Problem im Urlaub? Unionsbürger in Not haben Anspruch auf Hilfe   

erstellt am
27. 07. 11

Brüssel (ec.europa) - Einer von sechs Europäern wird seinen Jahresurlaub in diesem Jahr voraussichtlich außerhalb der EU verbringen. Jährlich werden aus geschäftlichen oder privaten Gründen 90 Millionen Reisen ins außereuropäische Ausland unternommen. Was aber tun, wenn man im Ausland in eine Notsituation gerät, das Herkunftsland aber dort, wo man sich aufhält, keine Botschaft und kein Konsulat unterhält? Als Unionsbürger haben Sie bestimmte Rechte: So können Sie in einem solchen Fall von der Botschaft oder dem Konsulat eines anderen EU-Landes Unterstützung erbitten. Dies gilt für normale Notfälle wie den Verlust des Reisepasses oder einen schweren Unfall oder eine schwere Erkrankung ebenso wie für außergewöhnliche Krisensituationen, wie wir sie gerade erst in Libyen erlebt haben. Damit jeder diese Rechte kennt, sollen alle neuen Pässe in der EU Informationen zum konsularischen Schutz sowie die Adresse des EU-Internetportals enthalten, über das Sie erfahren können, wohin Sie sich bei Problemen während Ihrer Auslandsreise wenden können (www.consularprotection.eu). 20 EU-Staaten haben dieses Vorhaben bereits umgesetzt oder erklärt, bei allen neuen Pässen künftig in dieser Weise verfahren zu wollen1. Die restlichen Länder dürften ihrem Beispiel in Kürze folgen.

„Die Unionsbürger, die in diesem Sommer ins Ausland reisen, sollten über ihre Rechte Bescheid wissen“, so Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Sie können beispielsweise jedes Konsulat oder jede Botschaft eines EU-Mitgliedstaats um Unterstützung bitten, wenn ihr Herkunftsland in diesem außereuropäischen Land keine Vertretung besitzt. Sie haben unter denselben Bedingungen Anspruch auf Schutz wie die Staatsangehörigen des Landes, an dessen Botschaft sie sich wenden. Damit diese Rechte und der konsularische Schutz im Alltag bestmöglich funktionieren, plant die Europäische Kommission in den nächsten sechs Monaten die Vorlage eines Legislativvorschlags zu Fragen der Koordinierung und des finanziellen Ausgleichs. Konsularischer Schutz ist gleichbedeutend mit europäischer Solidarität. Die Unionsbürger sollten wissen, wo sie im Notfall Hilfe erhalten können, ohne sich um Verwaltungsverfahren kümmern zu müssen.“

Lediglich in den Vereinigten Staaten, in China und in Russland verfügen alle 27 Mitgliedstaaten über eine diplomatische Vertretung. Die Krisen in Libyen, in Ägypten und im Jemen haben nochmals unterstrichen, wie wichtig konsularischer Schutz für gestrandete ausländische Staatsangehörige ist. So hielten sich beispielsweise rund 6 000 EU-Bürger in Libyen auf, als dort die Unruhen ausbrachen, aber nur acht Mitgliedstaaten besitzen in Libyen diplomatische oder konsularische Vertretungen. Konsularischer Schutz ist aber auch bei alltäglicheren Problemen wie Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, Unfall oder Krankheit oder Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden wichtig.

Hintergrund
Die EU-Verträge garantieren allen Unionsbürgern bei Reisen oder Aufenthalten außerhalb der EU Gleichbehandlung durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines Mitgliedstaats, wenn ihr eigener Staat dort nicht vertreten ist (siehe Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c und 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union). In nahezu allen Staaten dieser Welt ist mindestens ein EU-Staat nicht durch ein Konsulat oder eine Botschaft vertreten.

Obwohl 62% der Europäer von der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats dieselbe Hilfe wie von der Botschaft ihres eigenen Landes erwarten, ist vielen Europäern und Konsularbediensteten die europäische Komponente des konsularischen Schutzes noch gar nicht bekannt.

In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft verpflichtete sich die Kommission, durch entsprechende Legislativ- und Aufklärungsmaßnahmen dafür sorgen, dass die Unionsbürger ihr Recht auf Unterstützung in Drittländern besser wahrnehmen können.

Am 23. März 2011 schaltete die Kommission ein Internetportal zu diesem Thema frei, über das EU-Bürger bei Reisen in ein Land außerhalb der Union Reiseempfehlungen sowie die Anschrift der nächstgelegenen Botschaft abrufen können. Die Kommission wird außerdem noch vor Ende des Jahres Legislativvorschläge unterbreiten, deren Ziel es ist,

  • die Rechtssicherheit im Bereich des konsularischen Schutzes, was dessen Geltungsbereich sowie die Bedingungen und Verfahren betrifft, zu erhöhen und den Ressourceneinsatz u. a. in Krisenzeiten zu optimieren,
  • für die nötige Koordinierung und Kooperation zu sorgen, damit die Konsulate ihr Alltagsgeschäft auch in Bezug auf Unionsbürger ohne eigene diplomatische Vertretung wahrnehmen können, und Fragen des finanziellen Ausgleichs für in Notsituationen geleisteten konsularischen Schutz zu klären.


Weitere Informationen
EU-Internetportal zum konsularischen Schutz:
http://www.consularprotection.eu
An die Unionsbürgerschaft geknüpfte Rechte:
http://ec.europa.eu/justice/citizen
Homepage von Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding:
http://ec.europa.eu/reding

     
zurück