Österreichs Anteil am Haftungsrahmen des Euro-Rettungsschirms steigt   

erstellt am
06. 09. 11

Parlamentarische Vorlagen: Finanzen
Wien (pk) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf zur Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes vorgelegt, der darauf abzielt, die europäischen Beschlüsse vom März und Juni dieses Jahres zum "Euro-Rettungsschirm" umzusetzen. Nach der Verbesserung der Kreditwürdigkeit der im Juni 2010 gegründeten "European Financial Stability Facility" (EFSF) durch Erhöhung ihrer Kassenreserven sowie wegen steigender Zinsen hat es sich als notwendig herausgestellt, das EFSF-Gesamtgarantievolumen auf 780 Mrd. € anzuheben, um die ursprüngliche Darlehensvergabekapazität der EFSF von 440 Mrd. € wiederherzustellen. Infolgedessen erhöht sich der auf Österreich entfallende Anteil von ursprünglich 12,24143 Mrd. € auf 21,63919 Mrd. €.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bewirkt keine unmittelbaren Auszahlungen, sondern ermächtigt zur Haftungsübernahme im Anlassfall. Sollte die EFSF Finanzierungen im gesamten Ausmaß des Garantievolumens vornehmen und alle Garantien zur Gänze schlagend werden, würde für Österreich ein Betrag von 21,63919 Mrd. € schlagend werden. Zuletzt hat die EFSF am 24. Juni 2011 Darlehen in der Höhe von 13 Mrd. € an Irland und Portugal begeben. Bislang ist es zu keinerlei Zahlungsrückständen gekommen, liest man in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.
     
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