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Finanztransaktionssteuer |
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erstellt am
28. 09. 11
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Der Finanzsektor wird zur Kasse gebeten
Brüssel (ec.europa) - Die EU-Kommission hat am 28.09. ihren Vorschlag für die Einführung
einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt. Die Steuer würde
auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern
mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und
Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert
werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden EUR möglich. Nach dem Vorschlag
der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Kommission hat aus zwei Gründen die Einführung einer neuen Steuer auf Finanztransaktionen vorgeschlagen:
- Erstens soll sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten
einen angemessenen Beitrag leistet. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise,
während die Regierungen und damit die Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder
finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben. Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen
Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen Steuereinnahmen
aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen Kassen zufließen sollen.
- Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen.
Gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag würden
neue Mindeststeuersätze eingeführt und die unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden Finanztransaktionssteuern
harmonisiert. Dies wird zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt beitragen, von riskanten Handelsgeschäften
abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer
auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame Regeln zur Einführung einer
weltweiten Finanztransaktionssteuer, insbesondere im Rahmen der G20, stärken.
Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Ein Teil
der Steuer würde als EU-Eigenmittelquelle genutzt werden, durch die die nationalen Beiträge teilweise
verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden,
indem sie Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.
Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Mit
diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten
Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer
die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt. Zudem
bin ich zuversichtlich, dass unsere Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt, uns auf
diesem Weg zu folgen.“
Hintergrund
Infolge der Krise stieg die öffentliche Verschuldung in allen 27 Mitgliedstaaten von weniger als 60 % des
BIP im Jahr 2007 in den darauffolgenden Jahren auf 80 % an. Der Finanzsektor erhielt erhebliche finanzielle Unterstützung
vonseiten der Regierungen. Die EU-Mitgliedstaaten wendeten im Verlauf der Krise 4,6 Billionen Euro zur Rettung
des Finanzsektors auf. Zusätzlich hat der Finanzsektor in den vergangenen Jahren von niedrigen Steuern profitiert.
So kommt der Finanzsektor aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung auf Finanzdienstleistungen jährlich in den
Genuss von Steuervorteilen in Höhe von ca. 18 Milliarden Euro. Eine neue den Finanzsektor belastende Steuer
würde sicherstellen, dass die Finanzinstitute einen Beitrag zu den Kosten der Bewältigung der Wirtschaftskrise
leisten, und sie von riskanten und unproduktiven Handelsgeschäften abhalten.
Durch die Finanztransaktionssteuer sollen 85 % der zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen
besteuert werden. Bürger und Unternehmen wären von der Steuer ausgenommen. Hypotheken, Kredite, Versicherungsverträge
und andere normale Finanztätigkeiten von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich
des Vorschlags.
Die Kommission hat die Möglichkeit der Besteuerung des Finanzsektors auf EU-Ebene seit einigen Monaten geprüft.
Am 29. Juni 2011 hat die Kommission im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen erklärt, dass sie
einen Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als neue Eigenmittelquelle für
den EU-Haushalt vorlegen werde.
Nach diesem Beschluss wurden verschiedene Steuerinstrumente analysiert, mit denen der Finanzsektor dazu gebracht
werden könnte, zur Erholung der EU-Wirtschaft beizutragen.
Gleichzeitig hat die Kommission seit 2009 gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in der G20 (auf den Gipfeln
von Pittsburgh und Toronto) Möglichkeiten zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer erörtert.
Nächste Schritte
Der Vorschlag wird mit allen Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat erörtert werden, bevor ihn die Kommission auf
dem G20-Gipfel im November vorstellen wird.
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Gemeinsame Regeln für eine Finanztransaktionssteuer
Häufig gestellte Fragen
1. Allgemeiner Hintergrund
Weshalb hat die Kommission eine neue Steuer für den Finanzsektor vorgeschlagen?
Aus den folgenden zwei Gründen:
- Der Finanzsektor würde einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Krise leisten, nachdem er seit Beginn
der gegenwärtigen Krise erhebliche finanzielle Unterstützung vonseiten der Regierungen erhalten hat.
- Ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene würde dazu beitragen, einen stärkeren Binnenmarkt für
Finanzdienstleistungen zu schaffen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und von riskanten Handelsgeschäften
abzuhalten; zudem hätte er eine starke Signalwirkung für die Einführung einer solchen Steuer weltweit.
Weshalb ist eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene erforderlich?
Eine harmonisierte Steuer auf EU-Ebene sollte eingeführt werden, um einen stabilen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen
zu schaffen. Die Finanztransaktionssteuer würde Steuerhinterziehung vorbeugen, Doppelbesteuerung verhindern
und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt verringern. Das Ziel des Vorschlags könnte auf einzelstaatlicher
Ebene nicht ausreichend verwirklicht werden.
