Parlament würdigt Erfolge von 15 Jahren Gewaltschutzarbeit
Wien (pk) - Um einen profunden Überblick über die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes und
die Gewaltschutzarbeit der letzten 15 Jahre zu ermöglichen, luden Nationalratspräsidentin Barbara Prammer
und die Frauensprecherinnen der Fraktionen am Nachmittag des 19.09. zu einer Veranstaltung ins Hohe Haus. Die hochkarätigen
Gäste, darunter auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, kamen
dabei nicht nur auf die Entwicklung diesbezüglicher Qualitätsstandards, sondern auch auf die zukünftigen
Aufgaben und Herausforderungen für erfolgreiche Gewaltschutzarbeit zu sprechen. Durch das Programm führte
Jochen Bendele (Kleine Zeitung).
Prammer: Gewaltschutz als persönliches Anliegen
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zeigte sich über das große Interesse, auf das die heutige
Veranstaltung gestoßen war, erfreut und merkte an, das Thema Gewaltschutz durchziehe ihre gesamte politische
Tätigkeit wie ein roter Faden: Als Vorsitzende des Linzer Frauenhauses sei sie schließlich schon vor
Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes mit der Frage konfrontiert gewesen, warum das Opfer und nicht der Täter
die Wohnung verlassen müsse, wenn es zu Gewalt im häuslichen Bereich gekommen ist. Vor 15 Jahren habe
man diesen unhaltbaren Zustand schließlich durch das Gewaltschutzgesetz grundlegend verändert. Dass
es auf Schiene gebracht werden konnte, wäre dabei nicht zuletzt auf die Initiativen der ehemaligen Frauenministerinnen
Johanna Dohnal und Helga Konrad zurückzuführen gewesen. In Kraft getreten sei es schließlich in
ihrer eigenen Amtszeit als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz, erinnerte Prammer.
Seitdem wären zahlreiche Staaten dem Beispiel Österreichs gefolgt und hätten ebenfalls Instrumente
zur Wegweisung von Tätern und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt implementiert.
Dass sich seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes 1996 Vieles bewegt habe, sei vor allem auch auf die wertvolle
Arbeit der Interventions- bzw. Gewaltschutzstellen zurückzuführen, stand für die Nationalratspräsidentin
fest: Die Kooperation von Polizei und Justiz mit Beratungsstellen habe sich dabei als wirksames "Geheimrezept"
erwiesen. Persönlich hoffe sie, dass Gewalt im öffentlichen Bereich abnehme, der soziale Nahbereich der
Opfer nicht über Anzeichen häuslicher Gewalt hinwegsehe und die betroffenen Frauen den Mut aufbringen,
sich zu wehren, schloss Prammer.
Heinisch-Hosek: Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt hat viele Gesichter, meinte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek: Die Palette reiche dabei von
sexueller Belästigung und Nötigung über Stalking bis hin zu verbaler und körperlicher Gewalt,
skizzierte sie. Um Opfer vor derartigen Attacken zu schützen, habe Österreich vor 15 Jahren das Gewaltschutzgesetz
verabschiedet und damit als kleines Land einen wichtigen Standard gesetzt. Gewalt im sozialen Nahbereich fielen
schließlich mehr Frauen zwischen 16 und 45 Jahren zum Opfer als Kriegen und Terrorismus, stellte Heinisch-Hosek
fest. Es gelte deshalb auch über Macht und Verteilungsgerechtigkeit zu sprechen und sicherzustellen, dass
Frauen sich aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit lösen können: Schließlich wäre ein
Ausbruch aus der Gewalt eher möglich, wenn man über ein eigenes Einkommen verfügte.
Seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes sei viel passiert: So habe sich etwa die Zahl jener Opfer, die Beratungsangebote
in Anspruch nehmen, verdreifacht. Das zeige, dass die bestehenden Instrumente gut genutzt werden, meinte die Frauenministerin.
