Europäische Kommission plant Vorlage der Liste bis Jahresende
Brüssel (ec.europa) - Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht
zu erfahren, ob sich ein entsprechend deklariertes Lebensmittel tatsächlich positiv auf ihre Gesundheit auswirkt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 27.06. die sechste und letzte Gutachten-Reihe
zu den gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird nun bis Jahresende
eine Liste der für Lebensmittel zugelassenen Angaben über alle Stoffe mit Ausnahme pflanzlicher Stoffe
(sog. „Botanicals“) vorlegen.
Die Kommission begrüßt die Veröffentlichung der sechsten Reihe von Gutachten, mit denen 35 gesundheitsbezogene
Angaben über Lebensmittel („Angaben gemäß Artikel 13“) bewertet werden. Damit hat die EFSA (Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit) den Prozess der Bewertung abgeschlossen, der im Oktober 2009 eingeleitet
wurde (IP/10/1176).
„Korrekte und zuverlässige Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind unerlässlich, damit die
Verbraucher gesundheitsbewusster einkaufen und sich fundierter entscheiden können“, erklärte der für
Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli. „Die bisher von der EFSA durchgeführten Bewertungen
sind ein entscheidender Schritt bei der Durchführung der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben.
Ich danke der Behörde für ihre wertvolle Unterstützung bei diesem schwierigen Unterfangen, das weltweit
einzigartig ist. Jetzt gilt es, die Liste der zulässigen Angaben gemäß Artikel 13 schnellstmöglich
anzunehmen.“
Die Vorarbeiten mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission bereits eingeleitet. Ziel ist es, die endgültige
Maßnahme vor Jahresende vorzulegen.
Nach Annahme und mit Gültigwerden der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben können sich
die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU darauf verlassen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem
Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Damit können sie sich leichter gesundheitsbewusst
ernähren. Mit der Annahme der Liste wird auch die Arbeit der Durchsetzungsbehörden erleichtert, die die
Einhaltung der Verordnung zu überwachen haben, und es wird ein fairer Wettbewerb unter den Marktteilnehmern
gewährleistet.
Hintergrund
Mit der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben soll ein hohes Niveau beim Verbraucherschutz erreicht
werden; zu diesem Zweck sollen die Verbraucher leichter Produkte auswählen können, die sie für eine
abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und damit für den Erhalt ihrer Gesundheit benötigen.
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen die Verbraucher daher nicht in die Irre führen: Sie müssen genau,
wahrheitsgemäß, wissenschaftlich abgesichert und in einer Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen
Angaben geführt sein. Die EFSA ist das Gremium, das die wissenschaftlichen Belege für die gesundheitsbezogenen
Angaben einer Bewertung unterzieht.
Zu Beginn des Verfahrens übermittelten die Mitgliedstaaten der Kommission insgesamt mehr als 44 000 gesundheitsbezogene
Angaben. Diese wurden von der Kommission zu einer Liste von rund 4 600 Angaben gebündelt. In den sechs Gutachten-Reihen
der EFSA wurden rund 2 760 der ca. 4 600 zur wissenschaftlichen Bewertung vorgelegten gesundheitsbezogenen Angaben
behandelt (1 550 Angaben über „Botanicals“ wurden von der Kommission einstweilen zurückgestellt).
Infolge der hohen Zahl der eingegangenen gesundheitsbezogenen Angaben und von Verzögerungen, die bei der Übermittlung
der Beiträge der betreffenden Akteure an die Mitgliedstaaten entstanden waren, konnte die in der Verordnung
über gesundheitsbezogene Angaben festgelegte Frist für die Annahme der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen
Angaben (31. Januar 2010) nicht eingehalten werden. Im Rahmen einer Verfahrensänderung war die Frist, bis
zu der die EFSA die Bewertung aller gesundheitsbezogenen Angaben mit Ausnahme der Angaben über pflanzliche
Stoffe abgeschlossen haben musste, daher bis Ende Juni 2011 verlängert worden. |