LHStv. Kaiser, LR Prettner: VFGH weist Beschwerde
der Kärntner Ärztekammer gegen Reihungsverordnung ab - Neues System bringt Verbesserung
Klagenfurt (lpd) - Erfreut zeigten sich Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser und Frauenreferentin
LR Beate Prettner am 11.08. über die vom Verfassungsgerichtshof (VFGH) mangels Antragslegitimation abgewiesene
Beschwerde der Kärntner Ärztekammer gegen die neue Reihungsverordnung betreffend Kassenstellen für
Gynäkologinnen.
"Das neue System für die Reihung stellt sicher, dass es künftig mehr weiblich besetzte gynäkologische
Kassenstellen geben soll, was das Leistungsangebot im Bereich Frauengesundheit um ein wichtiges Stück erweitert.
Das jetzige Erkenntnis des VfGH unterstreicht die Wichtigkeit dieser Thematik noch einmal deutlich und bringt uns
unserem Ziel, das gesündeste Bundesland zu werden, weiter näher", teilte Kaiser mit. Gemeinsam mit
Frauenreferentin Prettner will Kaiser weitere Gespräche mit Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern
führen, um dafür zu sorgen, dass in Zukunft Gynäkologinnen frei werdende Kassenstellen auch tatsächlich
besetzen.
"Weil ich selbst aus diesem Fach komme, kann ich gut beurteilen, wie dringend die Nachfrage nach einer Kassenärztin
in Kärnten ist. Gerade im Fach der Gynäkologie kann man die Intimsphäre der Patientinnen nicht einfach
ausblenden und es ist nun einmal so, dass sich unzählige Frauen eine Frau als Gynäkologin wünschen
würden, sich eine Privatpraxis aber nicht leisten können", sagte Prettner. Den Kärntnerinnen
müsse die Wahlmöglichkeit geboten werden, ob sie derart sensible Untersuchungen lieber von einem Mann
oder einer Frau durchführen lassen wollen. "Um zu verhindern, dass Frauen aus Scham vor einem männlichen
Arzt keine regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen mehr durchführen lassen und womöglich schwere
Folgeschäden davontragen, ist ein flächendeckendes Angebot an weiblich besetzten gynäkologischen
Kassenstellen schleunigst sicherzustellen", stellte Prettner klar.
Die Reihungskriterien-Verordnung legt durch ein Punktesystem fest, welchem Arzt, welcher Ärztin, der Zuschlag
für eine Kassenstelle zu geben ist. Sie wird vom Bundesminister für Gesundheit erlassen (gilt bundesweit)
und ist von den Krankenversicherungen und den Ärztekammern in den jeweiligen Reihungsrichtlinien umzusetzen.
Die Verordnung wurde vom Bundesminister für Gesundheit, Alois Stöger, so geändert, dass Ärztinnen
aufgrund der durch das gleiche Geschlecht von Ärztin und Patientin besonderen Vertrauenswürdigkeit als
Kriterium für die Reihung mit zehn Prozent der festgelegten erreichbaren Punkte bewertet werden sollen. |