Europäische Kommission strebt bis 2015 Einführung eines lebensrettenden Notrufsystems
für Verkehrsunfälle an
Brüssel (ec.europe) - Die Europäische Kommission hat heute eine erste Maßnahme verabschiedet,
mit der sichergestellt werden soll, dass bis 2015 Fahrzeuge bei einem schweren Unfall automatisch die Notfalldienste
verständigen können. Angestrebt wird, dass alle neuen Modelle von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
ab 2015 mit dem lebensrettenden eCall-System ausgestattet werden. Bei einem schweren Unfall wählt eCall automatisch
die Notrufnummer 112 und übermittelt Daten zum Standort des Fahrzeugs an die Notrufzentrale. Nach der am 8.
September verabschiedeten Empfehlung der Kommission sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Betreiber
von Mobilfunknetzen ihre Infrastruktur so nachrüsten, dass eCall-Notrufe in effizienter Weise an die Notrufzentralen
weitergeleitet werden.
Werden Notdienste zu einem Verkehrsunfall gerufen, zählt jede Minute, um Leben zu retten und um die Schwere
von Verletzungen zu verringern. Bei einem Unfall haben die verletzten Personen jedoch nicht immer den Reflex oder
sind physisch nicht mehr in der Lage, sofort die Notrufzentrale zu verständigen. Mit den eCall-Geräten
lässt sich dieses Problem überwinden, indem die Notdienste sofort alarmiert werden, auch wenn Fahrer
oder Beifahrer bewusstlos sind oder aus anderen Gründen nicht anrufen können. Mit dieser Technik verkürzt
sich die Zeitspanne bis zum Eintreffen der Notfalldienste in Stadtgebieten um etwa 40 % und in ländlichen
Gebieten um 50 %. Sobald eCall weit genug verbreitet ist, können jedes Jahr in Europa hunderte von Leben gerettet
und kann in zehntausenden von Fällen die Schwere von Verletzungen und Traumata verringert werden.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte
hierzu: „Ich und meine für Verkehr und Industrie zuständigen Kollegen, Vizepräsident Siim Kallas
und Antonio Tajani, sind begeistert – der erste Schritt ist getan, damit Millionen von Bürgern von dem eCall-System
profitieren können, das die Zeit bis zum Eintreffen von Notdiensten bei Verkehrsunfällen drastisch verkürzt.
eCall wird hunderte von Leben retten und den Schmerz und das Leiden von Opfern von Verkehrsunfällen verkürzen.“
Ziel der Kommission ist ein bis 2015 voll funktionsfähiger eCall-Dienst in der gesamten Europäischen
Union (sowie in Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz).
In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Mobilfunkbetreiber Anrufe
von eCall-Geräten wie andere Anrufe unter der Notrufnummer 112 behandeln, d. h. sie vorrangig weiterleiten
und keine Gebühren erheben. Ferner sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Empfehlung dafür
sorgen, dass Mobilfunkbetreiber Systeme zur Identifizierung von eCalls einführen, damit sie an eine Notrufzentrale
weitergeleitet werden können, die entsprechend ausgestattet ist.
Im Nachgang zu der Empfehlung plant die Kommission die Verabschiedung von Spezifikationen für die Modernisierung
von Notrufzentralen (im Rahmen der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr 2010/40/EG)
und eines Verordnungsvorschlags, mit dem sichergestellt werden soll, dass die eCall-Geräte den geforderten
technischen Spezifikationen entsprechen und die EU-weite Typengenehmigung erhalten, damit alle neuen Modelle von
Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen ab 2015 damit ausgestattet werden können.
Hintergrund
eCall wird automatisch aktiviert, sobald fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Aufprall registrieren.
Sobald das System aktiviert ist, wählt es die europäische Nutrufnummer 112, stellt eine Telefonverbindung
zur nächsten Notrufzentrale her und übermittelt den Notdiensten Daten zum Unfall, wie beispielsweise
Zeitpunkt des Unfalls, genauer Standort des verunfallten Fahrzeugs und Fahrtrichtung (besonders wichtig auf Autobahnen
und in Tunneln). Ein eCall kann auch manuell, etwa durch einen Zeugen eines schweren Unfalls, ausgelöst werden,
indem ein Knopf im Auto betätigt wird.
Die Kosten für den Einbau des eCall-Systems werden pro Neuwagen auf weniger als 100 EUR geschätzt. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen ermöglicht das eCall-System keine Ortung des Fahrzeugs solange es „schläft“,
d. h. es sendet keine Signale, bis es durch einen Aufprall aktiviert wird.
Derzeit stagniert die Zahl der Personenkraftwagen in der EU, die bereits mit automatischen Notrufsystemen ausgestattet
sind, bei gerade mal 0,7 % – Tendenz kaum steigend. Diese unternehmensabhängigen Systeme bieten keine EU-weite
Interoperabilität oder Kontinuität.
Die Kommission hatte dazu aufgerufen, eCall europaweit bis 2009 freiwillig einzuführen, was jedoch nicht recht
in Gang kam, weshalb die Kommission beschlossen hat, rechtliche Maßnahmen zur Einführung des eCall zu
ergreifen. |