Mitterlehner: Neue Spritpreis-Datenbank ist startklar    

erstellt am
02. 08. 11

Tankstellenbetreiber ab 8. August zur Meldung der Spritpreise verpflichtet, ab 16. August Abfragen möglich - Rechtliche und technische Voraussetzungen für neue Datenbank geschaffen
Wien (bmwfj) - Nachdem das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der E-Control alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen hat, ist die neue Spritpreis-Datenbank startklar. "Wir wollen die Autofahrer möglichst aktuell über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. Damit erhöhen wir die Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am heimischen Treibstoffpreismarkt an", betont Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner. Die Datenbank beruht auf einer Novelle des Preistransparenz-Gesetzes sowie der neuen Preistransparenz-Verordnung, die heute in Kraft getreten ist.

Die Tankstellenbetreiber sind somit ab dem 8. August zur elektronischen Meldung ihrer Superbenzin- und Dieselpreise bei der E-Control verpflichtet. Allerdings gilt noch bis zum 15. August eine Übergangsfrist, in der Verstöße gegen die Meldepflicht von den Bezirksverwaltungsbehörden noch nicht bestraft werden. Ziel dieses Stufenplans ist es, dass sich einerseits die Branche mit dem neuen System vertraut machen kann und andererseits bei den späteren Abfragen ein möglichst umfassendes Bild für die Konsumenten entsteht.

Die Autofahrer können ab dem 16. August - also nach Ende des Probebetriebs - auf der von der E-Control eingerichteten Webseite http://www.spritpreisrechner.at eine Adresse in eine Suchmaske eingeben, wobei der Umkreis so lange erweitert wird, bis zehn Tankstellen gefunden sind, die auf einer Landkarte angezeigt werden. Diese zehn werden aufgelistet, im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln die fünf günstigsten Anbieter mit Angabe der gemeldeten Preise. Somit können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben, als auch eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken verhindert werden.

"Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, hängt es an der Meldemoral der Tankstellenbetreiber, ab wann die Autofahrer ein umfassendes Bild des Angebots bekommen. Bereits jetzt haben mehrere hundert Tankstellen ihre Stammdaten auf freiwilliger Basis gemeldet. Wir hoffen, dass nun rasch die restlichen Tankstellenbetreiber aktiv werden, sich registrieren und dann auch ab 8. August ihre Preise melden", so Walter Boltz, Vorstand der E-Control.

Neben den günstigsten Preisen werden unter anderem auch Daten über die Öffnungszeiten, die Betriebsform und das Shopangebot der Tankstellen abrufbar sein. "Damit ist der Verbraucher bei seiner Entscheidung nicht nur auf die Auswahl der Preise beschränkt, sondern kann auch unterschiedliche Qualitätskriterien einfließen lassen", betont Mitterlehner.
Zeitnahe Meldung jeder Preisänderung

Jede Preisänderung muss zeitnah per Internet, SMS oder automatisiert über File-Austausch gemeldet werden. "Die Preismeldung wird sehr einfach sein und möglichst wenig Aufwand für die Tankstellenbetreiber verursachen. Sie müssen lediglich anlässlich einer Preisänderung bei Diesel oder Super 95 den neuen Preis über ein Webformular oder SMS übermitteln - also jeweils vier Ziffern eingeben - und bestätigen. Bei der automatisierten Übermittlung sind gar keine manuellen Tätigkeiten notwendig. Sollten Probleme auftreten, unterstützt sie die E-Control bei der Problemlösung," erläutert Martin Graf, Vorstand der E-Control.

In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur einmal am Tag, um zwölf Uhr, erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich - also binnen zehn Minuten - gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber maximal eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist wird gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings ist davon auszugehen, dass jeder Betreiber Preissenkungen so rasch wie möglich melden will, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist damit gesichert.
BWB mit Zugang zu allen Daten

Den Zugang zu allen Daten erhalten nicht nur die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, sondern auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Als objektive Stelle kann die BWB somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen durchführen, falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Autofahrerklubs können durch den Zugriff auf die E-Control-Datenbank auch auf ihren eigenen Webseiten die günstigsten Preise veröffentlichen. Somit können durch die Meldepflicht für die Tankstellenbetreiber auch die Datenbanken der Autofahrerklubs aktueller und umfassender gestaltet werden.
     
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