Resümee ein Jahr nach Prüfung der Internetauftritte: rund 60 Verstöße gegen
Konsumentenschutzrecht bereinigt
Wien (bmask) - Im Rahmen eines EU-weiten Netzwerks von Konsumentenschutzbehörden beteiligen
sich regelmäßig die Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island an einer gemeinsamen Aktion zur Marktüberwachung.
Bei dieser als "Sweep" (engl. fegen, kehren) bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen
der teilnehmenden Staaten im Internet und überprüfen in bestimmten Branchen Webseiten auf die Einhaltung
konsumentenschutzrechtlicher Standards. Bei Vorliegen von Verstößen werden Maßnahmen zur Herstellung
des rechtskonformen Zustandes ergriffen. Die koordinierende Tätigkeit für Österreich wird dabei
vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wahrgenommen.
Im Juni des Vorjahres standen Webseiten, die Karten für Freizeitveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen
etc. - vertreiben, also insbesondere Kartenbüros, im Blickwinkel der Internetrecherche. Untersucht wurde,
ob gesetzlich vorgesehene Informationen in klarer und verständlicher Weise auf den Webseiten zu finden sind.
Unter diese Informationspflichten fallen etwa Informationen über das Kartenbüro selbst bzw. dessen Dienstleistung,
den Preis einschließlich allfälliger Versandkosten und die Zahlungsarten. Weiters wurden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf die Einhaltung des Konsumentenschutzrechts überprüft.
"Solche EU-weiten Aktionen sensibilisieren die Unternehmen und dienen der Einhaltung der Konsumentenschutzvorschriften,
wie auch Rückfragen aus der Branche belegen", betont Konsumentenschutzminister Hundstorfer.
In Österreich ergab eine genauere Überprüfung nach den Internetsurftagen des Vorjahrs, dass bei
sieben der zehn ausgewählten Seiten Verstöße gegen Konsumentenschutzvorschriften vorlagen. Insgesamt
waren rund 60 Gesetzesverstöße aufzufinden. Zu beanstanden waren vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Kartenbüros. Im Kleingedruckten fanden sich unter anderem Klauseln, welche eine nachträgliche Preiserhöhung
ermöglichen sollten oder Rechtsansprüche der KonsumentInnen wegen verspäteter Lieferung der Eintrittskarten
ebenso ausschließen sollten wie Schadenersatzansprüche. Informationsvorschriften wurden nur in einem
Fall verletzt.
Die Aktivitäten der Durchsetzungsphase fielen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welches mit dem Verein für Konsumenteninformation zusammenarbeitete
und des Bundeskartellanwalts. Sämtliche Unternehmen erklärten sich nach Erhalt der Unterlassungsaufforderung
außergerichtlich bereit, die Verstöße einzustellen.
"Manche Verstöße haben die Unternehmen sogar eingestellt, noch bevor sie kontaktiert wurden. Dies
ist ein deutlicher Hinweis auf die positive Bewusstseinsbildung solcher Aktionen", so Konsumentenschutzminister
Hundstorfer. |