Österreichs Gesetzgebung und Verwaltung weltweit unter Top 15
Salzburg (lk) - "Der Global Innovation Index zeigt deutlich: Föderalismus ist nicht ineffizienter
oder wirtschaftsfeindlicher als eine zentralistische Staatssteuerung. Österreich erreicht bei der Innovationsfähigkeit
insgesamt Platz 19 von 125 Staaten, aber bei Verwaltungseffizienz und Gesetzgebungsqualität sogar Platz 13
beziehungsweise Platz 15. Gesetzgebung und Verwaltung sind in Österreich daher für Wirtschaft und Wissenschaft
Innovationsförderer", stellte Landtagspräsident Simon Illmer anlässlich der Präsentation
des Global Innovation Index kürzlich fest.
Der Global Innovation Index (GII) wird von der internationalen Wirtschaftsuniversität Insead in Zusammenarbeit
mit Unesco, Weltbank und dem Forschungszentrum der Europäischen Kommission erstellt und bewertet die jährliche
Innovationsleistung von 125 Volkswirtschaften weltweit. Gemessen werden dabei neben der tatsächlichen Innovationsleistung
in Wirtschaft und Wissenschaft auch Faktoren, die für Innovativität notwendig sind, unter anderem Effizienz
der Regierung und der Gesetzgebung.
Illmer, der seit 1. Juli turnusmäßiger Vorsitzender der österreichischen Landtagspräsidentenkonferenz
ist, sieht im Ergebnis auch eine Bestätigung der Innovationskraft kleiner Strukturen und Einheiten. "Die
beiden Spitzenreiter Singapur und Hongkong beweisen, dass Größe alleine kein Kriterium für Innovationskraft
ist." Unterschiedlichkeit und Vielfalt in einem Staat seien wichtige Kriterien für die Intelligenz einer
Gesellschaft.
Für den Tiroler Landtagspräsidenten DDr. Herwig van Staa, selber Mitglied des Ausschusses der Regionen
und Vorsitzender der Regionenkammer im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, ist auch der Vergleich
unter den EU-26 (Malta ist nicht auf dem Index), interessant: "Österreich braucht den Vergleich mit den
EU-26 nicht zu scheuen. Mit Rang sechs in der Verwaltungseffizienz und Rang acht bei der Gesetzesqualität
liegt Österreich gleich hinter den Skandinaviern und den beiden kleineren EU-Ländern Luxemburg und Niederlande",
stellte van Staa fest.
Besonders markant aber ist für den promovierten Rechts- und Sozialwissenschafter van Staa Österreichs
Abschneiden in der Rechtsstaatlichkeit, wo Vertrauen in die und Befolgung der Rechtsordnung gemessen werden. "In
diesem Bereich kommt zum Tragen, inwieweit der Bevölkerung supranationale Entscheidungen wie etwa EU-Gesetze
vermittelt werden können. Hier belegt Österreich ebenfalls Rang sechs, die Umsetzung von EU-Recht durch
die bürgernahen Landtage ist hier mit Sicherheit ein positiver Faktor, wenn es um das Vertrauen bei der Bevölkerung
geht", folgerte van Staa. |