Ihr besonderer Dank gelte deshalb jenen Menschen, die im Bereich des Gewaltschutzes und der Exekutive tätig
seien. Zuletzt kündigte die Frauenministerin an, in Kooperation mit der Bundesministerin für Inneres
eine Interventionsstelle für Betroffene von Zwangsverheiratungen ins Leben rufen zu wollen: Mit diesem Problem
habe man es schließlich zunehmend häufiger zu tun. Außerdem sei von Seiten ihres Ministeriums
eine Studie in Auftrag gegeben worden, die sich der Gruppe der Hoch-Risiko-Opfer annehme. Den im Opferschutz Tätigen
konnte Heinisch-Hosek unter anderem die Erhöhung des Budgets für Interventionsstellen um 3,5 % für
das Jahr 2012 zusichern.
Mikl-Leitner: Die Herzen nicht verschließen
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zeigte sich erfreut darüber, dass das heute zu feiernde Jubiläum
an jenem Ort begangen werden könne, an dem das Gewaltschutzgesetz vor 15 Jahren beschlossen worden ist. Dass
zu dieser Veranstaltung auch zahlreiche Männer erschienen sind, sei dabei ein besonders positives Zeichen.
Obgleich sich vieles verändert habe, würden Frauen und Kinder aber leider immer noch häufig Opfer
häuslicher Gewalt. Betroffene zu unterstützen sei angesichts ihrer Angst und Scham auch nicht immer einfach,
doch gelte es "die Herzen nicht zu verschließen" und entsprechende Verbesserungen herbeizuführen,
forderte Mikl-Leitner.
Dass Gewalt heute nicht mehr als Privatsache, sondern als Angelegenheit der Öffentlichkeit – und insbesondere
der Exekutive – wahrgenommen werde, führte die Innenministerin auf ein Umdenken zurück, das vor 15 Jahren
mit dem Gewaltschutzgesetz manifest geworden war. Die Implementierung des Wegweiserechts, die Möglichkeit
der Verhängung eines Betretungsverbots und die Kooperation von Polizei und Gewaltschutzzentren hätten
wesentlich zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beigetragen, betonte sie. Dass diese Instrumente zunehmend
häufiger in Anspruch genommen werden, wertete sie dabei als Bestätigung für das Greifen der entsprechenden
Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Unterstützung frauenbezogener Anliegen mahnte Mikl-Leitner aber auch
vom kommunalen Sektor ein.
Pilnacek: Gewaltschutzgesetz ist zum Leben erweckt worden
Christian Pilnacek (Bundesministerium für Justiz) hielt fest, auch Justizministerin Beatrix Karl, in deren
Vertretung er zur heutigen Veranstaltung gekommen war, sei in höchstem Maße an der Bekämpfung von
Gewalt interessiert. Das Gesetz, dessen Beschlussfassungsjubiläum man heute begehe, zeige, wie legistische
Maßnahmen die Praxis beeinflussen können: Schließlich sei es durch das Engagement aller Beteiligten
nicht nur Papier geblieben, sondern zum Leben erweckt worden. Man habe damit erreicht, Gewalt aus dem privaten
Bereich herauszuholen, sie sichtbar zu machen und ein neues Verständnis vom Einschreiten der Exekutive zu
implementieren, führte Pilnacek aus. Durch die beständige Beobachtung der Praxis, sei außerdem
eine stetige Verbesserung und Ausweitung der Standards gelungen. Damit habe der Gedanke des Gewaltschutzes schließlich
auch das Strafrecht erreicht, konstatierte Pilnacek: Mit dem Thema der heutigen Veranstaltung werde man sich aber
sicherlich auch in Zukunft eingehend zu beschäftigen haben.
Erfolge und Desiderate im Bereich Gewaltschutzarbeit
Albin Dearing (European Union Agency for Fundamental Rights, Wien) meinte, die heutige Zusammenkunft gleiche
einer "Geburtstagsparty": Dabei biete sich nicht nur die Möglichkeit, seinem Stolz über das
Erreichte Ausdruck zu verleihen, sondern auch Gelegenheit, auf die Entwicklungsphasen des Gesetzes zurückzublicken.
