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Hort des Rechtsschutzes in der Verwaltung |
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Der UVS hat sich in 20 Jahren als unabhängige, unparteiische und effektive Rechtsschutzeinrichtung
etabliert. Sein Ausbau zu einem Verwaltungsgericht ist erforderlich. Eisenstadt (blms) - Als Tribunal (Gericht) im Sinne der Menschenrechtskonvention garantiert der UVS jedermann ein faires und öffentliches Verfahren über die Stichhaltigkeit einer verwaltungsstrafrechtlichen Anklage und verwaltungsrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen. Seit der Arbeitsaufnahme am 1.1.1991 sind rund 14. 000 Akten angefallen, davon 86% Verwaltungsstrafsachen. Rund 700 Maßnahmenbeschwerden - beispielsweise wegen polizeilicher Gewaltanwendung, Führerscheinabnahme oder Wegweisung - rund 500 Haftbeschwerden (von Schubhäftlingen) und 700 Berufungen gegen Bescheide burgenländischer Verwaltungsbehörden, wie Landeshauptmann, Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate der Freistädte in verschiedenen Verwaltungsmaterien, wie Entziehung der Lenkberechtigung oder Konzession, Betriebsanlagengenehmigungen wurden behandelt. 2/3 aller Akten betreffen bundesgesetzliche Vollzugsmaterien. 12 Landesgesetze haben den UVS bisher als Berufungsinstanz in Verwaltungssachen, wie beispielsweise Grundverkehr, Mindestsicherung bzw. Vergabenachprüfung, eingerichtet. Allgemein interessante Entscheidungen werden unter „Aktuelles“ auf http://www.burgenland.at/uvs in Kurzfassung und Volltext veröffentlicht. Dazu der Präsident des UVS Burgenland, Mag. Manfred Grauszer: „Der UVS hat das Ziel, möglichst richtig und rasch zu entscheiden. In jedem zweiten Fall wurde der angefochtene Bescheid ganz oder teilweise zu Gunsten der Antragsteller abgeändert. 10% der Erkenntnisse des UVS, die für den Betroffenen negativ waren, wurden beim VfGH oder VwGH angefochten, nur 17% davon wurden aufgehoben. Dies zeigt die hohe Akzeptanz und Qualität der Entscheidungen. Die durchschnittliche Erledigungsdauer pro Akt betrug im Jahr 2010 nur 83 Tage. Die 7 VerwaltungsrichterInnen werden von 3 Kanzleimitarbeiterinnen unterstützt. Somit arbeitet der UVS sehr effektiv.“ Die politisch bereits mehrfach angekündigten Verwaltungsgerichte wären, so Präsident Mag. Grauszer weiter, endlich einzurichten und die UVS in den Ländern in die Landes-Verwaltungsgerichte überzuführen. In allen Angelegenheiten sollte nur mehr eine einzige Verwaltungsinstanz entscheiden. Gegen deren Entscheidung soll es ein ordentliches Rechtsmittel an das Verwaltungsgericht des Landes oder Bundes geben. „Das wäre für die Bürger einfacher, würde rascher endgültige Entscheidungen ermöglichen und mittelfristig Kosten sparen. Bisherige Berufungsbehörden werden abgeschafft. Diese Reform hebt auch die Qualität des Rechtsschutzes, weil spezialisierte Verwaltungsrichter in einem fairen und öffentlichen Verfahren entscheiden. Zudem werden die Höchstgerichte entlastet. Der UVS Burgenland ist räumlich und technisch gut für einen Ausbau gerüstet“, betonte Präsident Mag. Grauszer abschließend. |
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