Land Tirol finalisiert umfassende Verwaltungsmodernisierung   

erstellt am
06. 09. 11

Vorreiterrolle
Innsbruck (lk) - Nach der Einführung des neuen Dienst- und Besoldungsrechts im Jahr 2007 sowie der 2008 in Kraft getretenen Pensionsreform setzt das Land Tirol mit einer Dienstrechtsreform den vorerst letzten Schritt einer umfassenden Verwaltungsreform. „Das Land Tirol nimmt mit dieser Verwaltungsreform österreichweit eine Vorreiterrolle ein. Wir setzen zur richtigen Zeit auf ein modernes Dienstrecht und warten mit Veränderungen nicht, bis der Reformdruck zu groß wird“, sieht Personalreferent LR Christian Switak Tirol als Vorbild für den Bund und andere Bundesländer.

Mit dem neuen Dienstrecht, das heute, Dienstag, von der Tiroler Landesregierung beschlossen und nunmehr dem Tiroler Landtag zugeleitet wird, gilt künftig für alle Landesbediensteten ein einheitliches Dienstrecht. „Mit der Dienstrechtsreform wird eine weit gehende Gleichstellung von Beamten und Vertragsbediensteten erreicht“, verweist Switak auf ein zentrales Anliegen. Die Besoldungsgrundlage ist gleich, der Kündigungsschutz in der bisherigen Form wird abgeschafft. Auch Amtstitel wie der „Hofrat“ gehören der Vergangenheit an. „Ein an die Privatwirtschaft angeglichenes Entlohnungssystem mit Leistungsprämien schafft zudem Anreize für leistungsorientiertes Arbeiten“, so LR Christian Switak. Mit allen aufeinander abgestimmten und ineinander greifenden Einzelmaßnahmen der letzten Jahre wird auf lange Sicht eine vereinfachte, schlanke und somit kostengünstige Landesverwaltung ermöglicht.

„Wir wollen eine moderne, leistungsbereite Verwaltung, die fit für die Zukunft ist. Das Land Tirol ist damit ein attraktiver und verantwortungsvoller Dienstgeber, der sich dem Wettbewerb um die besten Köpfe Tirols stellen kann“, sieht Switak Vorteile für BürgerInnen und Bedienstete. Damit könne auch in Hinkunft die hohe Kompetenz der Bediensteten in der Landesverwaltung erhalten und jegliche Diskussion um Privilegien entkräftet werden.

Reformschritte innerhalb der Tiroler Landesverwaltung
Personalabbau seit 1995: Durch die Nicht-Nachbesetzung von Planstellen wurden in der Verwaltung 18,4 Prozent der Stellen eingespart. Zusätzliche Personaleinsparungspotenziale sind von den einzelnen Organisationseinheiten laufend vorzulegen.

Besoldungsreform 2007: Einführung eines völlig neuen, leistungsbezogenen Besoldungssystems für die Vertragsbediensteten, das auf einer Bewertung der Arbeitsplätze und der Zuordnung zu Modellstellen basiert.

Pensionsreform 2008: Anhebung des Pensionsalters für Landesbedienstete schrittweise auf 65 Jahre, "Abschmelzen" der Pensionsbemessungsgrundlage, "Solidarbeitrag" der PensionistInnen zur Pensionssicherung.
     
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