EU-Parlament hebt Immunität des österreichischen Abgeordneten Hans-Peter Martin auf   

erstellt am
13. 09. 11

Brüssel (europarl) - Die Abgeordneten haben am 13.09. die parlamentarische Immunität von Hans-Peter Martin aufgehoben. Die Abstimmung folgte einem Ansuchen der österreichischen Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit Vorwürfen, Martin habe gegen Vorschriften über den Einsatz nationaler Parteifördermittel verstoßen und österreichische Wirtschaftsprüfer irreführend informiert. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit der EU-Wahlkampagne von 2008 und 2009.

Das Parlament hat per Handzeichen der Aufhebung der Immunität Hans-Peter Martins zugestimmt, um es den österreichischen Behörden zu ermöglichen, entsprechende Ermittlungen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Büro der Staatsanwaltschaft Wien hat am 29. April 2011 offiziell beim Europäischen Parlament um die Aufhebung der Immunität Hans-Peter Martins angesucht. Er wird beschuldigt, öffentliche Gelder Österreichs, die seine Partei (die "Liste Martin") zur Deckung der EU-Wahlkampfkosten erhalten hat, nicht widmungsgemäß verwendet zu haben. Die Anschuldigungen erstrecken sich auf den Zeitraum der Europawahlkampagne zwischen 2008 und 2009. Ihm wird vorgeworfen, öffentliche Gelder für "privat veranlasste Ausgaben und Zahlung überhöhter Rechnungsbeträge an befreundete bzw. ihm wirtschaftlich nahestehende Personen" verwendet zu haben. Darüber hinaus wird Hans-Peter Martin vorgeworfen, er habe "Wirtschaftsprüfer im Zuge der Überprüfung der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage von „Scheinbelegen" über die Rechtmäßigkeit der Verbuchung bzw. den Rechtsgrund der Mittelverwendung getäuscht", heißt es in der Begründung des am Dienstag angenommenen Textes.
     
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