Schwerpunkte der Vorarlberger Gesetzgebung
Bregenz (vlk) - Das verschärfte neue Wettengesetz, Änderungen im Jugendwohlfahrtsgesetz,
Verbesserungen der direkten Demokratie, Haftungsobergrenzen für Land und Gemeinden sowie erweiterte Prüfkompetenzen
für den Landesrechnungshof sind die Schwerpunkte des Herbstprogramms des Landes.
Im Wettengesetz sind strenge Vorgaben hinsichtlich Jugendschutz, Bewilligungsvoraussetzungen, Beschränkungen
der Wettterminals, Instrumente der Selbst- und Fremdsperre, Identifikation und Registrierungspflicht vorgesehen.
Das Gesetz ist derzeit zur Notifizierung bei der EU und soll im Herbst vom Landtag beschlossen werden. "Vorarlberg
wird damit das strengste Österreichische Wettengesetz haben, was vor allem im Interesse des Jugendschutzes
von allen vier Landtagsfraktionen für richtig befunden wird", betont Gesetzgebungslandesrat Siegi Stemer.
Die Empfehlungen der Expertenkommission im Fall Cain führen zu einer vorgezogenen Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes
und des Landesbedienstetengesetzes. Einerseits sollen damit die Einschaurechte in zentrale Melderegister, Strafregister
etc. beim Bund verbessert und andererseits die in der Jugendwohlfahrt tätigen Sozialarbeiter dienstrechtlich
höher eingestuft werden.
Die Instrumente der direkten Demokratie (Volksbegehren, Volksabstimmung etc.) sollen in der Landesverfassung und
im Landesvolksabstimmungsgesetz verstärkt werden. Ebenfalls in der Landesverfassung und im Gemeindegesetz
werden außerdem die Grundlagen für Haftungsobergrenzen für Land und Gemeinden verankert.
Mehr Kompetenzen für Landesrechnungshof
Ein weiteres bedeutendes Vorhaben sind die erweiterte Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes, welche in
Folge von geänderten Bundesvorgaben für den Gemeindebereich praxistauglich vorbereitet werden sollen.
Dies bedingt Änderungen der Landesverfassung und des Landesrechnungshofgesetzes.
Außer diesen Materien stehen im Herbstprogramm der Landesgesetzgebung Änderungen im Spitalgesetz, Spitalbeitragsgesetz,
Pflanzenschutzgesetz, Straßengesetz und verschiedene Anpassungen in den Schulausführungsgesetzen an.
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