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Strengere Regelungen für die Vermittlung von Wertpapieren |
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erstellt am
26. 07. 11
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Mitterlehner
und Fekter: Mehr Beratungsqualität und Rechtssicherheit bei Anlageberatungen
Novellen im Ministerrat: Wirtschaftsminister und Finanzministerin reformieren Anlageberatungsberufe
- Beruf Wertpapiervermittler ersetzt Finanzdienstleistungsassistent
Wien (bmwfj) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Finanzministerin Maria
Fekter hat der Ministerrat am 26.07. die Novellen der Gewerbeordnung und des Wertpapieraufsichtsgesetzes beschlossen,
mit denen das System der Anlageberatungsberufe reformiert und der neue Beruf eines Wertpapiervermittlers geschaffen
wird. "Unsere Neuregelung soll die Beratungsqualität verbessern und mehr Rechtssicherheit für die
Kunden schaffen", betonen Mitterlehner und Fekter. "Gerade die Finanzkrise hat deutlich gemacht, wie
wichtig die Professionalisierung und Qualitätssicherung bei Anlageberatungen ist", sagt Mitterlehner.
„Neben den Kunden wird auch die Tätigkeit der Wertpapiervermittler aufgewertet und im Sinne einer weiteren
Professionalisierung ausgebaut“, so Fekter.
Die Eckpunkte der Novellen
Laut dem Ministerratsvortrag werden die bisher als freies Gewerbe eingestuften Tätigkeiten eines Finanzdienstleistungsassistenten
dem neuen reglementierten Gewerbe „Wertpapiervermittler" zugeordnet. Finanzdienstleistungsassistenten benötigten
bis dato keine Ausbildung, um Wertpapiere und Fondsprodukte zu vermitteln. Künftige Wertpapiervermittler müssen
für den Berufseinstieg eine Schulung von mindestens 40 Stunden absolvieren, alle drei Jahre muss das Wissen
in einem Lehrgang aktualisiert werden. "Die Fortbildungsverpflichtung soll die Beratungsqualität verbessern
und zudem einen Anreiz zur Hauptberuflichkeit schaffen", so Mitterlehner.
Die notwendigen Schulungen können durch Einrichtungen der gesetzlichen Berufsvertretung oder der Erwachsenenbildung
- wie etwa Wifi oder BFI - durchgeführt werden. Die derzeit rund 6.000 in Österreich tätigen Finanzdienstleistungsassistenten
haben die Möglichkeit, binnen einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Neuregelung
eine Befähigungsprüfung abzulegen, wenn sie ihren Beruf als Wertpapiervermittler weiter ausüben
möchten.
Wertpapiervermittler dürfen ihre Dienstleistung höchstens für drei Unternehmen, die von der Finanzmarktaufsicht
(FMA) konzessioniert sind, erbringen. Bisher war dies unbegrenzt möglich. Die künftige Beschränkung
soll dazu dienen, dass eine überschaubare Produktpalette gegeben ist und somit die Beratungsqualität
gewährleistet wird. Zudem wird auch die aufsichtsrechtliche und haftungsmäßige Verantwortung verbessert,
da der Adressat einer möglichen Haftung nun klarer bestimmbar ist.
Der Wertpapiervermittler hat dem Wertpapierkunden seinen Geschäftsherrn eindeutig offen zu legen und auf dessen
Eintragung bei der FMA hinzuweisen. In Frage käme etwa eine eindeutige Nennung auf allen Geschäftspapieren
oder eine sonstige eindeutige Auskunft. Erfolgt durch den Wertpapiervermittler keine eindeutige Offenlegung des
vertragsgegenständlichen Geschäftsherrn gegenüber dem Kunden, so haften alle eingetragenen Geschäftsherren
solidarisch. Dadurch fällt es dem Kunden bei Problemfällen leichter, seine Ansprüche geltend zu
machen.
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Hundstorfer begrüßt Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes
Neuer Gesetzesentwurf bringt strengere Regelungen für die Vermittlung von Wertpapieren
Wien (bmask) - Bei der Wertpapiervermittlung durch Finanzdienstleistungsassistenten ist es in der
Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen. Bei den Konsumentenschutzorganisationen hatten sich Beschwerden
über einzelne, vorwiegend für Strukturvertriebe oder für mehrere Auftraggeber tätige Vermittler
gehäuft. Besonders die mangelnde oder fehlende Beratung wurde kritisiert. Konsumentenschutzminister Rudolf
Hundstorfer zeigt sich vor diesem Hintergrund erfreut über den am 26.07. im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf
zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetz und der Gewerbeordnung: "Die strengere Regelung schafft bessere
Rahmenbedingungen am Finanz- und Wertpapiermarkt. Die neue gesetzliche Regelung gewährleistet mehr Sicherheit
für die Verbraucherinnen und Verbraucher", so Hundstorfer.
In Zukunft wird ein reglementiertes Gewerbe für Wertpapiervermittler geschaffen, das unter Anderem eine Beschränkung
der Zahl der Auftraggeber, Aus- und Fortbildungsvorschriften, genau definierte Tätigkeitsbereiche und konkrete
Haftungsvorschriften vorsieht. Künftig haften zudem alle Auftraggeber solidarisch, wenn sich der Vermittler
nicht ausreichend deklariert.
Nach der bisherigen Rechtslage konnten Finanzdienstleistungsassistenten Veranlagungen von Banken, Versicherungen
und Wertpapierfirmen an VerbraucherInnen vermitteln, ohne dass dafür der Nachweis von Finanzdienstleistungskenntnissen
erforderlich war. Zusätzlich waren Finanzdienstleistungsassistenten oftmals für mehrere Auftraggeber
tätig, wodurch es kaum Transparenz bei den Vertretungsverhältnissen gab.
Spätestens in 2 Jahren soll es nur mehr ausgebildete Vermittler geben. |
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