Wird die Einführung einer Finanztransaktionssteuer allgemein befürwortet?
Ja. Dem jüngsten Eurobarometer zufolge befürworten 65 % der europäischen Bürger eine Finanztransaktionssteuer.
Wird gegenwärtig der Finanzdienstleistungssektor im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen bevorzugt behandelt?
Ja. Finanzdienstleistungen sind in den meisten Fällen von der Mehrwertsteuer befreit (aufgrund von Schwierigkeiten
bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage). Dies führt zur Minderbesteuerung von Finanzdienstleistungen.
Zudem profitiert der Finanzsektor von sehr hohen Gewinnspannen und der Tatsache, dass er in der gegenwärtigen
Wirtschaftskrise von den Regierungen geschützt wird.
Weshalb setzt sich die Kommission für eine weltweite Finanztransaktionssteuer ein?
Eine Finanztransaktionssteuer ist nicht nur auf EU-Ebene, sondern weltweit erforderlich, da die Finanzmärkte
zunehmend miteinander vernetzt sind und über eine globale Dimension verfügen. Mit dem Vorschlag einer
Finanztransaktionssteuer zunächst auf EU-Ebene möchte sich die Kommission in eine Position begeben, in
der sie sich im Rahmen der G20 für eine weltweite Steuer einsetzen kann.
Seit 2009 hat die Kommission wiederholt im Rahmen der G20 (Pittsburgh, Toronto) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer
erörtert. Mit Unterstützung der gegenwärtigen französischen Präsidentschaft der G20 könnte
die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer auf dem nächsten G20-Gipfel am 3./4. November
in Cannes auf der Tagesordnung stehen.
2. Begriffsbestimmungen
Was ist eine Finanztransaktionssteuer?
Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) ist eine Steuer, die gewöhnlich zu einem sehr niedrigen Steuersatz
auf alle Finanztransaktionen erhoben wird. Eine Finanztransaktion bezeichnet den Austausch von Finanzinstrumenten
zwischen Banken oder anderen Finanzinstituten. Die in Frage stehenden Finanzinstrumente umfassen Wertpapiere, Anleihen,
Anteile und Derivate.
Sie umfassen nicht die normalerweise von Privatkundenbanken für ihre Kunden (private Haushalte oder Unternehmen)
durchgeführten Transaktionen, es sei denn diese beziehen sich auf den Kauf oder Verkauf von Anleihen oder
Anteilen.
Was ist ein Finanzinstitut?
Die im Vorschlag der Kommission enthaltene Definition des Begriffs Finanzinstitut deckt zur Verhinderung der Steuerumgehung
eine breite Palette von Einrichtungen ab und schließt insbesondere Wertpapierunternehmen, geregelte Märkte,
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter, alternative
Investmentfonds (wie Hedgefonds), Finanzverleihunternehmen und Zweckgesellschaften ein.
Was ist der Unterschied zwischen Transaktionen, die an organisierten Märkten durchgeführt werden,
und denen, die im Freiverkehr erfolgen?
Innerhalb der Derivatenmärkte werden viele Produkte an organisierten Märkten gehandelt. An der
Börse gehandelte Produkte müssen zur Sicherstellung eines transparenten Handels standardisiert sein.
Nicht standardisierte Produkte werden an Märkten für außerbörslich gehandelte Derivate (im
so genannten Freiverkehr (OTC)) gehandelt. OTC-Derivate verfügen über eine weniger standardisierte Struktur
und werden bilateral (zwischen zwei Parteien) gehandelt.
Was ist das Ansässigkeitsprinzip?
Die Finanztransaktionssteuer würde sich auf das Prinzip der steuerlichen Ansässigkeit des Finanzinstituts
oder des Händlers gründen. Die Besteuerung würde daher in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem das
an der Transaktion beteiligte Finanzinstitut als ansässig gilt. Dies würde dazu beitragen, die Gefahr
der Standortverlagerung zu verringern, da Finanztransaktionen in jedem Fall, in dem eine in der EU ansässige
Person an einer Transaktion beteiligt ist, besteuert würden, auch wenn die Transaktion außerhalb der
EU durchgeführt wurde.
3. Wie funktioniert die Steuer?
Wer entrichtet die Steuer?
Die größten Steuerzahler würden die Finanzinstitute sein, die Finanztransaktionen tätigen,
d. h. Banken, Wertpapierfirmen, andere Finanzinstitute wie Versicherungsunternehmen, Börsenmakler, Pensionsfonds,
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, alternative Investmentfonds wie Hedgefonds usw.
Welche Transaktionen unterliegen der Steuer?
