Wien (statistik austria) - Im den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 wurden in Österreich 3.420 Ausländer
und Ausländerinnen eingebürgert. Das waren um 656 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum
des Vorjahres (+23,7%). Nach einigen Jahren des kontinuierlichen Rückgangs hat die Zahl der bis zur Jahresmitte
2011 erfolgten Einbürgerungen erstmals wieder zugenommen, dies aber nach einem eher schwachen ersten Halbjahr
2010 (2.764 gegenüber 3.426 Einbürgerungen im zweiten Halbjahr 2010).
Im ersten Quartal 2011 erfolgten um 44% mehr Einbürgerungen als von Jänner bis März 2010, im zweiten
Quartal 2011 fiel der Zuwachs gegenüber den Monaten April bis Juni 2010 mit 9% nicht mehr so hoch aus.
Anstieg in den meisten Bundesländern
Mit Ausnahme des Burgenlandes, Kärntens und Salzburgs wurden im ersten Halbjahr 2011 in allen Bundesländern
mehr Personen eingebürgert als im selben Zeitraum des Vorjahres. Im Burgenland sank die Zahl der Einbürgerungen
von 81 auf 54 (-33,3%) und in Kärnten von 239 auf 178 (-25,5%). In Salzburg fiel der Rückgang mit -4,2%
nur gering aus. Niederösterreich und Wien verzeichneten, nach besonders stark gesunkenen Einbürgerungszahlen
des ersten Halbjahres 2010, wieder Zuwächse. In Niederösterreich stieg die Zahl der Einbürgerungen
von 364 auf 595 (+63,5%), in Wien von 635 auf 1.014 (+59,7%). In Tirol, in der Steiermark, in Vorarlberg und in
Oberösterreich wurden bis zur Jahresmitte 2011 ebenfalls mehr Staatsbürgerschaften verliehen als im gleichen
Zeitraum des Jahres 2010, die Zuwächse waren jedoch bis auf Tirol (+30,1%) moderater. Neben 3.404 Ausländern
und Ausländerinnen mit Wohnsitz in Österreich wurden auch 16 Personen mit Wohnsitz im Ausland eingebürgert.
Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle
Im ersten Halbjahr 2011 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 591 Fällen im Ermessen
verliehen (17,3%). Dabei handelt es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach einer Aufenthaltsdauer in Österreich
von mindestens zehn Jahren (548 Personen; §10, Abs. 1, Staatsbürgerschaftsgesetz). Die Hälfte der
Einbürgerungen (1.724 oder 50,4%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 827 Personen wurden nach §11a,
Abs. 4, StbG eingebürgert, welcher einen mindestens sechsjährigen Wohnsitz in Österreich und besonders
berücksichtigungswürdige Gründe, wie z. B. die Geburt in Österreich, eine EWR-Staatsangehörigkeit
oder die Anerkennung als Konventionsflüchtling voraussetzt. 423 Ausländer und Ausländerinnen erhielten
die Staatsbürgerschaft, weil sie mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin verheiratet sind
(§11a, Abs. 1 und 2, StbG). 247 Personen erfüllten die Voraussetzungen des mindestens 15-jährigen
Wohnsitzes in Österreich und der nachhaltigen Integration, 28 Personen des mindestens 30-jährigen Wohnsitzes
(§12, Z1, StbG).
Bei 1.105 Personen (32,3%) traf der Rechtsgrund "Erstreckung der Verleihung" (§§16 und 17,
StbG) zu. Dies bedeutet, dass gleichzeitig mit den antragstellenden Personen die österreichische Staatsbürgerschaft
an 155 Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie an 950 minderjährige Kinder verliehen wurde.
Konzentration auf wenige Herkunftsländer
Die Eingebürgerten waren im Schnitt rund 25,8 Jahre alt, der Frauenanteil betrug 53,5%. Nach der bisherigen
Staatsangehörigkeit betrachtet stellen Menschen aus Bosnien und Herzegowina die größte Gruppe der
Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen (629 Personen oder 18,4%). Danach folgen Personen aus der
Türkei (582, 17,0%), aus dem Kosovo (295, 8,6%), aus Serbien (294, 8,6%), aus Kroatien (177, 5,2%) sowie aus
Rumänien (144, 4,2%) und der Russischen Föderation (143, 4,2%). Das restliche Drittel entfällt auf
weitere 91 Nationen und einem kleinen Anteil von bisher Staatenlosen.
Methodische Informationen, Definitionen
Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über
die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag
des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche
durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft
nach StbG 1985, idF Novelle 2009 (§§ 10 bis 17 und 58c), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten
wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen
von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen. |