Kampf gegen häusliche Gewalt muss weitergeführt werden   

erstellt am
20. 09. 11

Parlament würdigt Erfolge von 15 Jahren Gewaltschutzarbeit
Wien (pk) - Um einen profunden Überblick über die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes und die Gewaltschutzarbeit der letzten 15 Jahre zu ermöglichen, luden Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und die Frauensprecherinnen der Fraktionen am Nachmittag des 19.09. zu einer Veranstaltung ins Hohe Haus. Die hochkarätigen Gäste, darunter auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, kamen dabei nicht nur auf die Entwicklung diesbezüglicher Qualitätsstandards, sondern auch auf die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen für erfolgreiche Gewaltschutzarbeit zu sprechen. Durch das Programm führte Jochen Bendele (Kleine Zeitung).

Prammer: Gewaltschutz als persönliches Anliegen
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zeigte sich über das große Interesse, auf das die heutige Veranstaltung gestoßen war, erfreut und merkte an, das Thema Gewaltschutz durchziehe ihre gesamte politische Tätigkeit wie ein roter Faden: Als Vorsitzende des Linzer Frauenhauses sei sie schließlich schon vor Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes mit der Frage konfrontiert gewesen, warum das Opfer und nicht der Täter die Wohnung verlassen müsse, wenn es zu Gewalt im häuslichen Bereich gekommen ist. Vor 15 Jahren habe man diesen unhaltbaren Zustand schließlich durch das Gewaltschutzgesetz grundlegend verändert. Dass es auf Schiene gebracht werden konnte, wäre dabei nicht zuletzt auf die Initiativen der ehemaligen Frauenministerinnen Johanna Dohnal und Helga Konrad zurückzuführen gewesen. In Kraft getreten sei es schließlich in ihrer eigenen Amtszeit als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz, erinnerte Prammer. Seitdem wären zahlreiche Staaten dem Beispiel Österreichs gefolgt und hätten ebenfalls Instrumente zur Wegweisung von Tätern und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt implementiert.

Dass sich seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes 1996 Vieles bewegt habe, sei vor allem auch auf die wertvolle Arbeit der Interventions- bzw. Gewaltschutzstellen zurückzuführen, stand für die Nationalratspräsidentin fest: Die Kooperation von Polizei und Justiz mit Beratungsstellen habe sich dabei als wirksames "Geheimrezept" erwiesen. Persönlich hoffe sie, dass Gewalt im öffentlichen Bereich abnehme, der soziale Nahbereich der Opfer nicht über Anzeichen häuslicher Gewalt hinwegsehe und die betroffenen Frauen den Mut aufbringen, sich zu wehren, schloss Prammer.

Heinisch-Hosek: Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt hat viele Gesichter, meinte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek: Die Palette reiche dabei von sexueller Belästigung und Nötigung über Stalking bis hin zu verbaler und körperlicher Gewalt, skizzierte sie. Um Opfer vor derartigen Attacken zu schützen, habe Österreich vor 15 Jahren das Gewaltschutzgesetz verabschiedet und damit als kleines Land einen wichtigen Standard gesetzt. Gewalt im sozialen Nahbereich fielen schließlich mehr Frauen zwischen 16 und 45 Jahren zum Opfer als Kriegen und Terrorismus, stellte Heinisch-Hosek fest. Es gelte deshalb auch über Macht und Verteilungsgerechtigkeit zu sprechen und sicherzustellen, dass Frauen sich aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit lösen können: Schließlich wäre ein Ausbruch aus der Gewalt eher möglich, wenn man über ein eigenes Einkommen verfügte.

Seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes sei viel passiert: So habe sich etwa die Zahl jener Opfer, die Beratungsangebote in Anspruch nehmen, verdreifacht. Das zeige, dass die bestehenden Instrumente gut genutzt werden, meinte die Frauenministerin. Ihr besonderer Dank gelte deshalb jenen Menschen, die im Bereich des Gewaltschutzes und der Exekutive tätig seien. Zuletzt kündigte die Frauenministerin an, in Kooperation mit der Bundesministerin für Inneres eine Interventionsstelle für Betroffene von Zwangsverheiratungen ins Leben rufen zu wollen: Mit diesem Problem habe man es schließlich zunehmend häufiger zu tun. Außerdem sei von Seiten ihres Ministeriums eine Studie in Auftrag gegeben worden, die sich der Gruppe der Hoch-Risiko-Opfer annehme. Den im Opferschutz Tätigen konnte Heinisch-Hosek unter anderem die Erhöhung des Budgets für Interventionsstellen um 3,5 % für das Jahr 2012 zusichern.

Mikl-Leitner: Die Herzen nicht verschließen
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zeigte sich erfreut darüber, dass das heute zu feiernde Jubiläum an jenem Ort begangen werden könne, an dem das Gewaltschutzgesetz vor 15 Jahren beschlossen worden ist. Dass zu dieser Veranstaltung auch zahlreiche Männer erschienen sind, sei dabei ein besonders positives Zeichen. Obgleich sich vieles verändert habe, würden Frauen und Kinder aber leider immer noch häufig Opfer häuslicher Gewalt. Betroffene zu unterstützen sei angesichts ihrer Angst und Scham auch nicht immer einfach, doch gelte es "die Herzen nicht zu verschließen" und entsprechende Verbesserungen herbeizuführen, forderte Mikl-Leitner.

Dass Gewalt heute nicht mehr als Privatsache, sondern als Angelegenheit der Öffentlichkeit – und insbesondere der Exekutive – wahrgenommen werde, führte die Innenministerin auf ein Umdenken zurück, das vor 15 Jahren mit dem Gewaltschutzgesetz manifest geworden war. Die Implementierung des Wegweiserechts, die Möglichkeit der Verhängung eines Betretungsverbots und die Kooperation von Polizei und Gewaltschutzzentren hätten wesentlich zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beigetragen, betonte sie. Dass diese Instrumente zunehmend häufiger in Anspruch genommen werden, wertete sie dabei als Bestätigung für das Greifen der entsprechenden Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Unterstützung frauenbezogener Anliegen mahnte Mikl-Leitner aber auch vom kommunalen Sektor ein.

Pilnacek: Gewaltschutzgesetz ist zum Leben erweckt worden
Christian Pilnacek (Bundesministerium für Justiz) hielt fest, auch Justizministerin Beatrix Karl, in deren Vertretung er zur heutigen Veranstaltung gekommen war, sei in höchstem Maße an der Bekämpfung von Gewalt interessiert. Das Gesetz, dessen Beschlussfassungsjubiläum man heute begehe, zeige, wie legistische Maßnahmen die Praxis beeinflussen können: Schließlich sei es durch das Engagement aller Beteiligten nicht nur Papier geblieben, sondern zum Leben erweckt worden. Man habe damit erreicht, Gewalt aus dem privaten Bereich herauszuholen, sie sichtbar zu machen und ein neues Verständnis vom Einschreiten der Exekutive zu implementieren, führte Pilnacek aus. Durch die beständige Beobachtung der Praxis, sei außerdem eine stetige Verbesserung und Ausweitung der Standards gelungen. Damit habe der Gedanke des Gewaltschutzes schließlich auch das Strafrecht erreicht, konstatierte Pilnacek: Mit dem Thema der heutigen Veranstaltung werde man sich aber sicherlich auch in Zukunft eingehend zu beschäftigen haben.

Erfolge und Desiderate im Bereich Gewaltschutzarbeit
Albin Dearing (European Union Agency for Fundamental Rights, Wien) meinte, die heutige Zusammenkunft gleiche einer "Geburtstagsparty": Dabei biete sich nicht nur die Möglichkeit, seinem Stolz über das Erreichte Ausdruck zu verleihen, sondern auch Gelegenheit, auf die Entwicklungsphasen des Gesetzes zurückzublicken. Schließlich hätte das österreichische Sicherheitspolizeigesetz lange Zeit über keine Bestimmungen betreffend Wegweisung und Betretungsverbot für Täter verfügt. Die diesbezüglichen Instrumente mussten deshalb erst formuliert werden. Seitdem sei vieles, wenngleich auch nicht alles, im Bereich des Gewaltschutzes gelungen: Ein unerfülltes Desiderat bleibe die verstärkte Umsetzung von Projekten zum Schutz von Kindern vor Gewalt.

