Forderungen der D-A-CH Konferenz
Wien (ömr) - Deutscher Musikrat, Österreichischer Musikrat und Schweizer Musikrat appellieren
anlässlich ihrer turnusmäßigen D-A-CH Jahresarbeitstagung 2011 an die nationalen Regierungen, die
UNESCO Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (im Folgenden: UNESCO-Konvention
Kulturelle Vielfalt) in kulturpolitisches Handeln umzusetzen, damit diese Konvention im Interesse der bildungskulturellen
Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und im Hinblick auf ihre Ziele Wirksamkeit entfalten kann und nicht
zu einer "Schubladenkonvention" verkümmert, die nicht adäquat gelebt wird.
1) Der Schutz und die Förderung Kultureller Vielfalt sind Querschnittsthemen, die in nahezu allen gesellschaftspolitischen
Bereichen auf die Tagesordnung gehören. Die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen sind aufgefordert,
im Sinne einer Vorbehaltsklausel alle politischen Themen auf die Anwendbarkeit der UNESCO-Konvention Kulturelle
Vielfalt genau zu prüfen und diese ggf. umgehend anzuwenden.
2) Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt umfasst:
- den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes b. den Schutz und die Förderung der zeitgenössischen
kulturellen Ausdrucksformen (einschließlich der populären Musik und der Jugendkulturen) c. den Schutz
und die Förderung der Kulturen anderer Länder im Sinne eines transkulturellen Dialogs.
- Die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen sind aufgefordert, die Gleichrangigkeit der drei
Grundsäulen der Konvention stärker als bisher in den Vordergrund ihrer politischen Arbeit zu stellen.
Dazu bedarf es begleitend einer offensiveren Öffentlichkeitsarbeit aller kultur- und bildungspolitischen Akteure
zu den Zielen und Umsetzungspotenzialen der Konvention.
3) Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht (siehe Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
Kulturelle Bildung ist ein zentraler Schlüssel für das Entdecken, den Erhalt und die Weiterentwicklung
kultureller Vielfalt. Wir fordern die nationalen und regionalen Parlamente auf, Rahmenbedingungen zu schaffen,
die insbesondere jedem Kind und Jugendlichen - unabhängig von Herkunft, Ethnie und Religion - den Zugang zu
einem qualifizierten und kontinuierlichen kulturellen Bildungsangebot eröffnen.
4) Die nationalen Regierungen sind aufgefordert, die nationalen Dachverbände der Zivilgesellschaft aus
dem Bildungs- und Kulturbereich bei der Erstellung der nationalen Zwischenberichte an die UNESCO im Jahr 2012 zum
Umsetzungsstand der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt zu beteiligen.
5) Die nationalen UNESCO-Kommissionen und die zivilgesellschaftlichen Dachverbände aus dem Bildungs- und
Kulturbereich sollen weiterhin partnerschaftlich bzw. intensiver als bisher in die Umsetzungsplanung der politischen
Akteure für die Ziele der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt einbezogen werden.
|