Werbefahrten werden verstärkt ins grenznahe Ausland verlegt - Neue Broschüre informiert
über Fallen
Wien (bmask) - Das Konsumentenschutzministerium warnt vor einer neuen Masche bei Werbefahrten und
Produktinformationen: Nach einer Gewerberechtsnovelle im Jahr 2008, bei der verschärfte Bestimmungen für
Werbeveranstaltungen im Inland eingeführt wurden, weichen die findigen Veranstalter nun vermehrt ins Ausland
aus. "Bei solchen Fahrten gelten die Schutzvorschriften der österreichischen Gewerbeordnung nur eingeschränkt
und Konsumentinnen und Konsumenten sollten daher von Fahrten ins Ausland Abstand nehmen", rät Konsumentenschutzminister
Rudolf Hundstorfer.
Es besteht zwar auch im Ausland in aller Regel ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften,
aber dieses nützt nichts, wenn man bereits bei der Veranstaltung Anzahlungen in bar tätigt. Die Veranstalter
haben nämlich zumeist nur Scheinfirmen mit Postfachadressen, an welche ein Rücktrittsschreiben oder eine
gerichtliche Klage gar nicht zugestellt werden kann. Das Konsumentenschutzministerium rät daher eindringlich,
auf der Hut zu sein und sich gar nicht erst zu einer Werbeveranstaltung locken zu lassen. Je mehr Versprechungen
gemacht werden, desto lauter sollten Alarmglocken läuten.
Im Herbst will Konsumentenschutzminister Hundstorfer mit einer Fachtagung den Kampf gegen gewerbsmäßige
Abzocker effektiver machen.
Die Konsumentenschützer verzeichnen derzeit einen Boom an unseriösen Werbeveranstaltungen. Mit Gewinnversprechungen
von mehreren tausend Euros und vermeintlichen Gratisgeschenken werden gutgläubige VerbraucherInnen zu Produktpräsentationen,
Reiseshows und ähnlichen Veranstaltungen gelockt. In aller Regel sind derartige Angebote allerdings Geschäftspraktiken
mit denen VerbraucherInnen bewusst getäuscht werden sollen.
Das Konsumentenschutzministerium empfiehlt einige Tipps zu beachten, um nicht in die "Werbefahrtenfalle"
zu tappen:
- Bewahren Sie sich Ihr "gesundes" Misstrauen und bedenken Sie: Niemand hat etwas zu verschenken!
- Je toller die Gewinnversprechungen klingen, desto mehr ist Vorsicht geboten.
- Erhalten Sie Post mit Geschenk- oder Gewinnzusagen von Firmen, die Sie nicht kennen - Finger weg!
- Erhalten Sie eine Einladung, in der als Adresse des Unternehmens nur ein Postfach angegeben ist - Finger weg!
- Erhalten Sie eine Einladung zu einer Fahrt ins Ausland - Finger weg!
Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema Werbefahrten sind im aktuellen Folder des BMASK mit dem
Titel "Gewinn oder Falle"- Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten" nachzulesen. Bestellungen sind
telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 20 20 74 oder im Internet unter broschuerenservice.bmask.gv.at
möglich.
Konkrete Beispiele für derzeit aktuelle unseriöse Einladungen zu Werbeveranstaltungen sind auf der Website
der Arbeiterkammer NÖ, zugänglich über das Portal http://www.arbeiterkammer.at/konsument/falle.htm unter der Rubrik "Achtung bei
Werbefahrten" abrufbar.
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