Brüssel (europarl) - Die Abgeordneten haben am 13.09. die parlamentarische
Immunität von Hans-Peter Martin aufgehoben. Die Abstimmung folgte einem Ansuchen der österreichischen
Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit Vorwürfen, Martin habe gegen Vorschriften über den Einsatz nationaler
Parteifördermittel verstoßen und österreichische Wirtschaftsprüfer irreführend informiert.
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit der EU-Wahlkampagne von 2008 und 2009.
Das Parlament hat per Handzeichen der Aufhebung der Immunität Hans-Peter Martins zugestimmt, um es den österreichischen
Behörden zu ermöglichen, entsprechende Ermittlungen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Das Büro der Staatsanwaltschaft Wien hat am 29. April 2011 offiziell beim Europäischen Parlament um die
Aufhebung der Immunität Hans-Peter Martins angesucht. Er wird beschuldigt, öffentliche Gelder Österreichs,
die seine Partei (die "Liste Martin") zur Deckung der EU-Wahlkampfkosten erhalten hat, nicht widmungsgemäß
verwendet zu haben. Die Anschuldigungen erstrecken sich auf den Zeitraum der Europawahlkampagne zwischen 2008 und
2009. Ihm wird vorgeworfen, öffentliche Gelder für "privat veranlasste Ausgaben und Zahlung überhöhter
Rechnungsbeträge an befreundete bzw. ihm wirtschaftlich nahestehende Personen" verwendet zu haben. Darüber
hinaus wird Hans-Peter Martin vorgeworfen, er habe "Wirtschaftsprüfer im Zuge der Überprüfung
der Verwendung der Fördermittel durch Vorlage von „Scheinbelegen" über die Rechtmäßigkeit
der Verbuchung bzw. den Rechtsgrund der Mittelverwendung getäuscht", heißt es in der Begründung
des am Dienstag angenommenen Textes. |