Auch Rosa Logar (Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie) kam im Rahmen ihrer Wortmeldung auf Entwicklungen und "Lücken" im Bereich der Gewaltschutzarbeit zu sprechen und zeigte sich davon überzeugt, dass das Gesetz, dessen Beschlussjubiläum man heute begehe, zu einem der "wichtigsten Exportartikel Österreichs" zähle. Kritisch äußerte sich die Mitbegründerin des Konzepts der Interventionsstellen dabei zum mangelhaften Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die im sozialen Nahbereich Gewalt erfahren haben: Hier gelte es entsprechende Schritte zu setzen und auch Bundesminister Reinhold Mitterlehner "ins Boot zu holen". Angesichts der Tatsache, dass die finanzielle Absicherung für das einzige Anti-Gewalt-Training, das internationalen Standards entspreche, nicht mehr gewährleistet sei, gelte ihre Besorgnis aber auch den Tätern, stellte Logar fest. Augenmerk müsse man außerdem der Gruppe der besonders gefährdeten Opfer, zu denen auch Migrantinnen zählten, schenken, forderte sie.

Gemeinsame Ziele und Vertrauen sind Basis erfolgreicher Kooperation
Erfolge der koordinierten Interventionspraxis gegen Gewalt standen im Zentrum des zweiten Veranstaltungsblocks, in dessen Rahmen ExpertInnen aus den Bereichen NGOs, Exekutive und Justiz zu Wort kamen. Erst durch das Zusammenwirken dieser drei Bereiche konnte das Gewaltschutzgesetz erfolgreich umgesetzt werden, so der Tenor der Vorträge.

Marina Sorgo (Gewaltschutzzentrum Steiermark) führte aus, dass die Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen seit Mitte der 1990er Jahre wesentliche Fortschritte im Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich gebracht habe. Gewalt gegen Frauen habe früher als ein "typisches Frauenthema" gegolten, und auch von Seiten der Frauenhäuser sei die "Einmischung" von männlich dominierten staatlichen Institutionen nicht erwünscht gewesen. Das Gewaltschutzgesetz habe hier vieles geändert. Es seien gemeinsame Kooperationsziele von staatlichen und nichtstaatlichen Organen gefunden worden, in der Zusammenarbeit sei ein gegenseitiges Vertrauen der in den Institutionen tätigen Personen gewachsen. Problembereiche sah Sorgo weiterhin in der Einbindung der Strafjustiz bestehen. Die nun bestehende Möglichkeit für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen, ein Praktikum in Gewaltschutzzentren zu absolvieren, könne aber dazu beitragen, dass sich auf Seiten der Strafjustiz ein neues Verständnis für die Probleme des Gewaltschutzes im sozialen Nahbereich herausbilde. Der Austausch zwischen Gewaltschutzzentren und den Jugendwohlfahrtsbehörden sei ebenfalls nicht zufriedenstellend, konstatierte Sorgo. Das liege daran, dass bei Gewalt gegen Kinder das Gewaltschutzgesetz keine Anwendung finde.

