Discos und Clubbing-Loungen dürfen künftig bis 6 Uhr offen halten
Wien (rk) - Am 30. August tritt die neue Wiener Sperrzeitenverordnung in Kraft. Künftig können
Diskotheken und Clubbing-Lounges bis 6 Uhr offen halten. Bisher war in diesen Lokalen - so es keine Ausnahmeregelung
gab - um 4 Uhr Sperrstunde.
Eine Diskothek charakterisiert im Wesentlichen die Unterhaltung durch entsprechende Musik, DJ s und Lichteffekte
und die Möglichkeit zum Tanzen, während bei einer Clubbing-Lounge eine Tanzfläche, DJ und Lichteffekte
nicht vorgesehen sind.
Für die Ausnutzung dieser längeren Betriebszeiten sind auch entsprechende Betriebsanlagengenehmigungen
erforderlich, durch die die Nachbarschaft ausreichend geschützt werden soll. Ausgearbeitet wurde die neue
Regelung von der MA 63 - Gewerberecht.
Dazu die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger: "Unser zentrales Anliegen war es, so rasch wie
möglich eine gute Lösung für die jungen Wienerinnen und Wiener zu finden. Und das ist gut gelungen!
Gerade Wien als Metropole muss für diese Szene zeitgemäß und attraktiv bleiben."
Die Stadträtin appelliert an die Betriebe, die neue Regelung zum Anlass zu nehmen, die geltenden ArbeitnehmerInnenschutz-bestimmungen
penibel einzuhalten und faireArbeitsbedingungen zu gewährleisten. "Die Arbeitsinspektorate werden darauf
ein strenges Auge haben", so Frauenberger. |