Schließlich hätte das österreichische Sicherheitspolizeigesetz lange Zeit über keine Bestimmungen
betreffend Wegweisung und Betretungsverbot für Täter verfügt. Die diesbezüglichen Instrumente
mussten deshalb erst formuliert werden. Seitdem sei vieles, wenngleich auch nicht alles, im Bereich des Gewaltschutzes
gelungen: Ein unerfülltes Desiderat bleibe die verstärkte Umsetzung von Projekten zum Schutz von Kindern
vor Gewalt.
Auch Rosa Logar (Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie) kam im Rahmen ihrer Wortmeldung auf Entwicklungen
und "Lücken" im Bereich der Gewaltschutzarbeit zu sprechen und zeigte sich davon überzeugt,
dass das Gesetz, dessen Beschlussjubiläum man heute begehe, zu einem der "wichtigsten Exportartikel Österreichs"
zähle. Kritisch äußerte sich die Mitbegründerin des Konzepts der Interventionsstellen dabei
zum mangelhaften Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die im sozialen Nahbereich Gewalt
erfahren haben: Hier gelte es entsprechende Schritte zu setzen und auch Bundesminister Reinhold Mitterlehner "ins
Boot zu holen". Angesichts der Tatsache, dass die finanzielle Absicherung für das einzige Anti-Gewalt-Training,
das internationalen Standards entspreche, nicht mehr gewährleistet sei, gelte ihre Besorgnis aber auch den
Tätern, stellte Logar fest. Augenmerk müsse man außerdem der Gruppe der besonders gefährdeten
Opfer, zu denen auch Migrantinnen zählten, schenken, forderte sie.
Gemeinsame Ziele und Vertrauen sind Basis erfolgreicher Kooperation
Erfolge der koordinierten Interventionspraxis gegen Gewalt standen im Zentrum des zweiten Veranstaltungsblocks,
in dessen Rahmen ExpertInnen aus den Bereichen NGOs, Exekutive und Justiz zu Wort kamen. Erst durch das Zusammenwirken
dieser drei Bereiche konnte das Gewaltschutzgesetz erfolgreich umgesetzt werden, so der Tenor der Vorträge.
Marina Sorgo (Gewaltschutzzentrum Steiermark) führte aus, dass die Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher
Institutionen seit Mitte der 1990er Jahre wesentliche Fortschritte im Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich
gebracht habe. Gewalt gegen Frauen habe früher als ein "typisches Frauenthema" gegolten, und auch
von Seiten der Frauenhäuser sei die "Einmischung" von männlich dominierten staatlichen Institutionen
nicht erwünscht gewesen. Das Gewaltschutzgesetz habe hier vieles geändert. Es seien gemeinsame Kooperationsziele
von staatlichen und nichtstaatlichen Organen gefunden worden, in der Zusammenarbeit sei ein gegenseitiges Vertrauen
der in den Institutionen tätigen Personen gewachsen. Problembereiche sah Sorgo weiterhin in der Einbindung
der Strafjustiz bestehen. Die nun bestehende Möglichkeit für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen,
ein Praktikum in Gewaltschutzzentren zu absolvieren, könne aber dazu beitragen, dass sich auf Seiten der Strafjustiz
ein neues Verständnis für die Probleme des Gewaltschutzes im sozialen Nahbereich herausbilde. Der Austausch
zwischen Gewaltschutzzentren und den Jugendwohlfahrtsbehörden sei ebenfalls nicht zufriedenstellend, konstatierte
Sorgo. Das liege daran, dass bei Gewalt gegen Kinder das Gewaltschutzgesetz keine Anwendung finde.
Rudolf Keplinger (Landeskriminalamt Oberösterreich) erinnerte daran, dass vor dem Gewaltschutzgesetz die Situation
bei Fällen häuslicher Gewalt sehr unbefriedigend war. Damals waren es stets die Opfer von Gewalt, welche
das vertraute häusliche Umfeld verlassen mussten. Die Anwendbarkeit von Wegweisung und Betretungsverboten
sei von der Exekutive erst mit Skepsis betrachtet worden. Es seien schließlich Organbefugnisse, die Präventivmaßnahmen
darstellten, die auf einer von den PolizistInnen vorzunehmenden Prognose über das bestehende Gefährdungspotenzial
basierten, und die weit in das Privatleben eingreifen. Unterdessen würden diese Instrumente aber als reguläre
Mittel polizeilicher Arbeit akzeptiert. Seit seiner Einführung sei 65.000 Mal ein Betretungsverbot ausgesprochen
worden. Wie viel an Gewalt dadurch verhindert worden sei, lasse sich zwar nicht quantifizieren, das Gesetz stelle
aber sicher eine qualitative Verbesserung dar. Das bedeute nicht, dass nicht weitere Verbesserungen möglich
seien, meinte Keplinger.
