Mehr Transparenz, Offenheit und Kontrolle für Landesunternehmen   

erstellt am
30. 09. 11

Brenner: Corporate Governance-Kodex für verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung in Landesgesellschaften
Salzburg (lk) - Das Land Salzburg ist derzeit an 30 Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt. Die Bandbreite der Beteiligungen ist umfassend: Sie reicht von Infrastruktur-Unternehmen wie der Salzburg AG und dem Salzburger Flughafen über die Wohnbaugesellschaft GSWB, das Messezentrum Salzburg bis zu den Salzburger Landeskliniken (SALK), der Untersbergbahn und dem Salzburg Zoo.

"Die Landesunternehmen agieren wirtschaftlich selbstständig und treffen nur die grundlegenden strategischen Entscheidungen in Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Was allerdings bisher gefehlt hat, sind eine allgemeine Definition und Festlegung der Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigentümern, wie sie Corporate Governance-Kodizes üblicherweise beinhalten", so Landesfinanzreferent Brenner als für die Landes-Beteiligungen zuständiges Regierungsmitglied. Die Zauberformel bleibt für Brenner auch weiterhin: Operative Eigenständigkeit und gemeinsame strategische Perspektiven. "Dies bestätigt auch die hervorragende wirtschaftliche Entwicklung der Landesunternehmen in den vergangenen Jahren", so Brenner.

Seit einigen Jahren gibt es in Österreich und in ganz Europa so genannte Corporate Governance-Kodizes, die sich an große private börsennotierte Unternehmen richten, in Österreich beispielsweise den Österreichischen Corporate Governance-Kodex. Darin sind Rahmenbedingungen für das Zusammenwirken von Management, Aufsichtsrat und Aktionären definieren und Vorschriften für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Was bisher in Österreich gefehlt hat, ist ein spezieller Public Corporate Governance Kodex für Unternehmen und Betriebe, die überwiegend im öffentlichen Eigentum stehen und nicht an der Börse notieren. Nicht zuletzt deshalb hat vor gut einem Jahr der Salzburger Landtag die Landesregierung beauftragt, einen solchen Public Corporate Governance Kodex für jene Unternehmen zu erstellen, an denen das Land beteiligt ist.

"Die Salzburg AG etwa hat innerhalb ihrer ersten zehn Bestandjahre Umsatz und Eigenkapitalrentabilität verdreifacht, die GSWB wiederum hat ihre Bauleistung auf Rekordniveau gesteigert und verfügt über eine hervorragende Eigenkapitalstruktur. Und die SALK realisieren schrittweise den Masterplan mit Investitionen von mehreren 100 Millionen Euro", so Brenner.

Diese Erfolgsgeschichte der Salzburger Landesunternehmen soll natürlich auch in Zukunft fortgesetzt werden. Brenner: "Dazu braucht es das richtige Management, gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und natürlich auch die richtigen Rahmenbedingungen für das Zusammenwirken von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigentümern." Genau diese Rahmenbedingungen sollen nun durch einen "Land Salzburg Corporate Governance-Kodex" (SCGK) klar und transparent geregelt werden. Den Entwurf dazu wird Brenner in einem nächsten Schritt der Landesregierung daher zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. "Bisher gab es zwar diverse Einzelregelungen in Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen oder Manager-Zielvereinbarungen, aber eben keine allgemeine Definition und Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigentümern. Es gab keine allgemein gültigen Generalnormen für verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Mit dem Land Salzburg Corporate Governance-Kodex werden wir erstmals ein derartiges für die Landesunternehmen verbindliches Regelwerk vorlegen", erklärte der Landeshauptmann-Stellvertreter

Neuland innerhalb Österreichs
"Dieser Landtags-Auftrag hat sich als überaus herausfordernd erwiesen", so Brenner. "Denn in Österreich gibt es derzeit keinen vergleichbaren, speziell auf das Beteiligungsmanagement an öffentlichen Unternehmen abgestimmten Public Corporate Governance Kodex." Aus diesem Grund musste ein eigenständiger Kodex entwickelt werden. "Hier hat das Bundesland Salzburg österreichweites Neuland betreten. Einen solchen Kodex für die öffentliche Hand gibt es bislang in keinem österreichischen Bundesland und in keiner anderen Gebietskörperschaft", so Brenner.

Vorbild für die Experten des Landes, die an diesem Entwurf des SCGK mehr als ein Dreivierteljahr gearbeitet haben, waren ähnliche Public Corporate Governance-Kodizes in Deutschland: So beispielsweise der "Berliner Corporate Governance-Kodex", der "Hamburger Corporate Governance-Kodex" oder der "Corporate Governance-Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg". Mit der Erstellung des Entwurfs wurde Hofrätin Mag. Ingeborg Wachs, in der Finanzabteilung des Landes seit langem für das Beteiligungsmanagement verantwortlich, beauftragt. Gemeinsam mit weiteren Experten des Amtes, externen Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Notaren wurde jener Entwurf fertig gestellt.

Dieser SCGK ist ein umfassendes Regelwerk, das sich mit der Unternehmenssteuerung und dem Beteiligungscontrolling befasst und zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz vorsieht. Darüber hinaus enthält der SCGK Vorgaben für eine optimale Zusammenarbeit von Geschäftsführung, Aufsichtsorgan und Gesellschaftern, die sich einerseits am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft, aber auch am Gemeinwohl orientieren.

"Dieser Kodex wird künftig in allen Gesellschaften, an denen das Land mehr als 50 Prozent der Anteile hält, angewendet werden. Auch bei jenen Unternehmen, an denen das Land zwischen 25 und 50 Prozent hält, werden wir uns bemühen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, so dass auch hier der Kodex Gültigkeit hat. Der SCGK enthält eine Vielzahl von Muss- oder Soll-Vorschriften, die sich an die Geschäftsführung und die Aufsichtsorgane von Beteiligungsgesellschaften richten", berichtete Brenner.

Kodex bringt Gehaltstransparenz
Der SCGK bringt eine umfassende Gehaltstransparenz: Demnach haben alle neuen Dienstverträge von Geschäftsführern die Bestimmung zu enthalten, dass das jeweilige Geschäftsführungsmitglied mit einer Gehaltsoffenlegung einverstanden ist. Hinsichtlich der Unternehmens-Aufsicht regelt der SCGK unter anderem, dass auch etwaige Aufsichtsrats-Vergütungen zu veröffentlichen sind. Regierungsmitglieder, denen eine Aufsichtsrats-Vergütung zusteht, haben diese – wie die bisherige Praxis – an das Land zu refundieren. Der Frauen-Anteil in Aufsichtsräten soll kontinuierlich gesteigert werden.

"Worum es uns gegangen ist: Mehr Transparenz, klare Regelungen der Kontrolle und nachvollziehbare Vorgaben der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Eigentümer und den einzelnen Unternehmen. Letztlich geht es auch um eine Nachvollziehbarkeit dieser Kooperation nach außen", erklärte Mag. Brenner.
     
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