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Steuern |
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erstellt am
30. 08. 11
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Faymann
fordert gerechte Besteuerung
Wien (sk) - Österreich hat im internationalen Vergleich eine sehr geringe Vermögensbesteuerung,
der Faktor Arbeit wird hingegen vergleichsweise hoch belastet. Die SPÖ arbeitet mit Hochdruck, um diese Situation
zu verbessern – für eine gerechtere Gesellschaft.
Bundeskanzler Werner Faymann strebt für die Steuerreform 2013 die Entlastung des Faktors Arbeit und damit
mehr Steuergerechtigkeit an. "Es müssen die Einkommen zwischen 2.000 und 4.000 Euro deutlich entlastet
werden. Dafür muss im Budget Raum sein – und das soll mit vermögensbezogenen Steuern gegenfinanziert
werden", betont Faymann.
Besteuerung von Vermögen über 1 Million Euro
Stärker belastet werden sollen Vermögen über einer Million Euro. Die "Top-Verdiener"
sollen "etwas dazu beitragen, dass die kleineren Einkommen, die Familien entlastet werden", so der Bundeskanzler.
Finanzmärkte und Banken müssen Beitrag leisten
"Ziel muss sein, dass die Finanzmärkte und Banken genauso viel Steuern zahlen wie kleine und
mittlere Betriebe oder Arbeitnehmer", sagt Faymann. Mit der Bankenabgabe, den Änderungen bei der Stiftungssteuer
und der Wertpapierabgabe ist es bereits gelungen, einige vermögensbezogene Maßnahmen umzusetzen.
Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer
Auch bei der Finanztransaktionssteuer verfolgt die SPÖ weiter ihre konsequente Linie: "Ich will,
dass wir in Europa bis spätestens 2014 die Finanztransaktionssteuer haben - durchaus auch nur für die
Euro-Zone ohne Großbritannien und Schweden", bekräftigt Faymann.
Durch eine Finanztransaktionssteuer würde nicht nur Geld in die Kassen fließen, es ist auch zu erwarten,
dass der Reiz kurzfristiger Spekulationen dadurch sinken würde. Bei EU-weiter Einführung könnte
diese Steuer zwischen 0,68 Prozent und 2,11 Prozent des EU-BIP einbringen. |
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Fekter: Vermögenssteuer ist nichts als eine Nebelgranate
Wien (bmf) - „Wir besteuern bereits alle Kapitalerträge: mit der Sparbuchsteuer, der Wertpapierabgabe,
der Körperschaftssteuer auf Betriebsanlagevermögen sowie der Grundsteuer“, so Finanzministerin Maria
Fekter. „Interessant wäre zu wissen, was hier unter Vermögenssteuer denn besteuert werden soll. Will
man etwa die Substanz von Betriebsvermögen besteuern, zum Beispiel die Kamera eines selbstständigen Kameramanns
oder will man auf den Hochofen der Voest Abgaben einheben“, meinte Fekter.
Wenn man also nicht die Betriebssubstanz und auch nicht die Substanz von Wohnungen und Häusern besteuern wolle
und alle Kapitalerträge bereits besteuert werden, bleibe eine "Nebelgranate". „Wenn nicht Sparbücher
und Wertpapiere betroffen sind und auch nicht die Häuser sowie die Betriebsanlagen, dann bleiben nämlich
nur mehr die Perlenkette, die Bilder an den Wänden, der Teppich, das Silberbesteck und die Antiquitäten
übrig. Eine derartige "Schnüffelsteuer" lehne ich als massiven Eingriff in die Privatsphäre
der Österreicherinnen und Österreicher vehement ab“, betonte die Finanzministerin.
Fekter betonte auch, dass eine Anhebung der Grundsteuer die Wohnungskosten und Häuslbauer belasten würde.
„Es gibt aber andere Ausnahmen, die man sehr wohl abschaffen könnte, etwa die Ausnahme von der Grundsteuer
für ÖBB-Betriebsgelände“, schloss Fekter. |
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