Burgenländische Lebensmittelaufsicht zieht Bilanz
Eisenstadt (blms) - Entsprechend dem Motto „Sicherheit ist die wichtigste Zutat unserer Lebensmittel“
hat die Lebensmittelinspektion des Landes 2010 im gesamten Burgenland 2.172 Betriebsrevisionen durchgeführt.
1.746 der 6.652 Betriebe - ohne Milcherzeugerbetriebe - wurden kontrolliert. Rund 39% der kontrollierten Betriebe
wiesen Verstöße nach einschlägigen lebensmittelrechtlichen Normen auf. Der häufigste spezifizierte
Verstoß betraf die allgemeine Hygienesituation in den Betrieben. Schlecht gereinigte Räumlichkeiten,
mangelhafte Ausstattung, teilweise fehlende Personalhygieneeinrichtungen und mangelhafte Umsetzung der HACCP Grundsätze
waren die häufigsten Gründe. Die meisten dieser Beanstandungen waren geringfügig und konnten noch
oft während der Kontrolle behoben werden.
Gesundheitslandesrat Dr. Peter Rezar: „Was wir essen und was wir trinken ist für den Erhalt der Gesundheit
von besonderer Bedeutung. Der Aufforderung, sich gesund zu ernähren, kann für die Konsumenten äußerst
schwierig sein, wenn die Ausgangsbasis für eine gesunde, ausgewogene Ernährung - die Lebensmittel selbst
- ungesund sind. ‚Hauptsache billig’ steht bei der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmittel leider vielfach
im Vordergrund. Gesund oder ungesund ist neben dem Profit vielfach zweitrangig.“
Im Jahr 2010 gab es insgesamt 13 Anzeigen auf Grund von Hygienemängel, 139 Anzeigen gab es nach Probenziehungen.
88 kostenpflichtige Kontrollen wurden durchgeführt. Kein einziger Betrieb musste gesperrt werden. Die amtlichen
Kontrollen werden seit 1.1.2007 auf Grund eines Risiko basierten Kontrollplans durchgeführt, wo Betriebe mit
höchstem Risiko - Speisen produzierende Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie z. B. Krankenhäuser,
Pflege- und Altenheime, … die Speisen zubereiten - kürzere Kontrollintervalle haben, als Betriebe mit niedrigem
Risiko, wie beispielsweise Frühstückspensionen oder Getränkehändler. Dazu DI Maria Gmeiner,
Leiterin der Lebensmittelinspektion: „Der Betrieb erhält einen kompletten Kontrollbericht über die Untersuchung,
aufgeschlüsselt auf die vier Hauptkontrollpunkte. Im Falle von Mängeln werden zusätzlich Maßnahmenvorschreibungen
und Fristen festgesetzt. Nachkontrollen sind seit dem 1.3.2008 kostenpflichtig. Werden die Mängel nicht fristgerecht
behoben, kommt es zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens und der Maßnahmenvorschreibung per Bescheid.“
Insgesamt waren im Vorjahr 45 Schwerpunktaktionen und 845 europaweite Produktfahndungen zu bearbeiten. Es wurden
1.024 Proben gezogen. Davon wurden 211 beanstandet. Aus dem Bereich biologische Lebensmittel wurden insgesamt 89
Proben gezogen. Die häufigsten Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel. Leider gab es auch insgesamt
6 gesundheitsschädliche Proben - 4 Spielwaren, 1 Gewürzsauce und 1 Gebrauchsgegenstand. Im Jahr 2010
gab es insgesamt 146 Verwaltungsstrafanzeigen und 6 Gerichtsanzeigen.
Für 2011 sind Aktionen u.a. in den Bereichen der Untersuchung von Obst und Gemüse auf Pestizide, von
Trinkwasser bei kleinen Versorgungsanlagen und in der Gastronomie, von Lebensmittel in Verkaufsständen bei
Baumärkten, Möbelhäusern etc., von frisch gepressten Frucht- und Gemüsesäften, von Farbstoffen
in Dessertspeisen, von aromatisierten Milcherzeugnissen und Konfitüren, von Säuglingsanfangsnahrung auf
pathogene Keime sowie von Transfettsäuren in Krapfen, Plunderteig- und Blätterteigprodukte geplant bzw.
schon im Laufen. |