Rudolf Keplinger (Landeskriminalamt Oberösterreich) erinnerte daran, dass vor dem Gewaltschutzgesetz die Situation bei Fällen häuslicher Gewalt sehr unbefriedigend war. Damals waren es stets die Opfer von Gewalt, welche das vertraute häusliche Umfeld verlassen mussten. Die Anwendbarkeit von Wegweisung und Betretungsverboten sei von der Exekutive erst mit Skepsis betrachtet worden. Es seien schließlich Organbefugnisse, die Präventivmaßnahmen darstellten, die auf einer von den PolizistInnen vorzunehmenden Prognose über das bestehende Gefährdungspotenzial basierten, und die weit in das Privatleben eingreifen. Unterdessen würden diese Instrumente aber als reguläre Mittel polizeilicher Arbeit akzeptiert. Seit seiner Einführung sei 65.000 Mal ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Wie viel an Gewalt dadurch verhindert worden sei, lasse sich zwar nicht quantifizieren, das Gesetz stelle aber sicher eine qualitative Verbesserung dar. Das bedeute nicht, dass nicht weitere Verbesserungen möglich seien, meinte Keplinger.

Franz Mohr (Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz) verwies auf die rechtlichen Grundlagen des Gewaltschutzgesetzes. Die bereits im ABGB vorgesehene Möglichkeit der Justiz, eine einstweilige Verfügung zum Schutz einer gefährdeten Partei auszusprechen, habe vor 1975 kaum jemals Anwendung gefunden. Erst damals habe man begonnen, dieses Instrument auszubauen, seine Anwendung in der Praxis aber sich aber als schwierig erwiesen, es sei der Justiz nicht möglich gewesen, einstweilige Verfügung rasch genug umzusetzen, um wirksam gegen häusliche Gewalt vorgehen zu können. Trotz teilweise geäußerter rechtstheoretischer Bedenken war es, wie die Praxis gezeigt habe, daher eine richtige Entscheidung, der Exekutive die Möglichkeit der Wegweisung und der Verhängung eines Betretungsverbots zu geben.

Perspektiven der Frauensprecherinnen für die Gesetzgebung
Im Rahmen eines dritten Veranstaltungsblocks formulierten die Frauensprecherinnen aller im Parlament vertretenen Parteien ihre Ziele und Forderungen in Hinblick auf eine auch zukünftig erfolgreiche Gewaltschutzarbeit.

Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich leitete diesen Teil der Beratungen mit einem Hinweis auf die umfangreichen und detaillierten Reformvorschläge der Gewaltschutzzentren ein. Dabei nannte sie die Verlängerung von Fristen und den Ausbau von Opferschutzeinrichtungen in Krankenhäusern. Handlungsbedarf sah die Rednerin auch bei Maßnahmen gegen fortgesetzte Gewalthandlungen und beim Schutz der Kinder. Kinder brauchen Prozessbegleitung, wenn sie zu Zeugen in Gewaltprozessen werden, sagte Schwarz-Schlöglmann und warnte davor, im Zuge der "gemeinsamen Obsorge" ungleiche Machtverhältnisse einzuzementieren. Migrantinnen, deren Aufenthalt in Österreich vom Ehemann abhänge, seien nicht ausreichend geschützt, stellte Schwarz-Schlöglmann weiters fest und verlangte einen stärkeren Schutz der Privatsphäre von Frauen, die zu Gewaltopfern werden. Außerdem sollte man Menschen, die im Gewaltschutz arbeiten, verstärkt Schulungen anbieten.

Gisela Wurm (S): Anti-Gewalttrainings statt Haftstrafen für Täter
SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm unterstrich aus eigener Erinnerung die Beiträge der Parlamentarier zur Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes sowohl im Ausschuss als auch im Plenum und hob die engagierte und tabubrechende Rolle von Johanna Dohnal auf dem Weg zu diesem Best-practice-Gesetz für ganz Europa hervor. Die Abgeordnete begrüßte insbesondere die Priorität für den Schutz der körperlichen Integrität des Menschen gegenüber dem Schutz des Eigentums. Sie trat für Maßnahmen gegen fortgesetzte Gewaltausübung ein und warb für "Anti-Gewalttrainings" als Alternative zu Haftstrafen nach dem Vorbild mancher US-Gemeinden. Die Abgeordnete wies auf Partnergewalt gegen ältere Frauen hin und äußerte die Hoffnung auf Fortschritte gegen Gewaltausübung auch auf europäischer Ebene.