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Steuer auf alle Transaktionen mit Finanzinstrumenten zu erheben, die zwischen
Finanzinstituten durchgeführt werden, sofern mindestens eines der Finanzinstitute als in der Europäischen
Union ansässig gilt. Die in Frage stehenden Finanzinstrumente wären Produkte wie Anteile, Anleihen, Derivate
und strukturierte Finanzprodukte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transaktionen an organisierten Märkten
oder im Freiverkehr durchgeführt werden – in beiden Fällen würden sie der Steuer unterliegen.
Welche Transaktionen sind von der Steuer ausgenommen?
Der Kommissionsvorschlag deckt lediglich Transaktionen mit Finanzinstrumenten ab. Das heißt, dass alle Transaktionen,
in die private Haushalte oder KMU einbezogen sind, nicht dieser Steuer unterliegen. So wären beispielsweise
Hypotheken, Kredite von KMU oder Versicherungsbeiträge nicht betroffen. Devisenkassageschäfte und die
Kapitalbeschaffung durch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen einschließlich z. B. öffentlicher
Förderbanken durch die Ausgabe von Anleihen und Anteilen auf dem Primärmarkt würden ebenfalls nicht
besteuert werden.
Weshalb schlägt die Kommission eine sehr breite Bemessungsgrundlage vor?
Die Kommission hat eine möglichst breite Bemessungsgrundlage vorgeschlagen, um das Risiko der Steuerumgehung
und der Marktverlagerung zu verringern. Die Bemessungsgrundlage würde anhand der von den Finanzinstituten
getätigten Handelsgeschäfte festgelegt werden. Die dabei erfassten Finanzinstrumente würden Anteile,
Anleihen, ihre Substitute und die damit verbundenen Derivate einschließen.
Welche Steuersätze werden vorgeschlagen?
Um das Risiko von Marktverzerrungen zu verringern, hat die Kommission vorgeschlagen, einen sehr niedrigen Steuersatz
auf Transaktionen anzuwenden. Sie hat einen Mindeststeuersatz von 0,1 % für den Handel mit Anleihen und Anteilen
und von 0,01 % für den Handel mit Derivatprodukten vorgeschlagen. Den Mitgliedstaaten würde es freistehen,
höhere Steuersätze anzuwenden. Die Steuer müsste von beiden Transaktionsparteien entrichtet werden.
Weshalb schlägt die Kommission diese Steuersätze vor?
Die Kommission hat beschlossen, Mindestsätze vorzuschlagen, um einerseits die Gefahr der Standortverlagerung
gering zu halten und andererseits Steuereinnahmen für die EU und die Mitgliedstaaten zu sichern.
Wo findet die Steuer Anwendung?
Die Steuer würde im Hoheitsgebiet der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung finden. Sie
würde sich auf alle Finanztransaktionen beziehen, sofern mindestens eine Partei der Transaktion in einem EU-Mitgliedstaat
ansässig ist und ein im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut Partei
der Transaktion ist.
Wendet ein EU-Mitgliedstaat bereits eine nationale Steuer auf Finanztransaktionen an, müsste diese den EU-Vorschriften
entsprechen. Alle Mitgliedstaaten müssten die Mindeststeuersätze für die verschiedenen Transaktionsarten
berücksichtigen.
Wie wird die Steuer in der Praxis auf eine Transaktion angewendet?
Beide Transaktionsparteien würden ihren Teil der Steuer in dem Land, in dem sie ansässig sind
oder als ansässig gelten, entrichten.
Wie ist eine solche Steuer mit den Steuersystemen der Mitgliedstaaten vereinbar?
In Belgien, Zypern, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Rumänien, Polen und dem Vereinten
Königreich ist bereits eine Art Finanztransaktionssteuer in Kraft. Möglicherweise müssten diese
Staaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die von der Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen angleichen. Das
heißt, sie müssten die Mindestsätze anwenden und die Bemessungsgrundlage gemäß den EU-Vorschriften
über die Finanztransaktionssteuer angleichen. Die anderen Mitgliedstaaten müssten die von der Kommission
vorgeschlagene Steuer einführen.
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4. Einnahmen durch die Finanztransaktionssteuer
Wofür werden die Erträge aus einer Finanztransaktionssteuer verwendet?
Wie jede andere Steuer kann eine Finanztransaktionssteuer in die Haushalte einfließen, die dann im öffentlichen
Interesse eingesetzt werden. Im Fall einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene könnte ein Teil der Einnahmen
in den EU-Haushalt einfließen und der andere Teil könnte den Haushalten der Mitgliedstaaten zugutekommen.
