Nach Kundmachung des Ökostromgesetzes im Bundesgesetzblatt beginnt Abbau der Anlagen-Warteliste
- Neue Investitionen in grüne Technologien - Notifizierung bei EU-Kommission gestartet
Wien (bmwfj) - Mit der nun erfolgten Kundmachung des Ökostrom-Gesetzes im Bundesgesetzblatt
startet ein massives Ausbauprogramm für Erneuerbare Energien in Österreich. "Wir lösen milliardenschwere
Investitionen in nachhaltige Technologien aus und erhöhen so die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Ökostrom-Branche", betont Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner. "Gleichzeitig
erreichen wir über die Ökostrom-Novelle spätestens 2015 die Unabhängigkeit von Atomstrom-Importen
und entwickeln uns wieder zum Stromexporteur", so Mitterlehner weiter. Der Anteil des Ökostroms an der
Stromerzeugung wird bis zum Jahr 2020 auf circa 85 Prozent steigen.
Zunächst werden rund 110 Millionen Euro für den Abbau der Warteliste bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle
OeMAG aufgewendet, womit voraussichtlich fast 5.000 Anlagen errichtet werden können. So gibt es für jene
153 Wind- und 4.800 Photovoltaik-Anlagen geförderte Einspeisetarife, die ohne Novelle derzeit bis zu den Jahren
2015 bzw. 2026 auf der Warteliste gereiht sind. Diese Einspeisetarife unterliegen einem degressiven System, um
die Kosteneffizienz zu verbessern. "Durch den Abbau der bestehenden Warteschlange schaffen wir Platz für
neue Anträge, was der Branche eine höhere Investitions- und Planungssicherheit bringt", so Mitterlehner.
Die verpflichtende Notifizierung des neuen Ökostromgesetzes bei der EU-Kommission in Brüssel hat das
Wirtschafts- und Energieministerium bereits offiziell eingeleitet. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird neben
dem neuen Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie auch die deutliche Aufstockung der jährlichen
Fördersumme für neue Anlagen in Kraft treten.
Die jährliche Förderzuwachssumme wird künftig von 21 auf 50 Millionen Euro erhöht. Um der weiteren
technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, ist diese Summe degressiv
gestaltet. Sie sinkt jährlich um eine Million Euro, die vom so genannten "Resttopf" abgezogen wird.
"Wir werden vor allem die Mittel für die Zukunftstechnologie Photovoltaik aufstocken, wobei wir durch
die Degression dafür sorgen, dass auch Technologiesprüngen Rechnung getragen wird. Unser Ziel ist, dass
sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau des Marktes annähern", erläutert Mitterlehner.
Die jährlich neu abrufbaren 50 Millionen Euro werden auf Basis einer Potenzialanalyse unter den diversen Technologien
aufgeteilt. "Damit erreichen wir einen optimalen Energiemix und erhöhen die Versorgungssicherheit zu
überschaubaren Kosten", bekräftigt Mitterlehner.
Für Wind stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für
Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen
in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen,
die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Mit diesen Fördermitteln werden
die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis
15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. So ist es möglich,
die Investitions- und Finanzierungskosten des Anlagenbaus zu ersetzen und den Anlagenbetreibern eine Gewinnmarge
von sechs Prozent zu ermöglichen. |