Wirtschaftsminister: Nationale Umsetzung durch ein Bundes- und neun Ländergesetze geplant,
weil Opposition Verfassungsmehrheit verhindert
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will die bisher von der Opposition im Nationalrat
blockierte EU-Dienstleistungsrichtlinie jetzt durch ein Bundes- und neun Landesgesetze umsetzen. Dieser Vorschlag
wurde von den Landesamtsdirektoren in ihrer jüngsten Sitzung unterstützt. Mit dieser Vorgehensweise entfällt
das Kriterium der Verfassungsmehrheit im Nationalrat und es ist dort ein Beschluss mit einfacher Mehrheit möglich.
"Die verbindliche Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten
und bringt neue Wachstums- und Beschäftigungschancen im EU-Binnenmarkt", betont Mitterlehner.
Damit werden die bereits geschaffenen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops), die seit dem Herbst
2009 arbeiten, legalisiert. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung und
Abwicklung von Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der Unternehmer kann sich zuvor auf der
Homepage des EAP informieren, welche Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen
von Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
von Behörden geschaffen. "Das erleichtert die Informationsbeschaffung seitens der Behörden und beschleunigt
die Behördenwege für die Unternehmen", so Mitterlehner.
Das Wirtschaftsministerium erarbeitet derzeit einen Abänderungsantrag für das Dienstleistungsgesetz,
das im Herbst 2009 vorgelegt wurde, dem aber von der Opposition die Zwei-Drittel-Mehrheit verweigert wird. Dieser
Abänderungsantrag soll im Herbst direkt in den Nationalrat eingebracht werden. Parallel dazu wollen die Bundesländer
eigene Umsetzungsgesetze verabschieden. In Salzburg ist ein entsprechender Beschluss schon bei der nächsten
Landtagssitzung vorgesehen. "Bisher konnten wir die EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgrund der Blockade der
Opposition nicht vollständig umsetzen, weshalb Österreich weiterhin eine Verurteilung beim Europäischen
Gerichtshof droht. Mit der neuen Vorgehensweise hoffen wir, dies noch verhindern zu können", so Mitterlehner
abschließend. |