Obwohl es sowohl im Hinblick auf den EU-Haushalt als auch auf die nationalen Haushalte im Allgemeinen unüblich
ist, die Erträge aus einer Steuer einem bestimmten Politikbereich zuzuweisen, soll darauf verwiesen werden,
dass ein angemessener Teil der EU-Haushaltsmittel für Wachstum und Beschäftigung sowie zur Bewältigung
weltweiter Herausforderungen wie Entwicklung und Klimawandel aufgewendet wird.
Wie wird die Steuer erhoben?
Die Steuer würde von den Finanzinstituten unmittelbar an die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der durchgeführten
Transaktionen vor Aufrechnung und Abrechnung entrichtet werden. Hierbei handelt es sich normalerweise um elektronische
Transaktionen, so dass die Steuer am Tag ihrer Entstehung entrichtet werden würde. Wird die Transaktion nicht
elektronisch durchgeführt, würde die Finanztransaktionssteuer innerhalb von drei Arbeitstagen fällig
werden, wodurch eine manuelle Bearbeitung der Transaktionen möglich wäre und gleichzeitig ungerechtfertigte
Cashflow-Vorteile verhindert würden.
Die zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer verpflichteten Finanzinstitute müssten bei den Steuerbehörden
eine Steuererklärung einreichen. Die Mitgliedstaaten müssten angemessene Maßnahmen ergreifen, um
Steuerhinterziehung zu verhindern. Diese Maßnahmen beträfen die Registrierung von Finanzinstituten,
Rechnungsführungs- und Berichtspflichten zur Sicherstellung der Zahlung, die Bereitstellung relevanter Daten
über Finanztransaktionen für die Steuerbehörden und die Überprüfung der ordnungsgemäßen
Entrichtung der Steuer.
Wie hoch wären schätzungsweise die Erträge aus dieser Steuer?
Bei einem Steuersatz von 0,1 % für Anleihen und Anteile und 0,01 % für andere Transaktionsarten wie Derivate
könnte durch die Steuer jährlich ein Ertrag von etwa 57 Milliarden EUR erzielt werden.
Weshalb hat die Kommission vorgeschlagen, einen Teil der Erträge aus der Finanztransaktionssteuer als
künftige Eigenmittelquelle für den EU-Haushalt zu nutzen?
In ihrem Vorschlag für den nächsten Finanzrahmen (2010-2020) hat die Kommission die Einführung von
zwei neuen Eigenmittelquellen vorgeschlagen: eine Steuer auf Finanztransaktionen und ein modernisiertes System
für Mehrwertsteuereigenmittel. Das neue von der Kommission verwaltete Eigenmittelsystem würde angemessener
gestaltet sein, da der Zusammenhang zwischen den politischen Zielen der EU und der EU-Finanzierung deutlicher hervortreten
würde. Durch die Finanztransaktionssteuer könnten die nationalen Beiträge erheblich verringert werden,
wodurch die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Haushaltskonsolidierung unterstützt würden. Schätzungen
zufolge könnte die neue Eigenmittelquelle bis zum Jahr 2020 fast die Hälfte der EU-Hauhaltseinnahmen
ausmachen, während der Anteil der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten von gegenwärtig drei Vierteln
auf etwa ein Drittel gesenkt werden könnte.
Wer wird von der Steuer profitieren und auf welche Art?
Alle Bürger und Unternehmen würden von den zusätzlichen öffentlichen Einnahmen aus dieser Steuer
profitieren, die zur Förderung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands in der EU eingesetzt werden könnten.
Den Mitgliedstaaten würde dieser neue öffentliche Ertragsstrom in zweierlei Hinsicht zugutekommen, einerseits
durch die Direktfinanzierung ihrer eigenen Haushalte und andererseits durch die Verringerung ihrer Beiträge
zum EU-Haushalt.
Letztlich könnte die Finanztransaktionssteuer ein neues „Eigenmittel“ für die Finanzierung der EU-Politik
werden, was allen Seiten zugutekommen würde.
5. Verringerung von Risiken
Wie kann der Vorschlag verhindern, dass die Steuer auf die Verbraucher abgewälzt wird?
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Steuer lediglich auf Transaktionen anzuwenden, an denen Finanzinstitute beteiligt
sind. Das Ziel besteht darin, den Finanzsektor und nicht seine Kunden zu besteuern. Durch die Steuer sollen 85
% der zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen erfasst werden.
Beim Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten durch private Haushalte und Unternehmen könnten die Finanzinstitute
die Steuer jedoch weitergeben. So könnte die Bank zum Beispiel beim Kauf von Anteilen in Höhe von EUR
10 000 eine Gebühr von EUR 10 erheben, was keineswegs überhöht ist.
Welche Risiken birgt die Einführung einer solchen Steuer? Welche Lösungen werden vorgeschlagen,
um diese Risiken gering zu halten?