Dorothea Schittenhelm (V): Über 10.000 missbrauchte Kinder pro Jahr!
ÖVP-Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm machte darauf aufmerksam, wie wichtig der Mut der Nachbarn, der Ehefrauen und der Töchter beim Kampf gegen die häusliche Gewalt ist. Besonders betroffen zeigte sich Schittenhelm von der sexuellen Gewalt an Kindern. "Mehr als 10.000 Kinder erleiden alljährlich sexuelle Gewalt", klagte die Rednerin und nannte e einen Fehler, den Jugendgerichtshof abzuschaffen. Wichtig sei es, die Anwendung physischer und psychischer Gewalt in den Familien so früh wie möglich zu erkennen. Denn die Kinder schlagender Väter fallen oft durch Gewalt gegen Spielkameraden auf und schlagen später auch ihre Partner. Es gelte, Männer, die ihre Frauen schlagen, gesellschaftlich zu ächten, sagte Dorothea Schittenhelm und würdigte die psychologische Kompetenz der PolizistInnen bei ihrem Einsatz gegen die Gewalt an Frauen und Kindern.

Carmen Gartelgruber (F) für Straftatbestand "Zwangsehe"
Carmen Gartelgruber, Frauensprecherin der Freiheitlichen Fraktion, schloss sich dem Appell ihrer Vorrednern an und rief auch die Männer auf, sich noch stärker in den Kampf gegen die Gewalt einzubringen. "Wir alle müssen massiv gegen Gewalt gegen Kinder tätig werden, wir müssen zu Schutzengeln für die Kinder werden", sagte Gartelgruber. "Wir müssen Kinder vor Gewalt bewahren, aber auch davor, zu Zeugen von Gewaltausübung zu werden". Verbesserungsbedarf sah die Abgeordnete beim Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt und vor Pädophilen, an dieser Stelle sei auch mehr Aufklärung gefragt und strengere Strafen für die Täter notwendig. Die Rückfallquoten bei Kindesmissbrauch seien zu erheben, forderte Gartelgruber, die auch verlangte, die Opferrechte zu stärken und das Missverhältnis zwischen Opferhilfe und Bewährungshilfe zu überwinden. MigrantInnen will Carmen Gartelgruber durch einen neuen Straftatbestand "Zwangsehe" schützen.

Martina Wurzer (G): Gleichen Schutz für alle Frauen in Österreich
Für Martina Wurzer, Frauensprecherin der Grünen Wien, waren noch mehr Anstrengung bei der Umsetzung des guten Gewaltschutzgesetzes notwendig. Dazu sollen eine bessere Datenerfassung, eine schonende und rasche Beweissicherung, beispielsweise bei KO-Tropfen, und die Möglichkeit auf anonymisierte Untersuchungen kommen. Auch Wurzer trat für ein Recht der Kinder auf Prozessbegleitung ein, und verlangte dafür mehr finanzielle Mittel. Die besondere Situation der MigrantInnen erfordere eigene Aufenthaltstitel bei Familiennachzug – denn Gewaltschutz müssen alle Frauen in Österreich in Anspruch nehmen können, schloss Martina Wurzer.

Martina Schenk (B): Kinder brauchen besseren Schutz vor Gewalt
BZÖ-Frauensprecherin Martina Schenk würdigte die Polizeiarbeit bei der Umsetzung des Gesetzes und erinnerte an die Vorreiterrolle ihrer Partei beim Kinderschutz. Auch sie verlangte höhere Strafen bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung und mehr Schutz der Kinder gegen Mobbing. Abgeordnete Schenk machte auch darauf aufmerksam, dass geschlagene und missbrauchte Kinder häufig auch selbst zur Gewalt neigen und sah darin ein zusätzliches Motiv, Kinder noch besser als bisher vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Schließlich drängte Schenk auf Fortschritte bei der Bereitstellung einer Notwohnung für Zwangsverheiratete und schlug vor, den Mitteleinsatz bei der Beratung durch die Einrichtung von Kompetenzzentren zur gemeinsamen Betreuung von Frauen und Kindern zu verbessern.
     
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