Franz Mohr (Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz) verwies auf
die rechtlichen Grundlagen des Gewaltschutzgesetzes. Die bereits im ABGB vorgesehene Möglichkeit der Justiz,
eine einstweilige Verfügung zum Schutz einer gefährdeten Partei auszusprechen, habe vor 1975 kaum jemals
Anwendung gefunden. Erst damals habe man begonnen, dieses Instrument auszubauen, seine Anwendung in der Praxis
aber sich aber als schwierig erwiesen, es sei der Justiz nicht möglich gewesen, einstweilige Verfügung
rasch genug umzusetzen, um wirksam gegen häusliche Gewalt vorgehen zu können. Trotz teilweise geäußerter
rechtstheoretischer Bedenken war es, wie die Praxis gezeigt habe, daher eine richtige Entscheidung, der Exekutive
die Möglichkeit der Wegweisung und der Verhängung eines Betretungsverbots zu geben.
Perspektiven der Frauensprecherinnen für die Gesetzgebung
Im Rahmen eines dritten Veranstaltungsblocks formulierten die Frauensprecherinnen aller im Parlament vertretenen
Parteien ihre Ziele und Forderungen in Hinblick auf eine auch zukünftig erfolgreiche Gewaltschutzarbeit.
Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich leitete diesen Teil der Beratungen mit
einem Hinweis auf die umfangreichen und detaillierten Reformvorschläge der Gewaltschutzzentren ein. Dabei
nannte sie die Verlängerung von Fristen und den Ausbau von Opferschutzeinrichtungen in Krankenhäusern.
Handlungsbedarf sah die Rednerin auch bei Maßnahmen gegen fortgesetzte Gewalthandlungen und beim Schutz der
Kinder. Kinder brauchen Prozessbegleitung, wenn sie zu Zeugen in Gewaltprozessen werden, sagte Schwarz-Schlöglmann
und warnte davor, im Zuge der "gemeinsamen Obsorge" ungleiche Machtverhältnisse einzuzementieren.
Migrantinnen, deren Aufenthalt in Österreich vom Ehemann abhänge, seien nicht ausreichend geschützt,
stellte Schwarz-Schlöglmann weiters fest und verlangte einen stärkeren Schutz der Privatsphäre von
Frauen, die zu Gewaltopfern werden. Außerdem sollte man Menschen, die im Gewaltschutz arbeiten, verstärkt
Schulungen anbieten.
Gisela Wurm (S): Anti-Gewalttrainings statt Haftstrafen für Täter
SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm unterstrich aus eigener Erinnerung die Beiträge der Parlamentarier zur
Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes sowohl im Ausschuss als auch im Plenum und hob die engagierte und tabubrechende
Rolle von Johanna Dohnal auf dem Weg zu diesem Best-practice-Gesetz für ganz Europa hervor. Die Abgeordnete
begrüßte insbesondere die Priorität für den Schutz der körperlichen Integrität des
Menschen gegenüber dem Schutz des Eigentums. Sie trat für Maßnahmen gegen fortgesetzte Gewaltausübung
ein und warb für "Anti-Gewalttrainings" als Alternative zu Haftstrafen nach dem Vorbild mancher
US-Gemeinden. Die Abgeordnete wies auf Partnergewalt gegen ältere Frauen hin und äußerte die Hoffnung
auf Fortschritte gegen Gewaltausübung auch auf europäischer Ebene.
Dorothea Schittenhelm (V): Über 10.000 missbrauchte Kinder pro Jahr!
