Bures: StVO-Novelle für Radarüberwachung durch Gemeinden in Begutachtung   

erstellt am
10. 08. 11

"Verkehrssicherheit muss im Mittelpunkt stehen"
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures will Gemeinden die Radarüberwachung auf eigenen Straßen wieder ermöglichen. Sie hat heute eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Begutachtung geschickt, wonach die Länder ermächtigt werden, Gemeinden eine eng definierte Aufgabe der Verkehrsüberwachung zu übertragen, nämlich die Geschwindigkeitsmessung mit stationären Radargeräten. "Dabei muss die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt stehen", betont Bures. "Über das gemeinsame Ziel, die Verkehrssicherheit an besonders gefährdeten Stellen durch eine stärkere Kontrolle zu erhöhen, sind sich alle einig", so die Ministerin. Radarüberwachung soll demnach an neuralgischen Stellen, wie Straßen mit besonderem Unfallrisiko und im Bereich von Schulen oder Kindergärten, zum Einsatz kommen.

"Mein Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Da gehört Kontrolle dazu, denn die strengsten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht kontrolliert werden. Radargeräte wirken abschreckend und tragen sicher zu einem verantwortungsvollen Fahrverhalten bei", sagt die Ministerin. Sie stellt aber zugleich klar, "dass es keinen Wildwuchs an Geräten geben darf, deshalb ist es so wichtig, dass Länder und Gemeinden hier zusammenarbeiten - und deshalb ist uns deren Einvernehmen so wichtig."

Mit der Änderung der StVO wird nun die Verordnungsermächtigung für die Länder ausgeweitet. Bisher können die Länder nur an Gemeinden mit eigenem Wachkörper Aufgaben der Verkehrsüberwachung übertragen. In Zukunft gilt das auch für Gemeinden ohne eigenen Wachkörper, allerdings mit der Einschränkung auf die punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung gemäß Paragraph 98b StVO, also auf Radarüberwachung mit stationären Anlagen.

Nach dem Entwurf bekommen die Gemeinden 80 Prozent und die Länder für ihren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Verwaltungsstrafverfahren 20 Prozent. Sollte sich allerdings in der Begutachtung herausstellen, dass der Verwaltungsaufwand höher ist, kann dieser Prozentsatz zugunsten der Länder noch erhöht werden.

Unfallbilanz: Zwei Drittel der Unfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet
Zwei Drittel der Unfälle mit Personenschaden passieren im Ortsgebiet, dabei sind 60 Prozent der Verletzten und ein Viertel der Getöteten im gesamten Straßenverkehr zu verzeichnen. 2010 waren es 22.367 Unfälle mit Personenschaden, dabei wurden 27.641 Personen verletzt und 141 getötet. Zum Vergleich: Insgesamt ereigneten sich im Vorjahr 35.348 Unfälle mit Personenschaden, mit 45.858 Verletzten und 552 Todesopfern.
     
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