Die größten Risiken bestehen in den Auswirkungen der Steuer (d. h. wer trägt letztlich
die Steuerlast), der Verlagerung von Finanzinstituten in andere Länder, wirtschaftlichen Verzerrungen und
möglichen Verlusten an Wettbewerbsfähigkeit. Um diese Risiken gering zu halten, sieht der Vorschlag niedrige
Steuersätze (differenziert nach Produktgruppe), eine sehr breite Bemessungsgrundlage, angemessene Kriterien
zur Festlegung der räumlichen Anwendung der Steuer (zur Besteuerung am Ort der Ansässigkeit des Finanzinstituts)
und einen harmonisierten Anwendungsbereich vor.
6. Nächste Schritte
Was sind die nächsten Schritte?
Der Vorschlag muss nun erörtert werden und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments im EU-Ministerrat
einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Gleichzeitig wird die Kommission insbesondere mit ihren internationalen
Partnern in der G20 nach Möglichkeiten suchen, eine weltweite Finanztransaktionssteuer einzuführen.
Wann würde die vorgeschlagene Steuer in Kraft treten?
Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollte. Dies hängt
jedoch von der Annahme des Vorschlags im Rat ab. |
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Faymann: Barroso-Vorschlag wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit
Laut Kommissionspräsident José Manuel Barroso werden die EU-Staaten mit dieser
Steuer insgesamt 55 Mrd. Euro lukrieren können.
Wien (bpd) - Bundeskanzler Werner Faymann begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission
für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer ab 2014. "Der Vorschlag entspricht weitestgehend dem, was
Österreich seit dem Jahr 2008 fordert. Die Finanzmärkte werden damit endlich mehr für die Stabilität
der Staatshaushalte beitragen."
Die Finanztransaktionssteuer setzt laut Kommissionsvorschlag so breit wie möglich an: Besteuert werden sollen
alle Käufe und Verkäufe von Wertpapieren aller Art (Aktien, Anleihen, Derivate etc.). "Auch das
entspricht unserer langjährigen Forderung", betont der Bundeskanzler. "Wesentlich ist für mich
auch, dass klargestellt wird, dass die Finanztransaktionssteuer den nationalen Budgets der Länder zugute kommen
soll."
Laut Kommissionspräsident José Manuel Barroso werden die EU-Staaten mit dieser Steuer insgesamt 55
Mrd. Euro lukrieren können. "In Österreich dürften sich die Erträge bei 500 Millionen
bis einer Milliarde Euro pro Jahr für den Staatshaushalt belaufen", so der Bundeskanzler.
Die Transaktionen von Aktien und Anleihen sollen mit 0,1 Prozent besteuert werden, jene der Derivative mit 0,01
Prozent. Wichtig ist aus Sicht des Bundeskanzlers, dass von dieser Steuer lediglich Wertpapiertransaktionen betroffen
sind, und nicht etwa private Abhebungen vom Sparbuch, Überweisungen vom Konto oder Internetkäufe. "Dieser
Vorschlag von Präsident Barroso ist bisher einer der wichtigsten Schritte zu mehr Steuergerechtigkeit in ganz
Europa", stellt Bundeskanzler Faymann fest. Jetzt gelte es möglichst rasch an der Umsetzung dieses Vorschlages
zu arbeiten. |
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Fekter: Begrüße Barrosos Ankündigung
Kommission greift Initiative des BMF auf
Wien (bmf) - "Ich begrüße die Ankündigung von EU-Kommissionspräsident Barroso,
eine Finanztransaktionssteuer einführen zu wollen", so Finanzministerin Maria Fekter anlässlich
der Rede von Jose Manuel Barroso am 28.09. vor dem Europaparlament .
"Damit greift die Kommission eine Initiative des österreichischen Finanzministeriums auf. Denn es war
der damalige Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll, der beim informellen Ecofin in Brüssel Ende
September 2010 ein konkretes Konzept für eine Finanztransaktionssteuer eingebracht hat. Dieses Konzept greift
die Kommission nun auf", so Fekter weiter.
"Die Steuerzahler haben in ganz Europa einen erheblichen Beitrag geleistet, um den Finanzsektor zu stabilisieren.
Es ist daher zur Vermeidung künftiger Krisen volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn der Sektor selbst im Rahmen
einer Finanztransaktionssteuer nun ebenfalls einen Beitrag leistet, um die Kosten der Krise abzudecken", schließt
die Finanzministern. |
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Podgorschek: Finanztransaktionssteuer muss alle wesentlichen Finanzplätze erfassen
Eurobonds sind weiter strikt abzulehnen
Wien (fpd) - "Eine Finanztransaktionssteuer ist grundsätzlich zu befürworten. Es ist allerdings
zu bedenken, dass sich die größten Finanzplätze der Welt außerhalb der Eurozone und bis auf
London auch außerhalb der Europäischen Union befinden", sagt der freiheitliche Finanzsprecher NAbg.
