Neue 15a-Vereinbarung legt Schwerpunkt auf zusätzliche Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige
- Insgesamt 55 Millionen Euro Zuschuss an die Bundesländer
Wien (bmwfj) - Familienminister Reinhold Mitterlehner hat die neue 15a-Vereinbarung zum Ausbau der
Kinderbetreuung in die vierwöchige Begutachtung verschickt. "Mit den Bundesmitteln von insgesamt 55 Millionen
Euro wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und den Eltern mehr Wahlfreiheit ermöglichen",
betont Mitterlehner. Die neuen Fördermittel sollen von den für die Kinderbetreuung zuständigen Bundesländern
kofinanziert und damit verdoppelt werden. "Durch unsere gemeinsame Ausbau-Offensive können pro Jahr rund
5.000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, was in vier Jahren rund 20.000 neuen Plätzen entspricht",
so Mitterlehner. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen 15 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dazu kommen
zehn Millionen Euro, die rückwirkend für 2011 ausgeschüttet werden, um begonnene Projekte fortführen
zu können.
Der Schwerpunkt der neuen Ausbau-Offensive soll bei den Unter-Drei-Jährigen liegen. Für die Kleinkind-Betreuung
sind zumindest 75 Prozent der Zweckzuschüsse vorgesehen. Bis Ende 2014 soll so die Betreuungsquote bei den
Unter-Drei-Jährigen von zuletzt 19 auf rund 28 Prozent unter Berücksichtigung der Tageseltern steigen.
"Wir erhöhen das Ausbautempo und sind auf dem richtigen Weg. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen
notwendig, um das Barcelona-Ziel von 33 Prozent auch in dieser Altersgruppe zu erreichen", so Mitterlehner.
Da bei den Drei- bis Sechsjährigen das Barcelona-Ziel mit 93,4 Prozent bereits übertroffen wurde, sollen
in diesem Bereich nur noch ganztägige Betreuungsplätze mit einer Öffnungszeit von 47 Wochen pro
Kindergartenjahr gefördert werden, um den entsprechenden Bedarf in einzelnen Regionen abdecken zu können.
Laut Statistik Austria haben Kindergärten in Österreich durchschnittlich 37,8 Schließtage im Gegensatz
zu den Krippen, in denen die Unter-Drei-Jährigen betreut werden. Diese weisen im Schnitt lediglich 17,2 Schließtage
aus. Rund 74 Prozent der Krippen haben 47 Wochen und mehr geöffnet, während bei den Kindergärten
im bundesweiten Schnitt nur 29 Prozent 47 Wochen und mehr geöffnet haben. "Durch den neuen Fokus wollen
wir die Betreuungszeiten der Drei- bis Sechsjährigen für die neuen Plätze erhöhen, um so für
die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszubauen. Bei den Kleinkindern sind die Schließzeiten
der Betreuungseinrichtungen schon jetzt wesentlich kürzer", erläutert Mitterlehner.
Mehr Förderungen für Tageseltern-Angebote
Neu ist auch ein umfangreicher Förderschwerpunkt für Tageseltern: Für Investitionen zur Neuschaffung
von entsprechenden Betreuungsangeboten ist ein neuer Zweckzuschuss von 750 Euro für jede zusätzlich beschäftigte
Tagesmutter vorgesehen. Weiters werden Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter mit 750 Euro (pro Person
und Lehrgang) gefördert, die nach den landesinternen Bestimmungen durchgeführt werden. Für jene
Ausbildungsträger, die das neu entwickelte Curriculum des Familienministeriums übernehmen und dafür
mit einem neuen Gütesiegel ausgezeichnet wurden, soll dieser Zuschuss auf 1.000 Euro pro Kursteilnehmer aufgestockt
werden.
Ein weiteres Ziel der 15a-Vereinbarung ist die Sicherung der Betreuungsqualität bei Kinderbetreuungsangeboten.
Im Einvernehmen mit den Ländern sollen bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung
erarbeitet werden.
Die Begutachtungsfrist der 15a-Vereinbarung läuft noch bis zum 31. August. Im Herbst soll der neue Bund-Länder-Vertrag
im Ministerrat beschlossen werden. |