Menschenrechtsbeirat
Wien (bmi) - Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner bestellte am 13. September 2011 Mitglieder
des Menschenrechtsbeirats. Zehn Mitglieder wurden wiederbestellt, zwei wurden neubestellt. "Der Menschenrechtsbeirat
ist ein in Europa einzigartiges Instrument der präventiven Menschenrechtsarbeit, auf das wir stolz sein können
und für das wir vielerorts beneidet werden", sagte die Innenministerin bei der Verleihung der Dekrete
an die Mitglieder des Beirats. Aufgabe des Menschenrechtsbeirats ist die Beratung der Bundesministerin für
Inneres in Fragen der Wahrung der Menschenrechte sowie die Beobachtung und begleitende Überprüfung der
Vollziehung in diesem Bereich. Aber auch das allgemeine Bewusstsein für die Wahrung der Menschenrechte im
Bereich der Sicherheitsexekutive zu schärfen.
Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für Inneres wurde im Juli 1999 eingerichtet. Im Juli 2000 nahmen
die sechs Kommissionen ihre Tätigkeit auf. Die sechs Kommissionen sind die Augen und Ohren des Menschenrechtsbeirats,
sie sind interdisziplinär zusammengesetzt. Die Kommissionen prüfen begleitend die Orte, an denen Personen
angehalten werden und beobachten die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; sie machen jährlich
rund 600 Besuche oder Beobachtungen. Die Sicherheitsexekutive ist verpflichtet, den Menschenrechtsbeirat und seine
Kommissionen bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Die Leiterin oder der Leiter einer besuchten Dienststelle
muss Einsicht in die Unterlagen gewähren und Auskünfte erteilen. Dabei besteht für die Beamten der
Sicherheitsexekutive keine Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses. Die Kommissionen machen durchwegs die
Erfahrung, dass ihnen die Beamtinnen und Beamten mit Zuvorkommen und Kooperationsbereitschaft begegnen. "Das
heißt, die Kontrolltätigkeit der Kommissionen ist bei österreichischen Exekutivbeamten bereits
Alltag geworden und das ist für mich als Innenministerin besonders wichtig", sagte Mikl-Leitner.
Seit seiner Gründung bearbeitete der Menschenrechtsbeirat viele Themen und äußerte 359 Empfehlungen.
Es wurden auch einige Bereiche in enger Zusammenarbeit verbessert wie der Schubhaftvollzug und die Anhalteordnung.
Auch bei den neueren Gesetzesvorhaben gab der Beirat Stellungnahmen ab. Dem Menschenrechtsbeirat gehören elf
Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder an, deren Unabhängigkeit im § 15a Sicherheitspolizeigesetz
(SPG) verankert ist. Die Innenministerin bedankte sich bei den Beirats-Mitgliedern für deren Arbeit und überreichte
ihnen Dekrete zu ihrer Wiederbestellung. Zwei Mitglieder schieden als Ersatzmitglieder aus: Mag. Peter Andre, Leiter
der Abteilung Legistik im BM.I und DDr. Wolfgang Bogensberger, ehemaliger Sektionschef im Justizministerium. Sie
wurden ersetzt durch Mag. Gerhard Nogratnig, Leiter des Strafvollzuges im Bundesministerium für Justiz und
Mag. Dietmar Hudsky, Leiter der Abteilung Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen im Bundesministerium für
Inneres.
Wieder bestellt wurden: Günter Ecker, Verein Menschenrechte Österreich, Mag. Vesna Kolic, Verein Menschenrechte
Österreich, Rechtsanwalt Mag. Wilfried Embacher, Caritas Österreich, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek,
Caritas Österreich, Mag. Martin Schenk, Diakonie Österreich, Mag. Michael Weiss, Volkshilfe Österreich,
Sektionschef Mag. Christian Pilnacek, Bundesministerium für Justiz, Polizeivizepräsidentin Dr. Michaela
Kardeis, BPD Wien, Gruppenleiter Mag. Johann Bezdeka, BM.I und Sicherheitsdirektor Dr. Franz Ruf, SID Salzburg. |