Größtmögliche Manipulationssicherheit in Sachen Briefwahl
Eisenstadt (blms) - Die Rahmenbedingungen für die Briefwahl werden im Burgenland verschärft.
Die diesbezügliche Novelle zur Gemeindewahlordnung, die zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP
in den letzten Monaten ausverhandelt wurde, präsentierten Gemeindereferent Landeshauptmann-Stellvertreter
Mag. Franz Steindl, SPÖ-Klubchef Christian Illedits und ÖVP-Klubobmann Ing. Rudolf Strommer in Eisenstadt.
Ziel dieser Reform war es, alle Schlupflöcher zu beseitigen, die Briefwahl so missbrauchsicher wie möglich
zu machen sowie das geheime und persönliche Wahlrecht mit einem Maximum an Schutz auszustatten. In etlichen
Punkten wurde sogar über die neuen Bestimmungen des Bundes, der den Rahmen für diese Reform vorgegeben
hat, hinausgegangen. Auch eine Reform der Landtagswahlordnung befindet sich im Planungsstadium.
Laut den Neuerungen in der Gemeindewahlordnung kann eine Wahlkarte künftig ausschließlich „schriftlich“
oder „mündlich durch persönliches Erscheinen“ beantragt werden. Die mündliche Antragstellung muss
in einem Aktenvermerk dokumentiert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Hinsichtlich der Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarten wurde verankert, dass der Antragsteller die Wahlkarte
persönlich abholt. Der Übernehmer muss eine Übernahmebestätigung unterfertigen. Falls er dazu
nicht in der Lage ist, muss darüber ein Aktenvermerk angefertigt werden. Die Wahlkarte wird von einem Bevollmächtigten
des Antragstellers persönlich abgeholt. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche, auf den Namen lautende
Vollmacht, die dann der Übernahmebestätigung anzuschließen ist. Die Wahlkarte wird per Rsa-Brief
mit der Post zu eigenen Handen zugestellt. Daher ist keine Ersatzzustellung z.B. an Angehörige oder Angestellte
möglich. Die Wahlkarte wird durch Boten zugestellt. Auch hier darf die Zustellung nur zu eigenen Handen erfolgen
und muss durch eine Übernahmebestätigung oder einen Aktenvermerk besiegelt werden. Als Boten dürfen
ausschließlich Bedienstete der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes eingesetzt werden. Die Gemeinde hat außerdem
die Aufgabe, jene Antragsteller einer Wahlkarte per Rsa-Brief zu informieren, die ihre Wahlkarte persönlich
oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt haben.
Die Novelle zur Gemeindewahlordnung, die in der heutigen Sitzung der Burgenländischen Landesregierung beschlossen,
dem Landtag zugeleitet und in der Landtagssitzung vom 20. Oktober 2011 behandelt werden wird, soll per 1. Jänner
2012 in Kraft treten. |