ÖVP-Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm machte darauf aufmerksam, wie wichtig der Mut der Nachbarn, der
Ehefrauen und der Töchter beim Kampf gegen die häusliche Gewalt ist. Besonders betroffen zeigte sich
Schittenhelm von der sexuellen Gewalt an Kindern. "Mehr als 10.000 Kinder erleiden alljährlich sexuelle
Gewalt", klagte die Rednerin und nannte e einen Fehler, den Jugendgerichtshof abzuschaffen. Wichtig sei es,
die Anwendung physischer und psychischer Gewalt in den Familien so früh wie möglich zu erkennen. Denn
die Kinder schlagender Väter fallen oft durch Gewalt gegen Spielkameraden auf und schlagen später auch
ihre Partner. Es gelte, Männer, die ihre Frauen schlagen, gesellschaftlich zu ächten, sagte Dorothea
Schittenhelm und würdigte die psychologische Kompetenz der PolizistInnen bei ihrem Einsatz gegen die Gewalt
an Frauen und Kindern.
Carmen Gartelgruber (F) für Straftatbestand "Zwangsehe"
Carmen Gartelgruber, Frauensprecherin der Freiheitlichen Fraktion, schloss sich dem Appell ihrer Vorrednern an
und rief auch die Männer auf, sich noch stärker in den Kampf gegen die Gewalt einzubringen. "Wir
alle müssen massiv gegen Gewalt gegen Kinder tätig werden, wir müssen zu Schutzengeln für die
Kinder werden", sagte Gartelgruber. "Wir müssen Kinder vor Gewalt bewahren, aber auch davor, zu
Zeugen von Gewaltausübung zu werden". Verbesserungsbedarf sah die Abgeordnete beim Schutz der Kinder
vor sexueller Gewalt und vor Pädophilen, an dieser Stelle sei auch mehr Aufklärung gefragt und strengere
Strafen für die Täter notwendig. Die Rückfallquoten bei Kindesmissbrauch seien zu erheben, forderte
Gartelgruber, die auch verlangte, die Opferrechte zu stärken und das Missverhältnis zwischen Opferhilfe
und Bewährungshilfe zu überwinden. MigrantInnen will Carmen Gartelgruber durch einen neuen Straftatbestand
"Zwangsehe" schützen.
Martina Wurzer (G): Gleichen Schutz für alle Frauen in Österreich
Für Martina Wurzer, Frauensprecherin der Grünen Wien, waren noch mehr Anstrengung bei der Umsetzung des
guten Gewaltschutzgesetzes notwendig. Dazu sollen eine bessere Datenerfassung, eine schonende und rasche Beweissicherung,
beispielsweise bei KO-Tropfen, und die Möglichkeit auf anonymisierte Untersuchungen kommen. Auch Wurzer trat
für ein Recht der Kinder auf Prozessbegleitung ein, und verlangte dafür mehr finanzielle Mittel. Die
besondere Situation der MigrantInnen erfordere eigene Aufenthaltstitel bei Familiennachzug – denn Gewaltschutz
müssen alle Frauen in Österreich in Anspruch nehmen können, schloss Martina Wurzer.
Martina Schenk (B): Kinder brauchen besseren Schutz vor Gewalt
BZÖ-Frauensprecherin Martina Schenk würdigte die Polizeiarbeit bei der Umsetzung des Gesetzes und erinnerte
an die Vorreiterrolle ihrer Partei beim Kinderschutz. Auch sie verlangte höhere Strafen bei Kindesmisshandlung
und Vernachlässigung und mehr Schutz der Kinder gegen Mobbing. Abgeordnete Schenk machte auch darauf aufmerksam,
dass geschlagene und missbrauchte Kinder häufig auch selbst zur Gewalt neigen und sah darin ein zusätzliches
Motiv, Kinder noch besser als bisher vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Schließlich drängte
Schenk auf Fortschritte bei der Bereitstellung einer Notwohnung für Zwangsverheiratete und schlug vor, den
Mitteleinsatz bei der Beratung durch die Einrichtung von Kompetenzzentren zur gemeinsamen Betreuung von Frauen
und Kindern zu verbessern. |