Spindelegger: Unsere Geduld mit der syrischen Führung ist am Ende   

erstellt am
23. 08. 11

UNO-Menschenrechtsrat verurteilt Gewalt in Syrien und beschließt die Einrichtung einer internationalen Untersuchungskommission
Wien (bmeia) - Der UNO-Menschenrechtsrat, in welchen Österreich im Mai dieses Jahres gewählt wurde, hat am 23.08. in einer von Österreich und der EU eingebrachten Resolution klar und unmissverständlich die andauernde Gewalt des syrischen Regimes gegen seine eigene Bevölkerung verurteilt und die Einrichtung einer internationalen Untersuchungskommission beschlossen: „Menschen in Syrien werden weiterhin erschossen, eingekerkert und gefoltert, nur weil sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen wollen. Das ist inakzeptabel“, zeigte sich Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger besorgt über die weiterhin andauernde brutale Repression.

“Ich begrüße die Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission durch den Menschenrechtsrat, denn es besteht der Verdacht, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, die auch einen Verweis an den internationalen Strafgerichtshof rechtfertigen könnten”, kommentierte der Außenminister die Schaffung eines unabhängigen Expertengremiums, das in Kürze bestellt werden soll. “Das deutliche Wahlergebnis für die Resolution zeigt, dass die internationale Gemeinschaft schwere Menschenrechtsverletzungen nicht einfach hinnimmt”, so Spindelegger weiter. Die Resolution wurde mit einer deutlichen Mehrheit von 33 Stimmen dafür, bei nur 4 Stimmen dagegen angenommen.

“Unsere Geduld mit der syrischen Führung ist am Ende. Da alle Aufrufe der internationalen Gemeinschaft an Präsident Assad zur Beendigung der gewalttätigen Repression ungehört blieben und die mehrmals angekündigten Reformen bisher nicht umgesetzt worden sind, sollte er zurücktreten. Österreich, gemeinsam mit seinen Partnern in der EU, wird alle notwendigen Schritte unterstützen und setzen, um der syrischen Bevölkerung zu helfen, ihre legitimen Forderungen auf Achtung ihrer Menschenrechte zu verwirklichen. ”
     
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