Asylgerichtshof hebt rund 20 % der Entscheidungen erster Instanz auf   

erstellt am
22. 09. 11

Tätigkeitsbericht 2010 liegt dem Nationalrat vor
Wien (pk) - Der Asylgerichtshof hat im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit rund ein Fünftel der erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben. Im Jahr 2010 waren es exakt 2.359 Fälle (17 %), in denen er anders als das Bundesasylamt entschieden hat. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs für das Jahr 2010 hervor, der vor kurzem von Bundeskanzler Werner Faymann dem Nationalrat vorgelegt wurde.

Konkret wurden laut Bericht im Jahr 2010 9.216 Verfahren beim Asylgerichtshof neu anhängig gemacht und gleichzeitig 14.056 Verfahren abgeschlossen. In 9.902 Fällen (70 %) bestätigte der Asylgerichtshof dabei die erstinstanzliche Entscheidung, in 2.359 Fällen (17 %) behob er sie. Die restlichen 1.795 Verfahren (13 %) betrafen andere Entscheidungen.

878 Mal hat der Asylgerichtshof dabei von sich aus AsylwerberInnen den Flüchtlingsstatus zuerkannt und in 341 weiteren Fällen festgestellt, dass eine Abschiebung bzw. Zurückschiebung in den Herkunftsstaat unzulässig ist (Refoulement-Schutz). Dazu kommen 595 Fälle, in denen der Asylgerichtshof einen Ausweisungsstopp ausgesprochen hat.

Die meisten BeschwerdeführerInnen kamen 2010 aus der Russischen Föderation (1.917), gefolgt von Afghanistan (1.393). Mit deutlichem Abstand folgen Nigeria (565), Armenien (505) und der Kosovo (482). Von 873 vom Asylgerichtshof bearbeiteten Folgeanträgen wurden 73 im Sinne des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin entschieden.

1.468 der im Jahr 2010 abgeschlossenen Verfahren betrafen die Klärung der Frage, ob Österreich oder ein anderes Land für das Asylverfahren zuständig ist (Dublin-Verfahren). Dabei führten 66 Beschwerden zu einer Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheids und 195 zu einer Zurückverweisung an das Bundesasylamt. 795 Verfahren mussten aufgrund der Abwesenheit des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin eingestellt werden.

Über Beschwerden betreffend den Verlust des Asylstatus bzw. die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten hat der Asylgerichtshof 2010 gemäß Bericht in 81 Fällen entschieden. Davon wurde in fast drei Viertel der Fälle (60) die Entscheidung der Erstinstanz behoben.

Insgesamt hat der Asylgerichtshof dem Bericht zufolge bisher rund 35.000 Verfahren abgeschlossen und dabei in 68 % die Entscheidung der Erstinstanz bestätigt und in 20 % aufgehoben. 15.000 Verfahren waren mit Jahresende noch offen, davon rund 7.000 Altverfahren. Damit ist es dem Asylgerichtshof gelungen, den "Verfahrensrucksack" zu mehr als zwei Drittel abzubauen. Von den neu anhängigen Verfahren konnten 80 % innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist abgeschlossen werden, wird im Bericht festgehalten.

Ausführliche Informationen enthält der Bericht auch über Personal und Budget des Asylgerichtshofs sowie über Veranstaltungen, Kontakte und Ausbildungsmaßnahmen.
     
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