Töchterle: Mehr als 42.000 Studierende profitieren jährlich   

erstellt am
14. 09. 11

Wissenschafts- und Forschungsminister besucht Studienbeihilfenbehörde – unterstreicht soziale Komponenten des neuen Studienbeitragsmodells
Wien (bmwf) - „Wir haben in Österreich bereits eine gut ausgebaute Studienförderung, die jährlich mehr als 42.000 Studierenden zugutekommt“, unterstreicht Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle bei seinem Besuch der Studienbeihilfenbehörde in Wien am 14.09. Die Leiterin dieser „modernen Serviceeinrichtung“, Ursula Fehlinger, informierte den Minister über die umfassenden Beratungs- und Servicetätigkeiten der Studienbeihilfenbehörde. Karlheinz Töchterle bekräftigte im Rahmen des Gesprächs das Ziel, die Studienförderung weiter auszubauen. Das sei „eine der zahlreichen sozialen Komponenten, die im neuen Studienbeitragsmodell vorgesehen sind. Die soziale Abfederung ist für mich zentral.“

Die sechs Stipendienstellen in Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt, Graz und Wien mit ihren rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen österreichweit Studierenden mit Informationen und Serviceangeboten rund um Stipendien etc. zur Seite. Rund 180 Millionen Euro stehen seitens des Wissenschafts- und Forschungsministeriums jährlich für die Studienförderung zur Verfügung, davon profitieren mehr als 42.000 Studierende. Sie bekommen eine durchschnittliche Beihilfe von rund 4.300 Euro pro Jahr.

Am Rande des Besuchs ging der Minister auch auf das Studienbeitrags-Modell ein, das in den vergangenen Wochen im Wissenschaftsministerium entwickelt wurde und nun mit der SPÖ besprochen wird. Es sieht vor, dass es keine bundesweit verpflichtenden Studienbeiträge mehr gibt. Ob und in welcher Höhe Studienbeiträge eingehoben werden, sollen die Universitäten künftig autonom entscheiden. Dabei gilt eine Bandbreite bis zu 500 Euro pro Semester. Die Studienbeiträge verbleiben der jeweiligen Universität und stellen zusätzliches Budget dar. Karlheinz Töchterle verwies vor allem auf die ausgeprägten sozialen Komponenten des neuen Modells. „Ich habe der SPÖ eine Brücke gebaut, das Modell hat eine starke soziale Komponente und schließt keinen Studierenden vom Studium aus“, ist Töchterle überzeugt.

Die sozialen Komponenten des neuen Modells im Überblick:

  • Keine Studienbeiträge bezahlen Studienbeihilfenbezieher/innen, Studierende in Mobilitätsprogrammen, Studierende, die verpflichtende Studien im Ausland absolvieren, Studierende von ausländischen Unis mit Partnerschaftsabkommen, Studierende, die nachweislich mehr als zwei Monate aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (bis zum 7. Geburtstag) nicht ihrem Studium nachgehen konnten, Studierende, die eine Behinderung haben (mind. 50 Prozent lt. Bundesgesetzlichen Vorschriften) und Studierende, die beurlaubt sind.
  • Weiters kann die Uni per Verordnung weiteren Personengruppen den Beitrag erlassen.
  • Das Rektorat hat die Möglichkeit, die Beiträge zu stunden. Studierende bekommen dadurch die Möglichkeit, ihren Studienbeitrag erst dann zu bezahlen, wenn sie bereits im Berufsleben stehen. Das wird zwischen dem Rektorat und den Studierenden im Rahmen einer „Tilgungsvereinbarung“ geregelt.
  • Sozialfonds: Zehn Prozent der eingehobenen Studienbeiträge müssen vom Rektorat im Einvernehmen mit der jeweiligen Hochschüler/innenschaft zugunsten der Studierenden verwendet werden. Besonderes Augenmerk soll dabei sozial bedürftigen Studierende gelten (zB Studierenden aus Alleinerzieherhaushalten sowie aus kinderreichen Familien).
  • Ausweitung der Studienförderung: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Studienförderung ausgeweitet werden, indem die Einkommensgrenze angehoben und der Bezieher/innenkreis ausgeweitet wird. Davon profitieren u.a. verheiratete Bezieher/innen, wodurch Jungfamilien entlastet und gestärkt werden. Weitere Verbesserungen gibt es für Studienbeihilfenbezieher/innen durch die Anhebung der Freibeträge bei nicht selbständigen Einkünften und der Absetzbeträge studierender Geschwister.
     
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