Elmar Podgorschek zur Ankündigung von EU Kommissionspräsident Manuel Barroso bereits 2014 eine Finanztransaktionssteuer
einführen zu wollen. Nur London als weltweit wichtigster Finanzplatz liege innerhalb der EU, weswegen es nicht
verwunderlich sei, wenn sich die Briten gegen derartige Vorschläge wehrten. "Wenn eine Finanztransaktionssteuer
die Mehrzahl der wichtigen Finanzplätze nicht betrifft, muss ich mich schon nach deren Sinnhaftigkeit fragen",
erklärt Podgorschek. Eine Finanztransaktionssteuer, die auf die EU oder gar nur die Eurostaaten beschränkt
sei, könne die heimischen Finanzplätze schädigen, ohne die erhoffte regulierende Wirkung zu entfalten.
"Deswegen wäre es besonders wichtig, einen breiten Konsens, der weit über die EU hinausgeht, zu
finden. Eine Finanztransaktionssteuer macht nur bei Miteinbeziehung der wichtigsten Finanzplätze Sinn",
meint Podgorschek.
"Die Einführung von Eurobonds, auch wenn sie Barroso euphemistisch Stabilitätsbonds nennt, lehne
wir weiterhin strikt ab. Die Finanzhoheit aber auch die Verantwortung für eigene Schulden muss bei den einzelnen
Staaten verbleiben", schließt Podgorschek. |
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Kogler: Barroso-Vorschlag wichtiger Schritt für EU
Faymann-Vorschlag hingegen spiegelt Kleingeistigkeit der Regierung wider
Wien (grüne) - "Der heute von der EU-Kommission präsentierte Vorschlag zur Einführung
einer Finanztransaktionssteuer ist ein sehr wichtiger Schritt für die Europäische Union", stellt
Werner Kogler, stv. Bundessprecher und Finanzsprecher der Grünen, fest. "Diese Steuer beinhaltet erstens
einen Lenkungseffekt gegen Spekulationen und schafft zweitens Einnahmen für den EU-Haushalt. Bei allem Jubel
zur Finanztransaktionssteuer, essentiell ist der Einführungszeitraum 2014. Es darf nicht wieder weitere Jahre
gewartet werden. Die Grünen werden im Zug der Verhandlungen rund um den permanenten Rettungsschirm ESM auf
die raschest mögliche Einführung der Finanztransaktionssteuer drängen. Notfalls auch ohne Großbritannien."
"Wichtig ist also, dass diese Steuer kommt. Ob die Einnahmen direkt ins EU-Budget fließen oder dadurch
die nationalen Beiträge an den EU-Haushalt gesenkt werden, ist eine zweite Frage. Es ist aber jedenfalls nicht
sinnvoll, die Einnahmen direkt den nationalen Budgets zur Verfügung zu stellen. Diese Faymann'sche Idee zeigt
wieder einmal die Kleingeistigkeit der österreichischen Regierung und des Bundeskanzlers", kritisiert
Kogler.
Nachgerade amüsant ist, dass die Regierungsfraktionen vergessen, dass die Grünen die ersten waren, die
sich für eine solche Steuer eingesetzt haben, und die erste Fünf-Parteien-Einigung zu diesem Thema im
Parlament herbeigeführt haben. Und das zu einer Zeit, als Faymann noch damit beschäftigt war, die ÖBB
unter Druck zu setzen, um sein Ministergesicht auf Steuerkosten zu inserieren", so Kogler. |
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Leitl: Europaweite Finanztransaktionssteuer muss nun umgesetzt werden!
Mit Zustimmung zum "Six Pack" gehen die EU-Parlamentarier einen wesentlichen
Schritt bei der Krisenbewältigung
Wien (pwk) - "Die Kommission hat heute einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung europaweiter Finanztransaktionssteuer
gesetzt", begrüßte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Ankündigung
von Kommissionspräsident Barroso und den heutigen Beschluss der Kommission, eine Finanztransaktionssteuer
in der EU mit einem Aufkommen von 55 Mrd. Euro zu schaffen. Die WKÖ begrüßt vor allem auch den
Vorschlag der Kommission, die Finanztransaktionssteuer als eine neue Eigenmittelquelle im EU-Budget vorzusehen:
"Dies würde die nationalen Haushalte, die konsolidiert werden müssen, entlasten und übermäßige
spekulative Aktivitäten eindämmen. Die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sollten bei dem von der
Kommission angestrebten EU-weiten Steueraufkommen insgesamt vernachlässigbar sein." Die WKÖ werde
darauf achten, dass wichtige Finanzmarkttransaktionen, wie Börsengänge und Kurssicherungsgeschäfte,
sowie längerfristige Veranlagungen, z.B. im Rahmen der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge, durch die
Steuer nicht unattraktiver werden.
