Brenner: Corporate Governance-Kodex für verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung
in Landesgesellschaften
Salzburg (lk) - Das Land Salzburg ist derzeit an 30 Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt. Die
Bandbreite der Beteiligungen ist umfassend: Sie reicht von Infrastruktur-Unternehmen wie der Salzburg AG und dem
Salzburger Flughafen über die Wohnbaugesellschaft GSWB, das Messezentrum Salzburg bis zu den Salzburger Landeskliniken
(SALK), der Untersbergbahn und dem Salzburg Zoo.
"Die Landesunternehmen agieren wirtschaftlich selbstständig und treffen nur die grundlegenden strategischen
Entscheidungen in Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Was allerdings bisher gefehlt hat, sind eine allgemeine
Definition und Festlegung der Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat
und Eigentümern, wie sie Corporate Governance-Kodizes üblicherweise beinhalten", so Landesfinanzreferent
Brenner als für die Landes-Beteiligungen zuständiges Regierungsmitglied. Die Zauberformel bleibt für
Brenner auch weiterhin: Operative Eigenständigkeit und gemeinsame strategische Perspektiven. "Dies bestätigt
auch die hervorragende wirtschaftliche Entwicklung der Landesunternehmen in den vergangenen Jahren", so Brenner.
Seit einigen Jahren gibt es in Österreich und in ganz Europa so genannte Corporate Governance-Kodizes, die
sich an große private börsennotierte Unternehmen richten, in Österreich beispielsweise den Österreichischen
Corporate Governance-Kodex. Darin sind Rahmenbedingungen für das Zusammenwirken von Management, Aufsichtsrat
und Aktionären definieren und Vorschriften für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Was
bisher in Österreich gefehlt hat, ist ein spezieller Public Corporate Governance Kodex für Unternehmen
und Betriebe, die überwiegend im öffentlichen Eigentum stehen und nicht an der Börse notieren. Nicht
zuletzt deshalb hat vor gut einem Jahr der Salzburger Landtag die Landesregierung beauftragt, einen solchen Public
Corporate Governance Kodex für jene Unternehmen zu erstellen, an denen das Land beteiligt ist.
"Die Salzburg AG etwa hat innerhalb ihrer ersten zehn Bestandjahre Umsatz und Eigenkapitalrentabilität
verdreifacht, die GSWB wiederum hat ihre Bauleistung auf Rekordniveau gesteigert und verfügt über eine
hervorragende Eigenkapitalstruktur. Und die SALK realisieren schrittweise den Masterplan mit Investitionen von
mehreren 100 Millionen Euro", so Brenner.
Diese Erfolgsgeschichte der Salzburger Landesunternehmen soll natürlich auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Brenner: "Dazu braucht es das richtige Management, gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und natürlich
auch die richtigen Rahmenbedingungen für das Zusammenwirken von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und
Eigentümern." Genau diese Rahmenbedingungen sollen nun durch einen "Land Salzburg Corporate Governance-Kodex"
(SCGK) klar und transparent geregelt werden. Den Entwurf dazu wird Brenner in einem nächsten Schritt der Landesregierung
daher zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. "Bisher gab es zwar diverse Einzelregelungen in Gesellschaftsverträgen,
Geschäftsordnungen oder Manager-Zielvereinbarungen, aber eben keine allgemeine Definition und Festlegung der
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigentümern.
Es gab keine allgemein gültigen Generalnormen für verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung.
Mit dem Land Salzburg Corporate Governance-Kodex werden wir erstmals ein derartiges für die Landesunternehmen
verbindliches Regelwerk vorlegen", erklärte der Landeshauptmann-Stellvertreter
Neuland innerhalb Österreichs
"Dieser Landtags-Auftrag hat sich als überaus herausfordernd erwiesen", so Brenner. "Denn in
Österreich gibt es derzeit keinen vergleichbaren, speziell auf das Beteiligungsmanagement an öffentlichen
Unternehmen abgestimmten Public Corporate Governance Kodex." Aus diesem Grund musste ein eigenständiger
Kodex entwickelt werden. "Hier hat das Bundesland Salzburg österreichweites Neuland betreten. Einen solchen
Kodex für die öffentliche Hand gibt es bislang in keinem österreichischen Bundesland und in keiner
anderen Gebietskörperschaft", so Brenner.
Vorbild für die Experten des Landes, die an diesem Entwurf des SCGK mehr als ein Dreivierteljahr gearbeitet
haben, waren ähnliche Public Corporate Governance-Kodizes in Deutschland: So beispielsweise der "Berliner
Corporate Governance-Kodex", der "Hamburger Corporate Governance-Kodex" oder der "Corporate
Governance-Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg". Mit der Erstellung des Entwurfs wurde
Hofrätin Mag. Ingeborg Wachs, in der Finanzabteilung des Landes seit langem für das Beteiligungsmanagement
verantwortlich, beauftragt. Gemeinsam mit weiteren Experten des Amtes, externen Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten
und Notaren wurde jener Entwurf fertig gestellt.
Dieser SCGK ist ein umfassendes Regelwerk, das sich mit der Unternehmenssteuerung und dem Beteiligungscontrolling
befasst und zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz vorsieht. Darüber hinaus enthält der
SCGK Vorgaben für eine optimale Zusammenarbeit von Geschäftsführung, Aufsichtsorgan und Gesellschaftern,
die sich einerseits am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft, aber auch am Gemeinwohl orientieren.
"Dieser Kodex wird künftig in allen Gesellschaften, an denen das Land mehr als 50 Prozent der Anteile
hält, angewendet werden. Auch bei jenen Unternehmen, an denen das Land zwischen 25 und 50 Prozent hält,
werden wir uns bemühen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, so dass auch hier der Kodex Gültigkeit
hat. Der SCGK enthält eine Vielzahl von Muss- oder Soll-Vorschriften, die sich an die Geschäftsführung
und die Aufsichtsorgane von Beteiligungsgesellschaften richten", berichtete Brenner.
Kodex bringt Gehaltstransparenz
Der SCGK bringt eine umfassende Gehaltstransparenz: Demnach haben alle neuen Dienstverträge von Geschäftsführern
die Bestimmung zu enthalten, dass das jeweilige Geschäftsführungsmitglied mit einer Gehaltsoffenlegung
einverstanden ist. Hinsichtlich der Unternehmens-Aufsicht regelt der SCGK unter anderem, dass auch etwaige Aufsichtsrats-Vergütungen
zu veröffentlichen sind. Regierungsmitglieder, denen eine Aufsichtsrats-Vergütung zusteht, haben diese
– wie die bisherige Praxis – an das Land zu refundieren. Der Frauen-Anteil in Aufsichtsräten soll kontinuierlich
gesteigert werden.
"Worum es uns gegangen ist: Mehr Transparenz, klare Regelungen der Kontrolle und nachvollziehbare Vorgaben
der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Eigentümer und den einzelnen Unternehmen. Letztlich geht
es auch um eine Nachvollziehbarkeit dieser Kooperation nach außen", erklärte Mag. Brenner. |