Fünfter Bericht der Gentechnikkommission liegt dem Parlament vor
Wien (pk) - Der dieser Tage dem Parlament zugeleitete fünfte Bericht der Gentechnikkommission
gibt nicht nur Auskunft über das Tätigkeitsspektrum dieses Gremiums im Zeitraum 2008-2010, sondern informiert
auch über durchgeführte Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen
Systemen, ihre Freisetzung, die In-Verkehr-Bringung von GVO-Erzeugnissen und die Durchführung von genetischen
Analysen und Gentherapien am Menschen. Enthalten sind des Weiteren auch Daten, Zahlen und Fakten betreffend die
legistische Anpassung und Vollziehung des Gentechnikgesetzes (GTG), wobei Beschluss und Veröffentlichung dreier
neuer Kapitel des Gentechnikbuches als wesentliche Schritte herausgestellt werden.
Kontrollen ergaben nur minimale Beanstandungen
Die regelmäßig durchgeführten Kontrollen ergaben im Berichtszeitraum nur minimale Beanstandungen,
sodass keinerlei Beeinträchtigungen der Sicherheit im Sinne des § 1 Gentechnikgesetz vorlagen. Auch wurde
zwischen 1.1.2008 und 31.12.2010 kein Antrag auf Freisetzung oder In-Verkehr-Bringung von gentechnisch veränderten
Organismen eingebracht.
Was den Bereich der genetischen Analyse anbelangt, war die Gentechnikkommission im Berichtszeitraum mit 28 Anträgen
(10 Neuanträge und 18 Anträge auf Erweiterung bestehender Zulassungen) konfrontiert, die von Krankenanstalten,
Universitätskliniken, Universitätsinstituten und privaten Einrichtungen gestellt worden waren. Von weiteren
drei Anträgen betreffend die somatische Gentherapie am Menschen konnten zwei genehmigt, das dritte Verfahren
aber noch nicht abgeschlossen werden.
Die von ihr beobachteten Entwicklungen bewertet die Gentechnikkommission entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag
unter Berücksichtigung des Vorsorge-, Zukunfts- und Stufenprinzips sowie des demokratischen und ethischen
Prinzips, die im Bericht ausführlich erläutert werden.
Kritische Haltung gegenüber Produkten mit möglichem Risikopotential
Die kritische Haltung Österreichs gegenüber gentechnisch veränderten Produkten, deren mögliches
Risikopotential noch nicht gänzlich abschätzbar ist, bleibt auch weiterhin aufrecht, heißt es im
Bericht. Diese Position spiegelt sich auch in der Erlassung bzw. Aufrechterhaltung von vier nationalen Verbotsverordnungen
für gentechnisch veränderten Mais, Raps und Kartoffeln wider. Der im März 2009 von Seiten der Europäischen
Kommission unternommene Versuch, die nationalen Anbauverbote für zwei Maissorten aufzuheben, scheiterte. Im
Juli 2010 griff Kommissionspräsident Barroso schließlich eine Initiative Österreichs und der Niederlande
auf, wonach den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, den Anbau aller oder bestimmter
GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen derselben zu beschränken bzw. zu untersagen. Zu diesem Vorschlag
sei, wie der Bericht ausführt, im Herbst 2010 eine ad-hoc-Ratsarbeitsgruppe einberufen worden, die sich seither
mit der Erarbeitung der erforderlichen Rechtsgrundlage und passender Gründe, die vor dem EuGH rechtlich vertretbar
und WTO-konform sind, auseinandersetzt.
Insgesamt erhielten im Berichtszeitraum 20 GVO die Marktzulassung. Darunter befindet sich auch eine Kartoffel mit
geänderter Stärkezusammensetzung, für die in weiterer Folge ein befristetes nationales Anbauverbot
verhängt wurde. Eine Nelke mit veränderter Blütenfarbe für den Import erhielt die Zulassung
auf Basis einer EU-Richtlinie. Im Falle der übrigen 18 zugelassenen GVO handelt es sich beinahe ausschließlich
um gentechnische Veränderungen im Sinne der Einbringung von Genen zur Herbizidtoleranz und/oder Insektenresistenz.
Eine deutliche Zunahme ist außerdem bei Kreuzungsprodukten aus zwei oder mehreren GVO-Konstrukten zu verzeichnen,
heißt es im Bericht.
Jahresumsatzerlös des Biotechnologie-Sektors: 2,85 Mrd. €
In Österreich existieren zurzeit laut Bericht 104 Unternehmen, die im Biotechnologie-Sektor tätig sind.
Sie beschäftigen etwa 11.000 MitarbeiterInnen und erwirtschaften einen Jahresumsatzerlös von 2,85 Mrd.
€. 75% dieser Unternehmen betreiben dabei auch eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Mit einer Forschungsquote
von 21% präsentiere sich dieser Sektor sogar als überaus forschungsintensiv. Den sogenannten "Life
Sciences" wohne damit ein enormes wirtschaftliches Wachstumspotential inne. Um Österreich auch weiterhin
als Standort biomedizinischer Aktivitäten erhalten und stabilisieren zu können, seien aber umfassende
Förderkonzepte notwendig.
Das Gesundheitsministerium vergab im Berichtszeitraum zwei Aufträge zur Sicherheitsforschung im Bereich der
Gentechnik. Insgesamt vier weitere wurden überdies in Kooperation mit dem BMLFUW bzw. dem BMWF auf Schiene
gebracht. |