Leitl fordert in Hinblick auf die notwendige Einstimmigkeit im Rat der Finanzminister: "Jetzt geht es darum,
die Zweifler unter den Mitgliedstaaten zu überzeugen". Auch auf globaler Ebene darf man nicht locker
lassen. Der WKÖ-Präsident regt an, das Thema nochmals auf die Themenliste des kommenden G 20-Gipfels
zu setzen, um eine möglichst breite internationale Vorgangsweise auch außerhalb der Euro-Länder
zu gewährleisten. Und er warnt vor einer Überforderung der Finanzwirtschaft: "Basel III soll erst
umgesetzt werden, wenn sich auch die USA dazu bereit erklären. Und von einer weiteren Anhebung der Bankensteuern
in Europa kann bei Einführung der Finanztransaktionssteuer dann auch keine Rede mehr sein. Wir dürfen
die Finanzinstitute nicht überfordern, denn sie sind auch ein wichtiger Pfeiler bei der Lösung der Schuldenkrise
in Europa und müssen auch weiter die Realwirtschaft zu vernünftigen Konditionen mit Krediten versorgen."
"Der heutige Tag hat gezeigt, dass in Brüssel nicht nur viel diskutiert wird, sondern auch Taten für
ein starkes, widerstandsfähigeres Europa gesetzt werden. Nur so kann Europa das Vertrauen der eigenen Bürgern
zurückgewinnen", so WKÖ-Präsident Leitl. "Mit ihrer heutigen Zustimmung zum sogenannten
"Six Pack" für eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung in der EU gehen auch die EU-Parlamentarier
einen wesentlichen Schritt bei der Krisenbewältigung."
Mit dem Paket wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Haushaltsdisziplin
in der EU zu erhöhen, nun endlich erfüllt. "Jetzt müssen die Mitgliedstaaten den Stabilitätspakt
ernster nehmen als bisher. Begrüßenswert ist vor allem die Regelung, dass die bereits existierenden
Sanktionsmöglichkeiten gegen Defizitsünder einfacher beschlossen und strikter angewandt werden als bisher",
betont Leitl. Auch die stärkere Berücksichtigung des Schuldenstandes - neben dem Defizit - ist positiv.
"Die stärkere Rolle der Kommission als Wirtschaftsregierung sowie die Einführung eines wirtschaftspolitischen
Dialogs im Europäischen Parlament wird zu mehr Transparenz führen", so Leitl. |
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Foglar: Überfällig, rasch einführen!
Regulierung der Finanzmärkte wichtiger Schritt für Europa
Wien (ögb) - "Seit Jahren trommeln Gewerkschaften und andere Organisationen für die
Einführung einer Finanztransaktionssteuer, es ist erfreulich, dass der Druck und die Ausdauer nun offenbar
Früchte tragen", sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar zur Ankündigung von EU-Kommissionspräsident
Jose Manuel Barroso. "Die Umsetzung muss rasch und ohne Lücken erfolgen."
Diese Entwicklung sei positiv, auch wenn der vorliegende Entwurf noch genau zu analysieren sei, so Foglar. "Dass
Barroso nun eingelenkt hat, macht uns Hoffnung darauf, dass auch andere wichtige Forderungen von Gewerkschaften
und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Regulierung der Finanzmärkte Aussicht auf Erfolg haben. Wir
werden den Druck aufrechterhalten, die Finanztransaktionssteuer muss rasch und ohne Schlupflöcher kommen."
Es gehe um Regulierung, Eindämmung von Spekulation und nicht zuletzt darum, "die Krisenverursacher an
den Folgen ihres unverantwortlichen Handelns finanziell beteiligen", so Foglar.
Der ÖGB werde den Entwurf kritisch bewerten und darauf achten, dass es keine Schlupflöcher gebe. Die
Finanztransaktionssteuer müsse einen regulativen Effekt haben und dazu beitragen, die Finanzmärkte zu
entschleunigen. Foglar: "Computergestützte Hochgeschwindigkeits-Spekulationsgeschäfte müssen
endlich unattraktiv werden. Deshalb muss eine europäische Finanztransaktionssteuer einen möglichst breiten
Anwendungsbereich haben, das heißt sie muss auch alle außerbörslichen Geschäfte (Over The
Counter, Interbanken etc.) erfassen." Ausnahmslos alle Finanzmarktakteure müssten einbezogen werden,
auch Hedgefunds, Derivate etc. Die Finanztransaktionssteuer müsste nennenswerte Einnahmen für die Budgets
bringen, die durch die Bankenrettungspakete und die sozialen Auswirkungen der Krise unter Druck geraten seien.
