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Innsbruck: Neues Service für Menschen mit Beeinträchtigung |
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Innsbruck (rms) - Behindertenparkplätze werden nun auch im online-Stadtplan auf http://www.innsbruck.at/parken ausgewiesen. Darüber informierten am 07.09. Verkehrsstadtrat
Ernst Pechlaner und der Vorstand des Amtes für Straßen- und Verkehrsrecht Dr. Thomas Joos. „Dieses neue
Service für Menschen mit Gehbehinderung ist nun online verfügbar“, berichtet Stadtrat Pechlaner. Bisher
waren aus dem Stadtplan lediglich die Parkzonen, die Parkdauer und Tiefgaragen ersichtlich. Ab sofort werden auch
Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigung im Stadtplan durch das EU-weit gültige blaue Zeichen
mit dem Rollstuhlfahrer gekennzeichnet. „Für mich als Rollstuhlfahrer ist es optimal, wenn ich mir im Internet anschauen kann, wo ich überall parken kann. Dies ist eine wesentliche Verbesserung des Behindertenservice“, freut sich Dr. Otto Widner, ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer. In Innsbruck gibt es 259 Parkplätze für Menschen mit Gehbehinderung an 191 verschiedenen Orten im gesamten Stadtgebiet. Missbrauch von Behindertenausweisen vermeiden Um auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen Behindertenausweis. Dieser berechtigt den/die BesitzerIn, in ganz Europa auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen sowie kostenlos und unbegrenzt in Kurzparkzonen zu parken. „In Österreich werden diese Ausweise ohne Ablaufdatum ausgegeben. Sehr häufig werden die Ausweise nach dem Tod des/der BesitzersIn allerdings nicht im zuständigen Amt abgegeben, sondern von Personen ohne Berechtigung weiterbenutzt“, zeigt Stadtrat Pechlaner ein Problem auf. Dr. Joos weist darauf hin, dass Österreich das einzige Land in der EU ist, das entgegen der Empfehlung des Verkehrsministerrates unbefristete Ausweise vergibt. Stadtrat Pechlaner hat sich daher an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gewandt und pocht auf eine zeitliche Beschränkung der Ausweise. Aktuell sind in Innsbruck 3500 Behindertenausweise in Umlauf, 600 sind auf schon verstorbene Personen ausgestellt und wurden nicht zurückgegeben, berichtet Dr. Joos. „Um den Missbrauch mit Behindertenausweisen zu vermeiden, haben wir schon die Ausweisnummern an die Überwachungsorgane übermittelt, doch dies ist keine zufriedenstellende Lösung, da die Pässe ja in ganz Europa verwendet werden können“, so Joos. Eine zeitliche Beschränkung sei die Lösung. Bei der Verlängerung der Ausweise würden für den/die BesitzerIn keinerlei Unannehmlichkeiten entstehen, da dies auch telefonisch oder postalisch erledigt werden könne, so der Verkehrsstadtrat und der Amtsvorstand. |
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