Die Bundesministerin gratulierte der Gleichbehandlungsanwaltschaft zum 20-jährigen Jubiläum
Wien (bpd) - "Wenn wir an die Anfänge der Gleichbehandlungsanwaltschaft zurückdenken,
so war das eine Zeit, in der Frauen sogar der Zugang zu bestimmten Berufen, etwa zur Pilotin, verwehrt war. 20
Jahre später sind die Diskriminierungen zwar nicht mehr so offenkundig, doch diffus vorhanden sind sie nach
wie vor", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek am Abend des 12.09. bei der Feier der Gleichbehandlungsanwaltschaft
im Wiener Stadtsaal. "Wir wissen, dass Gleichbehandlung eine Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft
ist und wir wissen, dass es bis zur tatsächlichen Gleichstellung noch ein langer Weg, ja ein steiniger Weg
sein wird."
"Der Schlüsselfaktor ist die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Denn es geht
darum, dass Frauen ein wirtschaftlich unabhängiges Leben führen können", so die Frauenministerin.
Mit der diesjährigen Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, das es seit 1979 in Österreich gibt, seien
hierfür weitere wichtige Schritte gesetzt worden. "Zum ersten Mal sind nun Unternehmen gesetzlich verpflichtet,
Einkommensberichte zu erstellen. Betriebe müssen sich mit den Lohn-Unterschieden beschäftigen. Und den
Betriebsräten und Betriebsrätinnen wird ein starkes Instrument in die Hand gegeben, um mit den Unternehmensleitungen
die Gehaltsstrukturen zu analysieren und ungerechtfertigte Unterschiede zu beseitigen." Auch für Stelleninserate
gebe es neue Vorschriften, der Kollektivvertragslohn und mögliche Überzahlungen müssen genannt werden,
damit auch Frauen die Chance hätten, ihren gerechten Lohn zu fordern.
Gleichzeitig müsse mit der Wirtschaft der Dialog fortgeführt werden, denn nicht alle hielten sich an
das neue Gesetz: "Noch fehlen die Sanktionen", bedauerte Heinisch-Hosek. Das werde sich aber nächstes
Jahr ändern, denn dann seien bei den Stelleninseraten Strafen in der Höhe von 360 Euro vorgesehen.
"Bei uns wird gern ein großes Geheimnis darum gemacht, wer wieviel verdient und Frauen müssen noch
immer bis zu 18 Prozent unerklärbaren Gehaltsunterschied hinnehmen. Deshalb müssen wir darüber reden."
Keineswegs verhandelbar seien jedoch die Rechte der Frauen: "Frauenrechte sind Menschenrechte, keine Wirtschaftskrise
darf als Ausrede dafür herhalten, Frauenrechte auszuhöhlen", machte die Frauenministerin deutlich.
"Gesetzliche Regelungen sind wichtig, aber dazu braucht es Informationen, Beratung und Unterstützung,
damit die Betroffenen auch zu ihren Rechten kommen – das sind die wichtigsten Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft",
betonte die Ministerin. "Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist von Anfang an stark in Anspruch genommen worden,
mit zunehmendem Bekanntheitsgrad sind die Anforderungen immer größer geworden. Die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes
im Jahr 2004 bedeutete zudem eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches. Diskriminierungen auf Grund der
ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
gehören nun auch zum Berufsalltag."
"20 Jahre Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eindeutig eine Erfolgsgeschichte. Getragen wird sie von den hoch
motivierten, engagierten und bestens qualifizierten Mitarbeiterinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft" sagte
Heinisch-Hosek. "Dafür möchte ich mich auch ganz persönlich bedanken. Bedanken und beglückwünschen
möchte ich heute ebenso die Pionierin und Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft seit 20 Jahren: Ingrid
Nikolay-Leitner. Ihr Beruf ist ihr Berufung." |