"Wir werden auf eine rasche und lückenlose Umsetzung drängen", sagt Foglar abschließend.
"Die Situation ist zu ernst, als dass Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament noch Rücksicht auf
die Finanzmarktlobby oder auf jene Mitgliedstaaten nehmen könnten, die immer noch das Spiel der Finanzmärkte
spielen. Der heutige Vorschlag muss nun schnell und konsequent umgesetzt werden." |
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Tumpel: Keine Schlupflöcher für Spekulanten lassen
Wir brauchen eine Finanztransaktionssteuer, die auch das hält, was sich die Beschäftigten
in Europa erhoffen.
Wien (ak) - "Jahrelang hat die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften in ganz Europa eine Finanztransaktionssteuer
gefordert. Der Entwurf der EU Kommission, der heute präsentiert wird, muss aber mehr sein als nur eine Beruhigungspille",
sagt AK Präsident Herbert Tumpel. "Die Finanztransaktionssteuer muss die Finanzmärkte spürbar
regulieren und darf keine Schlupflöcher für die Spekulanten lassen, die die Krise maßgeblich verursacht
haben", so Tumpel.
Doch nach bisher bekannten Informationen steht zu befürchten, dass das, was die EU-Kommission vorschlägt,
entscheidende Lücken aufweist: So sind offenbar Währungsderivate steuerpflichtig, nicht aber der Stock
Handel. Damit wird aus der Bemessungsgrundlage ein großer Teil herausgebrochen und Teil der Währungsspekulation
nicht besteuert.
Gerade die Währungsspekulationen aber sind es, die Europas Realwirtschaft teuer zu stehen kommen. "Wir
brauchen eine Finanztransaktionssteuer, die auch das hält, was sich die Beschäftigten in Europa erhoffen.
Daraufhin werden wir den Entwurf der EU-Kommission sehr genau abklopfen", so Tumpel. |
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Neumayer: Europa muss Krise gemeinsam mit Finanzsektor lösen
Industrie gegen weitere unilaterale Belastungen des Finanzsektors - Kumulierte Effekte
von Basel III, Bankensteuern und Finanztransaktionssteuer (FTS) unabschätzbar
Wien (pdi) - "Europa befindet sich noch inmitten der Euro-Stabilitätskrise, die insbesondere auch
den europäischen Finanzsektor stark in Mitleidenschaft zieht. Die Politik ist aufgerufen, alles zu unternehmen,
um das Vertrauen in die gemeinsame Währung wiederherzustellen und die Staatsschuldenkrise zu bewältigen",
betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, in einer Reaktion
auf die Rede von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur "Lage der Union". "Eine
weitere Belastung der Finanzwirtschaft ist aus unserer Sicht aber nicht der richtige Weg. Banken, Versicherungen
und andere Finanzunternehmen sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Europa muss die Krise gemeinsam
mit dem Finanzsektor lösen und es muss gesichert sein, dass dieser weiterhin Wachstum und Investitionen der
Realwirtschaft in Europa finanzieren kann", betonte Neumayer. Bankensteuern und Basel III würden diese
Finanzierungsfähigkeit dauerhaft erheblich einschränken - voraussichtlich bis zum Ende dieser Dekade
- und Europa auch im weltweiten Vergleich einiges an Wirtschaftswachstum kosten. "Die Ankündigung einer
europäischen Finanztransaktionssteuer, die Europa jährlich 0,5 Prozent an Wirtschaftswachstum kosten
wird, wie selbst optimistische interne Berechnungen der EU-Kommission zeigen, würden dem Wirtschaftsstandort
schaden", so der IV-Generalsekretär.
Die Industriellenvereinigung befürworte grundsätzlich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer,
allerdings nur, wenn diese gemeinsam von allen G20-Staaten und auch von kleineren Staaten mit internationalen Finanzzentren
wie der Schweiz eingeführt wird. "Ansonsten ist der Schaden für den Wirtschaftsstandort Europa zu
groß und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. In der vorgeschlagenen Form müssen wir eine Finanztransaktionssteuer
klar ablehnen", so Neumayer. Die Industrie fordere, dass die kumulierten negativen Effekte von Basel III und
anderen Finanzmarktregulierungen auf Investitionen und Wachstum erst einmal eingehend geprüft werden, bevor
über neue Belastungen nachgedacht werden kann. "Darüber hinaus müssen die wachstumshemmenden
Bankensteuern im Zuge der Einführung einer Finanztransaktionssteuer ohnehin abgeschafft werden", forderte
Neumayer abschließend. |
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