung ist direkt anwendbar;
so entfällt die Notwendigkeit der Umsetzung in nationales Recht – und damit auch ein Grund für Regulierungsunterschiede.
Die Verordnung schreibt außerdem eine Reihe einheitlicher Eigenkapitalstandards fest.
Die neue Richtlinie erstreckt sich auf verschiedene Anwendungsbereiche der derzeitigen Eigenkapitalrichtlinie,
in denen die Mitgliedstaaten EU-Vorschriften entsprechend ihren jeweiligen Gegebenheiten umsetzen müssen,
z.B. die Voraussetzungen für Aufnahme und Ausübung des Bankgeschäfts, die Bedingungen für die
Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Definition der zuständigen Behörden
und die Grundsätze für die Bankenaufsicht.
Neu ist an der Richtlinie folgendes:
Verbesserungen im Bereich Governance: Mit dem Vorschlag werden höhere Anforderungen
an die Regelungen und Verfahren im Bereich Corporate Governance sowie neue Vorschriften eingeführt, die die
Wirksamkeit der Risikokontrolle durch die Leitungsorgane erhöhen, den Status der Risikomanagement-Funktion
verbessern und eine wirksame Beaufsichtigung der Risikosteuerung gewährleisten sollen.
Sanktionen: Verstoßen Institute gegen die EU-Vorschriften, gibt der Vorschlag allen Aufsichtsbehörden
die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, die nicht nur wahrhaft abschreckend, sondern auch wirkungsvoll
und verhältnismäßig sind – beispielsweise Geldstrafen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes des betreffenden
Instituts oder eine vorübergehende Sperre für Mitglieder des Leitungsorgans des Instituts.
Kapitalpuffer: Mit dem Vorschlag werden zwei über die Mindesteigenkapitalanforderungen hinausreichende
Kapitalpuffer eingeführt: ein für alle Banken in der EU identischer Kapitalerhaltungspuffer und ein auf
nationaler Ebene festzulegender antizyklischer Kapitalpuffer.
Verbesserte Aufsicht: Die Kommission schlägt eine Verschärfung der Aufsichtsregelungen
vor; so sollen künftig für jedes beaufsichtigte Institut alljährlich auf einer Risikobewertung basierende
Prüfungsprogramme erstellt werden, Prüfungen vor Ort häufiger und systematischer durchgeführt
werden und die Standards robuster sowie die aufsichtlichen Bewertungen intensiver und vorausschauender werden.
Schließlich will der Vorschlag die Bedeutung externer Ratings für die Kreditinstitute weitestmöglich
verringern, indem vorgeschrieben wird, dass a) alle Banken ihre Anlageentscheidungen nicht nur auf Ratings, sondern
auch auf ihr eigenes internes Bonitätsurteil stützen, und b) Banken, die in einem gegebenen Portfolio
eine maßgebliche Zahl offener Positionen halten, für dieses Portfolio interne Ratings erstellen müssen,
anstatt ihre Eigenkapitalanforderung anhand externer Ratings zu berechnen.
Der Vorschlag ersetzt die früheren Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) durch eine Verordnung
und eine Richtlinie und ist ein weiterer großer Schritt zur Schaffung eines gesünderen und sichereren
europäischen Finanzsystems.
Weitere Hintergrundinformationen
Um die Stabilität im Bankensektor wiederherzustellen und zu gewährleisten, dass die Kreditversorgung
der Realwirtschaft gewahrt bleibt, haben sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten in ungekanntem Maße
vielfältige Maßnahmen ergriffen, für die in letzter Konsequenz der Steuerzahler haftet. In diesem
Zusammenhang hat die Europäische Kommission 4,1 Bio. EUR an staatlichen Beihilfen für Finanzinstitute
genehmigt, von denen in den Jahren 2008 und 2009 über 2 Bio. EUR in Anspruch genommen wurden. |